War
die Rentenreform wirklich notwendig?
Ja. Dringend und schnell ("Riester-Rente"). Denn
kein Rentensystem kann es auf Dauer verkraften, dass immer weniger
Beitragszahlende für immer mehr Rentnerinnen und Rentner einen
immer längeren Rentenbezug bei gleicher Leistung finanzieren.
Müssen
die heutigen Rentnerinnen und Rentner befürchten, dass sich
ihre Renten durch die Reform vermindern?
Nein. Die Renten werden auch künftig Jahr für
Jahr steigen, allerdings langfristig geringfügig langsamer
als Löhne und Gehälter der Versicherten.
Was passiert, wenn nicht zusätzlich vorgesorgt wird?
Die Bundesregierung empfiehlt die zusätzliche freiwillige
Altersvorsorge, damit der Lebensstandard im Alter verbessert werden
kann. Aber wie gesagt, sie ist freiwillig, gezwungen wird keiner.
Wer etwa eine Immobilie erworben hat und somit im Alter keine Miete
zahlen muss, kann sich überlegen, ob er darüber hinaus
zusätzlich vorsorgen will. Jeder entscheidet selbst, wie er
fürs Alter vorsorgen will.
Warum
soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr
2030 22 Prozent nicht überschreiten?
Ein ständig steigender Beitragssatz hemmt wirtschaftliches
Wachstum und führt zu weniger Beschäftigung. Arbeit würde
teurer, die Lohnnebenkosten stiegen deutlich und damit die Arbeitslosigkeit.
So müssten die Beschäftigten des Jahres 2030 ohne die
Rentenreform der Bundesregierung bis zu 26 Prozent Beitrag zahlen.
Warum
sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge
aufbauen?
Die Tatsache, dass die Menschen künftig länger
leben und der Anteil älterer Menschen steigt, wird sich vor
allem in der Zukunft auswirken. Die Folge ist, dass die gesetzliche
Rentenversicherung langfristig nicht mehr das leisten kann, was
sie heute leistet. Das müssen die Jüngeren bei ihrer Altersvorsorge
beachten. Deshalb empfiehlt sich eine Kombination aus gesetzlicher
Rentenversicherung und zusätzlicher Altersvorsorge. Die zusätzliche
Altersvorsorge bietet Möglichkeiten, gute Renditen zu erzielen.
Und sie wird vom Staat in großem Umfang gefördert.
Wie erfährt man seinen Rentenkontostand?
Um das Einkommen im Alter besser planen zu können,
erhält ab 2004 jede Beitragszahlerin und jeder Beitragszahler
ab 27 Jahren automatisch einmal im Jahr schriftlich Auskunft über
den individuellen Rentenkontostand. Aus dieser Renteninformation
geht hervor, welche Höhe eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr
voraussichtlich erreichen wird. Zudem gibt dieser Kontostand konkret
Auskunft darüber, auf welche Höhe sich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt eine volle Erwerbsminderungsrente belaufen würde.
Wird die junge Generation von den Beiträgen, die sie
in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, überhaupt etwas
wiedersehen?
Garantiert! Ab 2001 folgen die Renten wieder der Lohnentwicklung.
Damit ist sichergestellt, dass auch heutige Berufseinsteigerinnen
und Berufseinsteiger später eine Rente bekommen, die mit dem
Einkommen der dann arbeitenden Bevölkerung Schritt hält.
Die heutige und künftige Bundesregierungen sind gesetzlich
dazu verpflichtet, bei einer absehbaren Unterschreitung des vorgegebenen
Rentenniveaus dem Gesetzgeber, also Bundestag und Bundesrat, Vorschläge
zur Verhinderung einer solchen Entwicklung vorzulegen.
Sollte der Staat nicht einfach mehr Geld in die gesetzliche
Rentenversicherung investieren, um die künftigen Beitragszahlerinnen
und Beitragszahler zu entlasten?
Nein. Der Staat finanziert bereits jetzt mehr als ein Drittel
der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und das sind 2001
insgesamt 147 Mrd. DM. Die Grenzen sind erreicht: Nicht nur aus
Sicht des Bundeshaushalts, sondern auch aus Sicht der Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung soll ein Beitrags-bezogenes Alterssicherungssystem
bleiben.
Spielt Kindererziehung bei der Rentenberechnung künftig
eine größere Rolle?
Ja. Die Rentenreform stellt speziell Kindererziehende besser.
Die Bundesregierung will besonders die Frauen mehr unterstützen,
die Kindererziehung und Teilzeitarbeit miteinander verbinden. Auch
Mütter bzw. Väter, die mehrere Kinder unter zehn Jahren
gleichzeitig erziehen und deshalb häufig nicht erwerbstätig
sind, profitieren von den neuen Regelungen.
Wird Kindererziehung auch bei der Förderung der privaten
Eigenvorsorge anerkannt?
Ja. Pro Kind werden bis zu 185 Euro Zulage gewährt.
Können auch nicht erwerbstätige Ehepartner die
staatliche Zulage bekommen?
Ja. Die Bundesregierung möchte Kindererziehende dabei
unterstützen, eine eigenständige Altersvorsorge aufzubauen.
Deshalb kann ein Ehepartner, auch wenn er nicht erwerbstätig
und sozialversicherungspflichtig ist, trotzdem eigenständig
für das Alter vorsorgen.
Können Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger überhaupt
etwas sparen?
Klar! Auch ein kleines Einkommen ist kein Hindernis für
große Vorsorgepläne. Denn der Staat hilft beim Sparen:
Die Eigenvorsorge in der empfohlenen Höhe von 4% des maßgeblichen
Einkommens setzt sich zusammen aus Eigenanteil plus staatlicher
Förderung. Gerade für kleine Einkommen ist dies interessant.
Denn was man aus eigener Tasche bezahlt, ist bei geringem Einkommen
ja weit weniger als 4% des Einkommens.
Wie
sieht das aus, wenn jemand Rente bezieht und nebenher eine geringfügige
Beschäftigung ausübt? Wird die Nebentätigkeit auf
die Rente angerechnet?
Ein Mini-Job neben der normalen Altersrente bedeutet kein
Problem, die Rente wird nicht gemindert. Ein Mini-Job neben einer
vorgezogenen Altersrente oder neben einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
bzw. voller Erwerbsminderung bedeutet, dass die Hinzuverdienstgrenze
beachtet werden muss. Diese Grenze, die auf 325 Euro festgeschrieben
war, ist wieder dynamisch ausgestaltet. Sie beträgt ein Siebtel
der monatlichen Bezugsgröße, das sind 340 Euro im Jahre
2003. Das heißt, bis zu 340 Euro monatlich ist der Hinzuverdienst
aus einer geringfügigen Beschäftigung unschädlich
für den Bezug von vorgezogener Altersrente oder Rente wegen
Erwerbsunfähigkeit bzw. voller Erwerbsminderung. Bei einem
400 Euro Job werden die Renten also nicht mehr in voller, sondern
nur noch in gekürzter Höhe gezahlt.
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