|
Frage
Mit der „Übergangsfinanzierung Kultur“ begann nach der „Wende“ eine neue Phase der Bundeskulturpolitik. Nicht wenige Kommentatoren sahen darin – legitimiert durch den Einigungsvertrag – sogar ihren systematischen Beginn. Jetzt soll der letzte Baustein der Ostförderung, die beiden letzten Investitionsprogramme „Kultur in den neuen Ländern“ und das Programm „Dach und Fach“, abgewickelt werden. Ist der Übergang damit abgeschlossen? Brauchen die neuen Länder keine Hilfe des Bundes mehr?
Antwort
Von einer Einstellung der Hilfe für die neuen Länder kann selbstverständlich keine Rede sein. In Artikel 35 Abs. 7 des Einigungsvertrags ist festgelegt, dass der Bund zum Ausgleich der Auswirkungen der Teilung Deutschlands zur Förderung der kulturellen Infrastruktur übergangsweise einzelne Maßnahmen und Einrichtungen mit finanzieren kann. Im Jahr 1991 ist auf dieser rechtlichen Grundlage das erste kulturelle Infrastrukturprogramm des Bundes aufgelegt worden. Das Programm ist im Jahre 1995 aus fiskalischen Gründen eingestellt worden. Zudem hatte insbesondere der Bundesrechnungshof die Übergangsphase als erfüllt angesehen. Im Jahre 1996 wurde mit der Einrichtung des Sonderförderprogramms „Dach und Fach“ begonnen, diese Entscheidung zu revidieren. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder hat 1999 unter Bezug auf den noch vorhandenen einigungsbedingten infrastrukturellen Nachholbedarf im Kulturbereich das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ gestartet. Die im Regierungsentwurf für den Haushalt 2004 vorgesehene Einstellung dieses Programms bedeutet nicht, dass sich der Bund aus der Kulturförderung in den neuen Ländern verabschiedet. Denn der größte Teil der Mittel, die der Bund für die Kultur in den neuen Ländern zur Verfügung stellt, kommt bereits seit Jahren im Rahmen der „Leuchtturmförderung“ gesamtstaatlich bedeutsamen Einrichtungen zu Gute. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Für Projekte des Denkmalschutzes, für die Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes sowie für Vorhaben der Gedenkstättenkonzeption stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien den neuen Ländern weiterhin jährlich rund 105 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem können ab dem Jahr 2005 die Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II (105 Milliarden Euro bis 2019) auch für die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur eingesetzt werden. Bereits mit einem Prozent dieses Beitrages, verteilt auf die Laufzeit von 15 Jahren, könnten im Schnitt jährlich 70 Millionen Euro in die Kultur investiert werden. Dies entspricht in etwa dem Volumen der Programme „Kultur in den neuen Ländern“ und „Dach und Fach“ einschließlich der eingesetzten Komplementärmittel. Darüber hinaus weist die Bundesregierung den neuen Ländern im Rahmen verschiedener Programme zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen jährlich rund 395 Millionen Euro zu, wovon etwa 103 Millionen Euro auf den städtebaulichen Denkmalschutz entfallen. Von einer Abwicklung bzw. einem Abschluss der Bundesförderung kann somit keine Rede sein.
Trotz der schwierigen Haushaltslage ist es in dem Regierungsentwurf zudem gelungen, für herausragende Kulturvorhaben und Projekte mit künstlerischem Inhalt ab 2004 ein neues, zeitlich unbefristetes Programm in Höhe von 6,1 Millionen Euro aufzulegen. Soweit zum gegenwärtigen Sachstand.
Wie Sie wissen, wird der Bundeshaushalt von der Bundesregierung entworfen, aber vom Parlament verabschiedet. Die Haushaltsberatungen beginnen in Kürze und wir werden sehr genau prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das finanzielle Engagement und die Förderschwerpunkte des Bundes für den Denkmalschutz und für die Sanierung der kulturellen Infrastruktur in den neuen Ländern zu optimieren.
Frage
Auch wenn die neuen Länder zukünftig nicht ganz leer ausgehen müssen, so überrascht es doch, dass die Hauptstadt Berlin zur gleichen Zeit mit zusätzlichen 25 Millionen Euro entlastet wird, um letztlich ihre drei Opern weiter finanzieren zu können. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen: in Berlin sechsspännig, während in den Ländern der Handkarren reichen muss? Nährt dies nicht alte Vorbehalte?
