Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die jährliche weltweite Goldproduktion beträgt
ca. 3.000 Tonnen, wobei die Hauptmenge an Gold über das chemische
Verfahren "Zyanidlaugung" gewonnen wird. Hierbei wird Erz mit geringer
Goldkonzentration (ca. 5 Gramm pro Tonne) mit hochgiftiger Zyanidlösung
ausgewaschen. Das Gold wird mit Aktivkohle absorbiert und abgetrennt.
Die zyanid- und schwermetallhaltigen flüssigen und festen Abfälle
bleiben in Auffangbecken oder Halden in der Natur zurück, da in
60% der Fälle (insbesondere in von Indianern und Aboriginies bewohnten
Gebieten) die sogenannte "Haufenlaugung" (heap leaching) genutzt
wird. Das ältere - und noch riskantere - Quecksilberverfahren wird
besonders noch in Lateinamerika verwendet.
Naturwissenschaftliche Analysen belegen nachdrücklich,
dass Goldgewinnung im offenen Zyanidlaugungsverfahren zu irreversiblen
Schäden in den Ökosystemen führen können. Die Auffangbecken und
Halden entsprechen nicht handhabbaren Giftmülldeponien. Außerdem
kommt es immer wieder zu Dammbrüchen, Leckagen und Transportunfällen.
Ende Januar 2000 brach der Damm des Auffangbeckens des Aurul-Goldbergwerks
bei Baia Mare in Rumänien. Das darin lagernde Abwasser gelangte
in den Fluß Theiss und verursachte eine schwere ökologische Katastrophe
in Europa.
Nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland
und der EU, insbesondere bei Beachtung des Kreislaufwirtschafts-
und Wasserhaushaltsgesetzes, der Chemikalien- und Naturschutzgesetze
und der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle,
ist Goldgewinnung im Zyanidhaufenlaugungsverfahren (also offen ohne
Einhausung) in einem öffentlichen Planfeststellungsverfahren nicht
genehmigungsfähig.
Die Goldbergbaugesellschaften betreiben dieses
Verfahren deshalb vorwiegend in Ländern mit schwächeren Umweltgesetzen.
Die Vorräte werden ausgebeutet, in der Folge werden nach wenigen
Jahren die Firmen vor Ort geschlossen und die Bewohner mit den Umweltproblemen
alleine gelassen. So kommt es dadurch zu Menschenrechtsverletzungen
durch Zwangsvertreibungen oder durch die Vernichtung von Lebensgrundlagen
infolge von Unfällen. Die Goldbergbau-gesellschaften melden häufig
nach dem Abbau des Erzes Konkurs an und können dann keine Auflagen
mehr erfüllen. Um die genannten Probleme wirksam zu bekämpfen, sollte
Gold ausschließlich im geschlossenen Verfahren wie in einer nach
strengen europäischen Umweltnormen geführten chemischen Fabrik gewonnen
werden.
Der Deutsche Bundestag begrüßt:
· Die Entscheidung des tschechischen Senats vom August 2000 und
des tschechischen Parlaments vom September 2000, Goldgewinnung nach
dem Zyanidlaugungsverfahren in der Tschechischen Republik zu verbieten
(Bergbaugesetz von 1991 § 30 Abs. 2).
· Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Türkei von 1997,
Goldgewinnung nach dem Zyanidlaugungsverfahren aufgrund des in §
56 der türkischen Verfassung vorgesehenen Menschenrechts auf eine
gesunde Umwelt nicht zuzulassen (Geschäfts-Nr. 1996/5348, Beschluß-Nr.
1997/2311).
· Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November
1994 gegen Goldabbau nahe Pergamon und Edremit in der Türkei (ABl.
C 341 vom 5.12.1994, S.169).
· Die Empfehlung der "Baia Mare Task Force" der EU, Zyanid und andere
in den Abfällen enthaltene gefährliche Prozesschemikalien vor der
Lagerung zu entfernen und Auffangbecken für die Abfälle zu verbieten,
sofern sie nicht mit geeigneten Abfließvorrichtungen für Notfälle
und ausreichendem Auffangvolumen für überschüssiges Wasser ausgestattet
sind (Report of the International Task Force for Assessing the Baia
Mare Accident, vorgestellt am 15.12.2000 in Brüssel).
Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung:
deutsche Firmen und Banken aufzufordern, sich nur
- indirekt oder direkt - an der Goldgewinnung zu beteiligen, wenn
bestimmte Umweltstandards eingehalten werden. Hierzu wird auf die
UNEP-Erklärung der Finanzinstitute zur Umwelt und zur nachhaltigen
Entwicklung verwiesen, deren Unterzeichner - darunter viele namhafte
deutsche Banken - "bestrebt sind, Umweltbelange bei all ihren Aktivitäten
in allen Märkten zu berücksichtigen". Es sind Forschungsvorhaben
finanziell zu unterstützen, um alternative Goldgewinnungsverfahren
zu entwickeln, die die heutigen gefährlichen Produktionsverfahren
ablösen können.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf:
1. In den EU-Beitrittsverhandlungen ist sich dafür
einzusetzen,
- dass in den Beitrittsländern Umweltgesetze erlassen werden, die
gewährleisten, dass bei Goldgewinnung die nach dem heutigen Stand
der Technik höchsten Sicherheitsstandards angewendet werden, - dass
bestehende Deponien von Goldbergwerken gesichert werden, um Unfälle
wie in Baia Mare künftig zu vermeiden,
- dass die EU ihrer Verpflichtung nachkommt, diejenigen Standorte
der Goldgewinnung zu ermitteln, von denen eine Bedrohung des Wassers
ausgeht und dabei den Forderungen der Baia Mare Task Force Nachdruck
zu verleihen.
2. Im Rahmen der UNO und der WTO ist sich dafür
einzusetzen, dass die Umwelt- und Arbeitsschutzstandards für den
Goldabbau weltweit auf den neuesten Stand gebracht und auch durchgesetzt
werden.
3. Grundsätzlich sich für eine Ausweitung der Rezyklierung
von vorhandenem Gold einzusetzen, um die notwendige Goldgewinnung
nach den ökologisch gefährlichen Verfahren reduzieren zu können.
Berlin, den TT.MM.JJ Dr. Peter Struck und Fraktion
der SPD
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen