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Auswärtiger Ausschuss
Oktober 2003
 

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Beitrag zur Jubiläumspublikation des Marie-Schlei-Vereins

Kulturpolitik in islamischen Ländern ist (auch) Frauenförderung

 

Die Straßen sind bunter geworden, die Mäntel der Frauen kürzer, die Kopftücher vielgestaltiger. Nicht eine einheitliche schwarze Kluft belebt das Straßenbild, sondern viele junge Mädchen mit kniekurzen, taillierten Mänteln und zum großen Teilen Jeans und Turnschuhen darunter. Nur drei Jahre vorher war das noch anders: an die Kleiderordnung mit Mantel und Schleier kann man sich nur schwer gewöhnen und ohne Zweifel ist die Rolle der Frau nach wie vor auf das Haus konzentriert. Und während Männer in einem Hotel das Schwimmbad nutzen können, bleibt den, auch ausländischen, Frauen der Zugang verwehrt: „Ladies not allowed!“ stand auf einem Schild. Heute gibt es immerhin Schwimmbäder für Frauen und Männer.

Damit sind die Veränderungen beschrieben, die innerhalb kurzer Zeit im Iran stattgefunden haben. Ein Teil dieser Veränderungen ist durch kulturelle Kontakte und kulturpolitische Maßnahmen entstanden, und zwar sowohl innerhalb des Irans als auch von außerhalb. Frauen sind beispielsweise die eifrigsten Nutzer von Internetcafés und da erfahren sie eine Menge über die Welt. Im Iran aber auch in Afghanistan wird offenbar, dass Menschen, die jahre- und jahrzehntelang unter Unterdrückung gelitten hatten, zuallererst nach der Kultur rufen, wenn dies wieder möglich wird. Das gilt auch und vor allem für Frauen, da sie allzu oft besonders unter Unterdrückung zu leiden haben. Und das ist immer auch der Ansatzpunkt für Maßnahmen der Kulturpolitik. Es geht dabei um mehr als um Infrastrukturen und Geldmittel. Immer mehr dient internationale Kulturpolitik als Mittel zur Unterstützung von Demokratisierung, als Mittel der Konfliktprävention und mit ihr können und sollen Werte vermittelt werden. Dazu gehören die Menschenrechte und die Gleichberechtigung. Kulturpolitik soll Dialoge möglich machen und Netzwerke der Verständigung schaffen. So ist die deutsche Sprachenschule in Teheran schon seit 1995 ein Treffpunkt von Frauen und Männern und ein Ort der Diskussion.

In jeder Diskussion über Kultur ist es notwendig, einen weit gefassten Begriff von Kultur zu verwenden, der sowohl Sprache als auch menschlichen Ausdruck, Ideen, Werte, Geschichte, Traditionen und Religionen umfasst. Diese Elemente finden ihren Ausdruck in einem weiten Feld von Literatur über Film, visuelle Künsten bis zu Musik und Tanz. Die Globalisierung bietet die Möglichkeit, engere Verbindungen zwischen den Kulturen zu schaffen; sie ist gleichzeitig eine Herausforderung, die durch den ungleichen Zugang zu neuen und aufstrebenden Kommunikationsmitteln entsteht. Im Zeitalter der Globalisierung müssen alle Staaten dafür sorgen, dass kulturelle Diversität erhalten und gefördert wird. Eine von den verschiedenen Initiativen, die zur Zeit auf der internationalen Ebene bestehen, ist die Entwicklung eines „Neuen Internationalen Instruments für Kulturelle Diversität“. Die Parlamente und die Parlamentarierinnen und Parlamentarier können einen bedeutenden Beitrag leisten, indem sie nationale Dialoge über dieses neue Instrument und seine Rolle als Hilfsmittel für die Erleichterung eines konstruktiven Dialoges zwischen Kulturen und Zivilisationen initiieren. Eine Kultur der Toleranz und des Friedens gedeiht auf der Anerkennung von Menschenrechten und kulturellem Pluralismus. Die Prinzipien der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ sind fundamentale Werte, die Kulturen und Zivilisationen überschreiten. Diese überspannenden Prinzipien bilden die Basis des Konzeptes der kulturellen Diversität.