Anwort
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Fortbestand der drei Opern in Berlin dadurch zu sichern, dass der Bund ab 2004 dauerhaft drei Berliner Institutionen von nationaler Bedeutung vollständig unter seine Obhut nimmt, die Akademie der Künste, die Deutsche Kinemathek und den Hamburger Bahnhof. Insgesamt entlastet der Bund dadurch den Berliner Kulturhaushalt 2004 um 22 Millionen Euro. Mit diesem freigewordenen Betrag ist der Berliner Senat in der Lage, die Opernreform zu finanzieren. Des weiteren wird der Bund eine einmalige Gründungshilfe für die geplante Opernstiftung in Höhe von 3 Millionen Euro gewähren und in den folgenden Jahren dafür weitere 22 Millionen Euro bereitstellen. Damit wird Berlin in der Lage sein, die Funktionsfähigkeit der Opernhäuser zu gewährleisten. Warum diese Unterstützung des Bundes? Sie hilft, schweren Schaden von der hauptstädtischen Kultur abzuwenden, sie fördert eine Bühnenreform, die zum Modellfall für das gesamte deutsche Theatersystem werden könnte, und sie dient auch der weiteren Profilierung der Kulturpolitik des Bundes.
Frage
Am 26. Juni ist die Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder geplatzt, weil Bayern sich quergestellt hat. Was bedeutet dieses Scheitern für das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in der Kulturpolitik? Gibt es einen zweiten Versuch?
Antwort
Die Blockadehaltung des bayerischen Ministerpräsidenten ist im Ausschuss für Kultur und Medien fraktionsübergreifend sehr kritisch bewertet worden. Die unrühmliche Art und Weise, wie hier leichtfertig unter Berufung auf eine angebliche Gefährdung der Kulturhoheit Porzellan zerschlagen wurde, war keine vertrauensbildende Maßnahme im Bund-Länder-Verhältnis – erst Recht löst dies keine Begeisterung aus für einen zweiten Versuch einer Fusion. Kulturstaatsministerin Christina Weiss hat deutlich erklärt, dass jetzt die Länder gefordert seien. Hier ist eine einvernehmliche und für den Bund akzeptable Haltung erforderlich. Sollte nochmals verhandelt werden, würde ich Frau Weiss darin unterstützen, dass dann auch die Bedingungen neu zu klären wären. Der Bund war in der Schlussphase der Verhandlungen den Ländern weit entgegengekommen. Solche in letzter Minute gegebenen Zugeständnisse, etwa die Vereinbarung von Finanzierungsgrundsätzen für die Kulturförderung des Bundes, werden sicherlich so nicht mehr möglich sein.
Frage
Vor einigen Monaten wurde der Kulturstiftung der Länder die Zuständigkeit für den Deutschen Musikrat entzogen. Gegenwärtig ist zu vernehmen, dass Ähnliches mit den selbstverwalteten Kulturfonds, also der Stiftung Kunstfonds, dem Fonds Soziokultur, dem Literaturfonds und dem Fonds Darstellende Künste geschehen könnte. Gleichzeitig soll ihr Ansatz verdoppelt werden. Stehen wir vor einer neuen Entflechtungsdiskussion? Welche Perspektiven sehen Sie für die Fonds, wenn es dazu kommen sollte?
Antwort
Im Zuge der Neuordnung des Deutschen Musikrates wurde auch dessen staatliche Förderung überprüft, und dabei auch diejenige aus Bundesmitteln durch die Kulturstiftung der Länder. Nicht zuletzt aufgrund einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes haben die Kulturstaatsministerin und die Familienministerin ihre Förderungen in eine Hand gegeben – die Förderabwicklung erfolgt seit März 2003 durch das Bundesverwaltungsamt. Aufgrund der Insolvenz des Musikrates war insoweit die Geschäftsgrundlage des KSL-Mitwirkungsabkommen entfallen. Bei den Kulturförderfonds stellt sich die Frage, wie deren Förderung aussehen soll, falls die Verhandlungen über eine Zusammenführung der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder, ausgelöst durch das Veto Bayerns, endgültig scheitern sollte. Dann wird der Bund sicherlich seine in den letzten Jahren hälftige Mitfinanzierung der Länderstiftung nicht aufrecht erhalten können. Im Sinne der gerade von Länderseite immer wieder geforderten klaren Aufgabenverteilung und damit auch Finanzierungsverantwortung könnte dies einen völligen Rückzug des Bundes bedeuten. Die Kulturförderfonds würden aber nicht der Verlierer, sondern vielmehr der Gewinner einer solchen Klarheit sein. Der Bund könnte die Förderung in die Kulturstiftung des Bundes verlagern und würde dann auch, wie die Kulturpolitiker auf Bundesseite es befürworten, die Ansätze deutlich erhöhen. Die rechtliche Unabhängigkeit der Fonds bliebe von alledem weiterhin völlig unangetastet.