Das alles beinhaltet, dass auch die Rechte von Frauen in Zukunft hoffentlich nicht mehr verweigert und unterdrückt werden. Noch ist dies vielfach Wunschdenken, dennoch sind gerade im Iran und in Afghanistan Veränderungen und Fortschritte zu beobachten, die dazu auffordern, in den Bemühungen nicht nach zu lassen. An den Universitäten im Iran gibt es inzwischen über 60 Prozent junge Frauen und das nach einem Auswahlverfahren, das es in sich hat: nur 10 Prozent aller Abiturienten bekommen einen begehrten Studienplatz an der Universität nachdem sie eine sehr harte Prüfung hinter sich gebracht haben. Die Mädchen wohnen sehr häufig im Wohnheim bei der Universität in Vierer-Schlafräumen und müssen um 20 Uhr zu Hause sein. Ihr Leben an der Uni bedeutet: arbeiten, arbeiten, arbeiten. Aber sie tun es gerne mit der Aussicht nach Deutschland oder insbesondere in die USA zu kommen. Im iranischen Parlament ist der Ausschuss für die Rechte der Frauen bemerkenswerter Weise ein Unterausschuss des Kulturausschusses. Allerdings sind von 290 Mitgliedern des Parlaments nur 14 weiblich, aber diese wenigen Frauen sind höchst aktiv, eigenständig und durchsetzungsfähig. Im Jahr 2000 hat dieser Ausschuss ein Gesetz eingebracht, das Frauen die Möglichkeit geben soll, allein im Ausland zu studieren. Viele Frauen im Iran scheinen das Universitätsstudium als Chance zu begreifen, vor ihrer Heirat mehr Eigenständigkeit zu erlangen, denn ohne Zweifel ist die Rolle der Frau im Iran nach wie vor auf das Haus konzentriert. Aber das Heiratsalter ist von früher durchschnittlich 13 auf 26 bis 27 Jahre gestiegen. Auch für die aufgeschlossensten Männer im iranischen Kulturausschuss steht fest: „Wozu hat man eine Frau, wenn sie nicht zu Haus bleiben, für den Haushalt und die Familie sorgen will?“ Der Kulturausschuss behandelt auch die Frage, ob Frauen nach einer Scheidung ihre Kinder behalten dürfen – bisher ein Privileg der Männer. Das Beharren der Männer auf diesen Strukturen wird sehr bald zu Konflikten führen, denn die Frauen machen meistens die besseren Abschlüsse als die Männer, sind aktiv, selbstbewußt und durchsetzungsfähig im Beruf. Da stört sie auch die Kleiderordnung nicht so sehr, zumal sie sich lockert. Oft erscheint es westlichen Beobachtern, dass die Frauen im Tschador ihren eigenen Käfig durch die Gesellschaft tragen. Betrachtet man es differenzierter, so erscheint die Verschleierung - auch für Besucherinnen des Landes eine Pflicht – zwar als große Last. Die Frauen im Iran sehen sie zum Teil aber auch als Schutz.

Das Gleiche kann man im Moment auch für Afghanistan sagen. Dort gibt es Projekte für Frauen, mit denen ihnen ein Raum geschaffen wird, in dem sie sich ungestört bewegen können. In einem Frauenpark wird für Witwen, die keine Einkommensmöglichkeit haben, eine Ausbildung als Gärtnerin organisiert und es wird somit zur Eigenständigkeit von Frauen in Afghanistan beigetragen. Im Kabuler Frauenpark werden außerdem sowohl Frauen als auch Kinder alphabetisiert und es werden neben der Ausbildung zu Gärtnerin auch Stickkurse angeboten, um den Frauen eine eigenständige Existenzsicherung durch eine traditionelle Technik anbieten zu können. Dieser Park, in dem sich die Frauen auch ohne Männer aufhalten können, ist besonders gut am Freitag besucht, weil es der freie Tag ist. Er wird teilweise von 1.500 Frauen aufgesucht, zum Teetrinken, zum Reden, um sich in einem Freiraum zu unterhalten, alles in allem ein sehr interessanter und lobenswerter Ansatz.

Für die Frauen in Afghanistan wird der Prozess der Verfasssungsgebung eine entscheidende Rolle spielen. Es geht dabei um Gleichstellungsrechte und um die Frage, wie sich die Scharia in der afghanischen Verfassung niederschlägt. Daran knüpft sich unmittelbar die Frage nach der rechtlichen Stellung der Frau, die Regelung des Strafrechts (Körperstrafen) und die Vereinbarkeit menschenrechtlicher Mindeststandards. Bei den entsprechenden Organen in Afghanistan herrscht die Auffassung, dass die Bezugnahme auf die Scharia in der Verfassung nicht ausgespart werden kann, weil die afghanische Bevölkerung sich mit der Verfassung identifizieren müsse und nicht die westlichen Geberländer. Es wird zugegeben, dass es Konflikte zwischen der Scharia und den Menschenrechten gibt (Gleichstellung von Mann und Frau) und diese durch Gesetzgebung ausgeschlossen werden könnten. Für uns kann das nur heißen, dass in der Arbeit mit und für Frauen in Afghanistan der Fokus auf kontroverse Rechtsbereiche wie Körperstrafen und Gleichheitsrechte gelenkt und der Schwerpunkt auf den Gesetzgebungsprozess und die Umsetzung der Verfassung gelegt werden muss. Islamisches Recht bietet auch nach Auffassung afghanischer Experten Interpretationsspielraum für eine liberale Auslegung der Scharia (Verbot von Körperstrafen, ähnlich wie in vielen anderen islamischen Staaten).

Die Beispiele Iran und Afghanistan zeigen die ganze Problematik, wenn es darum geht, mit kulturpolitischen Mitteln Verbesserungen für Frauen in islamischen Gesellschaften zu erreichen. Denn woran messen wir die Verbesserungen? Es geht immer um Werte, und natürlich vertreten wir auch in unseren internationalen Kulturbeziehungen immer unsere westlichen Werte. Diese stehen aber oft im Gegensatz zu anderen Vorstellungen und Traditionen und dann haben wir uns damit auseinanderzusetzen, wenn Frauen aufgrund dieser Werte in anderen Rollen stecken, als das bei uns der Fall ist. Damit wird nicht einem kulturellen Relativismus das Wort geredet. Natürlich wollen wir auch Werte transportieren, die sich bei uns bewährt haben. Das gilt sowohl für demokratische Strukturen als auch natürlich für die Beachtung der Menschenrechte. Man kann beispielsweise nicht argumentieren, dass ein anderes Menschenbild eben etwas sei, das kulturell geprägt ist und deshalb per se nicht angreifbar sei. Dies wurde jahrelang mit und in den Wirtschaftswunderländern in Südost- und Nordostasien falsch gemacht. Das waren zum größten Teil Scheinargumente, die nur dazu dienen sollten, das wirtschaftliche Wachstum nicht zu gefährden. Wir müssen aber verstehen, mit wem wir es zu tun haben, dass wir in einen echten Dialog eintreten müssen. Wir müssen bereit sein, den Anderen zu respektieren mit all seinen Motivationen und dürfen erwarten, dass uns die gleiche Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Nur so kann es gelingen, Konflikte schon frühzeitig zu erkennen und sie so zu verhindern oder eben die Lebenssituation von Frauen und Mädchen zu verändern. Hier sind vor allem die Parlamente gefragt, denn sie haben oft gute Kontakte und der Austausch funktioniert. Auch dafür sind der Iran und Afghanistan gute Beispiele. Der „Hunger nach Kultur“ ist eminent und bietet uns den besten Ansatzpunkt, um mit kulturellen Maßnahmen nicht nur die Kultur zu fördern, sondern Veränderungen herbei zu führen. Ein großer Teil der Kulturpolitik ist nämlich Bildungsarbeit. Man sieht es im Iran: weil die Mädchen und Frauen gut ausgebildet sind, drängen sie auch weiter auf Demokratie und Partizipation. Deshalb ist es richtig, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in Afghanistan besonders für Mädchenbildung einsetzt und somit die Grundlagen für Demokratie und Gleichberechtigung schafft.