Frage
Der Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Gerhard Pfennig, hat in der Jubiläumsausgabe dieser Zeitschrift (H. 100) im Frühjahr dieses Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufnahme digitaler Übertragungs- und Vervielfältigungstechniken (z.B. CD-Brenner, Scanner, PCs, DVD-Player, MP3-Player, etc.) in das System der Vergütungen für die private Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke auch neue Optionen für die Kulturförderung enthalten könnte. Er verweist dabei auf einen Passus im Koalitionsvertrag und auf den §7 des Urheberrechts-Wahrnehmungsgesetzes, nach dem die Verwertungsgesellschaften, die die Vergütungen erhalten und verteilen, verpflichtet sind, kulturell bedeutsame Werke zu fördern. Welche Möglichkeiten sehen Sie dafür nach der Urheberrechtsreform? Wird es neue Abgaben geben und in welcher Größenordnung werden sie sich bewegen?
Antwort
Aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, das demnächst in Kraft treten wird, regelt das Urheberrecht künftig auch die Rechte derjenigen, die ihre Werke digital zur Verfügung stellen. Das Gesetz sieht nun ausdrücklich vor, dass auch in diesem Fall das ausschließliche Recht der Veröffentlichung und der Verbreitung beim Urheber liegt. Für den Nutzer ist es möglich, im erlaubten Umfang Privatkopien herzustellen. Als Ausgleich für diese und andere zulässige Nutzungen, die zu Lasten des Urhebers gehen, erhalten die Urheber über ihre Verwertungsgesellschaft einen Anteil an den Pauschalabgaben, die auf Geräte und Datenträger erhoben werden, die zur Herstellung von Kopien geeignet sind. Da das Urheberrecht sich nun auch auf Werke in digitalen Medien erstreckt, wird künftig auch auf Geräte, die die digitale Vervielfältigung ermöglichen, die Pauschalabgabe zu entrichten sein.
Hinsichtlich des gesamten Systems der Pauschalabgaben haben sich allerdings in jüngerer Zeit Fragen ergeben, etwa im Hinblick auf die verstärkte Nutzung von Modellen zur individuellen Lizensierung von Werken im digitalen Bereich. Auch der von der Bundesregierung vorgelegte zweite Bericht über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung gemäß den §§ 54 ff UrhG hat Fragen aufgeworfen. Das System der Pauschalvergütung insgesamt einschließlich der Höhe der Abgaben wird daher anhand dieser Fragen gründlich zu durchdenken sein. Es ist deshalb ein wenig verfrüht, konkretere Überlegungen zur Größenordnung der Abgaben aus Einbeziehung der digitalen Medien anzustellen. Klar ist aber, dass durch die Erhebung einer Pauschalabgabe auch auf die digitalen Vervielfältigungsgeräte zusätzliche Mittel an die Verwertungsgesellschaften fließen werden.
Mich würde es freuen, wenn die VG-Bild-Kunst, wie von Herrn Pfennig angekündigt, damit ihrer Aufgabe aus § 7 Urheberechts-Wahrnehmungsgesetz verstärkt nachkommen würde, d.h. mit den zusätzlichen Mitteln kulturell bedeutende Werke und Leistungen in größerem Umfang fördern würde. Das würde ich mir auch von den anderen Verwertungsgesellschaften wünschen. Denkbar ist zum Beispiel, die Mittel in Förderfonds zu geben, aus denen herausragende Künstler oder Projekte gefördert werden. Solche Förderfonds bestehen in einigen Bereichen bereits, so der Kunstfonds, der Literaturfonds, der Übersetzerfonds und der Fonds Darstellende Künste. Im Bereich Musik könnte man an einen Musikfonds denken. Wichtig ist mir aber, dass keine neuen aufwendigen Verwaltungsstrukturen geschaffen werden, die einen großen Teil des zusätzlichen Aufkommens dann für Verwaltung und Organisation wieder schlucken würden.
Frage
Die VG Bild-Kunst speist im Rahmen der gesetzlich zulässigen Kulturförderung einen Anteil der Abgaben, die sie erhält, in die Stiftung Kunstfonds ein, der diese dann an die Künstlerinnen und Künstler weitergibt. Könnte dies nicht auch ein Modell für andere Verwertungsgesellschaften sein und kämen als Partner nicht auch die anderen selbstverwalteten Kulturfonds in Frage, um die Vergütungen aus der Vervielfältigung und Verwertung an die kreativen Produzenten der Werke, also an den Anfang der Wertschöpfungskette, zurück zu leiten?
Antwort
Diese Überlegung liegt nahe und der Ansatz erscheint mir sinnvoll. Ich habe daher ja auch bei ihrer vorherigen Frage selbst schon die Fonds erwähnt. Man wird das konkret durchdenken und mit den Betroffenen besprechen müssen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Vergütung am Ende dorthin gelangt, wo sie hingehört: Zu den Urhebern, den Künstlern. Nur so kann die Kreativität in Deutschland erhalten bleiben und unterstützt werden.
Frage
Kürzlich hat der Zweite Kulturpolitische Bundeskongress „inter.kultur.politik.“ in Berlin stattgefunden. Das Ziel dieses Kongresses war, die kulturpolitischen Akteure auf die künstlerischen Potenziale und kulturellen Herausforderungen der multiethnischen Gesellschaft aufmerksam zu machen. Oliver Scheytt hat von einer nationalen Aufgabe im Blick auf diese Frage gesprochen und auch den Bund aufgefordert, ein Zeichen zu setzen. Was kann der Bund tun, um diesem Thema in der Kulturpolitik mehr Gewicht zu geben?
Antwort
Der Schwerpunkt liegt in diesem Punkt natürlich bei den Ländern und Kommunen, die zunehmend begreifen, was für eine wichtige Rolle die Kultur als „Übersetzer“ anderer Wertvorstellungen, Traditionen und Lebensweisen spielt. Aber auch der Bund stellt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits sehr erfolgreich den Herausforderungen der multiethnischen Gesellschaft. Ich nenne hier beispielsweise nur die Kulturstiftung der Bundes, die ausdrücklich die Aufgabe hat, kulturelle Grenzen zu überschreiten und damit auch der kulturellen Integration von zugewanderten Minderheiten dient. Oder denken Sie an das vom Bund finanzierte Haus der Kulturen der Welt, das uns in vielen Veranstaltungen die Kulturen anderer Länder, die auch in Deutschland vertreten sind, näher bringt. Kultur leistet einen wichtigen Beitrag, den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu stärken – das werden wir in Zukunft noch stärker berücksichtigen müssen, nachdem bislang Integration zuerst unter politischen, rechtlichen und sozialen Gesichtspunkten gesehen wurde.
Frage
Vor wenigen Wochen ist die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vom Deutschen Bundestag eingesetzt worden. Sie soll ein riesiges Pensum an Fragen in kurzer Frist abarbeiten. Was erwarten Sie von der Enquete-Kommission? Welche Signale können davon ausgehen?
Antwort
Die Enquete-Kommission sollte eine umfassende Bestandsaufnahme der Kultursituation in Deutschland vornehmen. Dies ist unbestritten ein Mammutprogramm. Das Themenspektrum ist in der Tat weit und reicht von der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler über das System der öffentlichen und privaten Kulturförderung bis hin zur Erörterung der Strukturprobleme in unseren Kultureinrichtungen. Auch können keine Patentrezepte erwartet werden. Aber das intensive Nachdenken, unterstützt durch die Möglichkeiten, die eine Enquete-Kommission hat, wird neue Erkenntnisse und Lösungsansätze hervorbringen. Ich sehe auch keine Konkurrenz zum Ausschuss für Kultur und Medien. Beide Gremien haben sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten dem gleichen Ziel verschrieben, nämlich die Kultur in Deutschland zu stärken.
Frage
Die Kulturstiftung des Bundes ist in die Kritik geraten. Der Deutsche Kulturrat hat die Förderpraxis der größten europäischen Kulturstiftung unlängst ungewöhnlich scharf kritisiert. Auch andernorts werden Vorbehalte laut. Man wirft ihr Abgehobenheit vor und attestiert zu wenig Feingefühl in der diversifizierten kulturpolitischen Landschaft. Es scheint, als sei die Schonfrist, die jeder neuen Einrichtung zugestanden ist, vorbei. Braucht die Kulturstiftung des Bundes mehr Basisnähe? Was empfiehlt die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien dieser Einrichtung des Bundes, wenn sie als „big player“ in der Arena der Kulturpolitik erfolgreich aufspielen will.
Antwort
Die Kulturstiftung des Bundes hat sich innerhalb kürzester Zeit einen festen Platz in unserem Kultursystem erobert. Dies ist nicht allein eine Folge ihrer guten finanziellen Ausstattung durch den Bund, sondern vor allem das Ergebnis harter Arbeit und klarer Profilbildung, vorangetrieben durch die künstlerische Direktorin Hortensia Völkers und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch mit Unterstützung durch die Kulturstaatsministerin in ihrer Eigenschaft als Stiftungsratsvorsitzende. Die Stiftung ist indessen nicht, wie viele zu Beginn argwöhnten, ein verlängerter Arm der BKM, sondern sie agiert unter strikter Ausrichtung auf künstlerische Qualitätskriterien eigenständig. Gerade Frau Völkers zeichnet dabei eine große Kenntnis und Nähe zur Kulturszene aus. Wenn freilich Projektanträge durch Jurys begutachtet und angesichts der Fülle von Anträgen weitaus mehr Ablehnungen als Förderzusagen ausgesprochen werden müssen, sorgt dies nicht bei jedem Betroffenen für Beifallsbekundungen. Wenn von Abgehobenheit die Rede ist, kommt diese Kritik wohl eher auch von Verbandsvertretern, die mehr direkten Einfluß auf die Förderpraxis nehmen wollen. Diese müssen gleichwohl die Entscheidung akzeptieren, dass sie als Vertreter potentiell Geförderter und damit als nicht Unbefangene keinen Sitz und keine Stimme im Stiftungsrat der Kulturstiftung haben können. Ihre Beratungsfunktion nehmen sie im eigens dafür geschaffenen Beirat der Stiftung war. Wie ich höre, haben die Verbände dort die Ausrichtung der Stiftung ausdrücklich unterstützt, namentlich auch der Präsident des Deutschen Kulturrates.
Frage
Sie waren im vergangenen Jahr eine der Initiatorinnen des Kongresses „Musik als Wirtschaft“, der von der Kulturpolitischen Gesellschaft mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft durchgeführt worden ist. Im nächsten Frühjahr soll es eine Fortsetzung der Debatte geben. Was fasziniert Sie an diesem Thema? Werden Sie das Thema ausweiten auf andere Kultursparten wie Film, Kunst und Literatur, die ebenfalls wichtig für die Entwicklung der Kulturindustrie sind? Worin sehen Sie den kulturpolitischen Handlungsbedarf?
Antwort
Sie kennen sicher das Bonmot des ehemaligen französischen Kulturministers Jack Lang: „Wir haben eine internationale Wirtschaftskrise? ... ein Grund mehr, der Kultur jenen Platz zu geben, der ihr gebührt: den ersten“. Das ist jetzt etwa 20 Jahre her, aber trifft die Faszination sehr gut, die ich mit dem Thema „Musik als Wirtschaft“ verbinde und gerne verbunden sehen möchte. Ich halte Kultur für einen sogenannten harten Standortfaktor und setze mich dafür ein, dass die Musik- und Veranstaltungsbranche als Wirtschaftsfaktor und Exportartikel begriffen werden. Der im April 2002 durchgeführte Fachkongress „Kultur als Wirtschaft“ war ein großer Erfolg und hat mich in dieser Überzeugung bestätigt. Ich freue mich daher schon sehr auf die Fortsetzung dieses Fachkongresses am 26. April 2004 in Berlin. Ich denke, es wird dabei wohl im Wesentlichen darum gehen müssen, die Impulse aus dem letzten Kongress aufzugreifen, zu bündeln und zu konkreteren Handlungsaufträgen zu gelangen. Eine Ausweitung der Themen ist eine Perspektive, aber wir sollten zunächst weiter an der Konkretisierung der verschiedenen Ansätze aus dem vergangenen Jahr arbeiten.
Frage
Bei aller Kritik, die in den letzten Wochen zu vernehmen war, hat die Kulturpolitik des Bundes summa summarum in den vergangenen Monaten und Jahren viel bewegt. Welche Pläne gibt es für die Zukunft?
Antwort
Es gibt eine Fülle von kulturpolitischen Vorhaben, die der Kultur- und Medienausschuss des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf ihrer Agenda haben. Lassen Sie mich in Kürze einige der Wesentlichen nennen. Hierzu gehören die Novelle des Filmförderungsgesetzes, die am 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, die Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes die Neugestaltung des Hauptstadtkulturvertrags, eine präzisierende Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption, die Gründung eines Europäischen Zentrums gegen Vertreibung, die Föderalismusdebatte, die Auswärtige Kulturpolitik mit dem Schwerpunkt „Dialog der Kulturen“, und nicht zuletzt, das spielt gleichermaßen in den Medien- wie in den Kulturbereich, der „zweite Korb“ des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft.
|