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Ausschuss für Kultur und Medien
27. Januar 2005
 

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Kulturelle Vielfalt und Markt
GATS, UNESCO und EU-Dienstleistungsrichtlinie

Ich glaube, es war im Oktober 2003 das erste Mal, dass in einer Bundestagsdebatte zum Welthandel die Kultur- und Bildungspolitik eine Stimme hatte. In den bisherigen Runden der WTO, in den GATS-Verhandlungen, bei der EU-Deinstleistungsrichtlinie und bei vielen anderen Gelegenheiten war die Kultur immer hinten heruntergefallen bzw. wurde gar nicht beachtet. Das ändert sich langsam. Im globalen Handelsregime und im europäischen Raum macht sich Schritt für Schritt das Bewusstsein breit, dass die Kultur, die Bildung und die audiovisuellen Medien doch viel zu verlieren haben könnten, wenn sie immer nur als Randthema oder als normales Wirtschaftsgut, das dem Marktgeschehen unterworfen ist, behandelt werden.

Dennoch sind die Gefahren längst nicht ausgeräumt. Drückt sich die kulturelle Vielfalt doch auch durch die Art und Weise aus, wie Menschen miteinander in wirtschaftliche Beziehungen treten. Und ich sehe die Gefahr, dass diese Vielfalt unterdrückt oder nivelliert wird, wenn sich die Maßnahmen und Regeln der globalen und europäischen Institutionen einzig und allein an den bisherigen Vorgehensweisen orientieren.

Natürlich sind alle Maßnahmen richtig, die die Entwicklung in jeglicher Hinsicht fördern. Grundlage für Innovation ist jedoch die Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt und nicht die Assimilierung. Denn jede wirtschaftliche oder soziale Entwicklung trägt nicht, wenn sie kulturelle Eigenheiten überdeckt oder unterdrückt. Förderung von Bildung gehört übrigens genauso dazu, ja ist sogar Voraussetzung für alles andere.

Wir sollten also dafür sorgen, dass das Handelsregime der WTO genauso, wie die EU-Dienstleistungsrichtlinie zukunftsfähig und nachhaltig gestaltet wird. Nur wenn ökologische, soziale, ökonomische und kulturelle Gesichtspunkte gleichberechtigt behandelt werden, kann ein faires System entstehen, wie wir es wollen. Das hat Präsident Chirac bereits beim Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung in Johannesburg deutlich gemacht.

Wir müssen den Schutz der kulturellen Vielfalt, der medialen Vielfalt sowie den Schutz von Kulturgütern als internationale öffentliche Güter anerkennen.

Was passiert, wenn dies nicht beachtet wird? Gesellschaften bzw. bestimmte Gruppen innerhalb von Gesellschaften, die wirtschaftlich dominiert oder Nivellierungstendenzen unterworfen werden, entwickeln eine kulturelle Rückbesinnung, die auch nationalistisch werden kann. Allzu oft nimmt diese Rückbesinnung aber auch radikale Züge an; wir können dies zum Beispiel in einigen islamischen Ländern beobachten, die sich gegen vermeintliche McDonaldisierung à la Britney Spears wehren. Vielfalt ja, aber nicht als Entschuldigung für Menschenrechtsverletzungen und fehlende Gleichberechtigung.

Ich glaube, dass einige Konflikte verhindert werden könnten, wenn sich das globale Handelsregime darauf einstellt, dass seine Regeln auf ihre Kulturverträglichkeit geprüft werden.

Die GATS-Verhandlungen haben ein großes Konfliktpotenzial, sichtbar in den Debatten über die Schädlichkeit des liberalisierten Dienstleistungshandels mit Bildung, Kultur und audiovisuellen Medien. Und ich fürchte, diese Konflikte sind noch nicht ausgeräumt, auch wenn die EU zunächst keine Verhandlungsangebote im Bereich der Kultur, der audiovisuellen Medien und der Bildung macht. Für die Zukunft bin ich da skeptisch, denn schon in der laufenden Doha-Runde der WTO steht alles wieder zur Disposition, weil wir uns mit der Unterzeichnung des GATS-Vertrages verpflichtet haben, horizontal über alle Bereiche zu verhandeln mit dem Ziel einer Liberalisierung. Das kann auch zu einer Basar-Mentalität führen. Eine ähnliche Gefahr besteht bei den Regelungen für die EU, für deren Geltungsbereich momentan die Dienstleistungsrichtlinie verhandelt wird. Bei aller Diskussion muss es jedoch Bereiche, wie die Struktur des öffentlichen Bildungssystems, geben, die nicht in Frage gestellt werden, damit z.B. keine Subventionsansprüche ausländischer Anbieter erzwungen werden können.

Was würde es beispielsweise für die ARD bedeuten, wenn der Bereich der audiovisuellen Medien vielleicht doch irgendwann liberalisiert würde? Die Zulässigkeit unserer Rundfunkgebühren wäre dann durch die WTO-Regeln bzw. die EU-Dienstleistungsrichtlinie bestimmt und ein anderer Staat könnte sich über uns beschweren. Wenn nun wegen der die Kultur einschließenden Liberalisierung ein Verstoß festgestellt wird und wir bestehen weiter auf unseren Gebühren, die dann als Subventionen gelten, so kann der Beschwerdeführer gegen uns Handelssanktionen, und zwar in jedem Bereich, verhängen! Das muß man sich mal lebhaft vor Augen halten. Was mit der Deutschen Welle passieren würde, die ja direkt vom Staat finanziert, also subventioniert wird, wage ich mir gar nicht auszumalen!

Deshalb brauchen wir im Zusammenhang mit den GATS-Verhandlungen eine UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt. Ich bin froh, dass hier die Verhandlungen begonnen haben, auch wenn sich gerade die Auseinandersetzung mit den USA schwierig gestalten, insbesondere in der Frage, wie die Sanktionsmechanismen für GATS und die UNESCO-Konvention rechtlich verschränkt werden können. Der Zeitplan ist eng. Wir haben ein Fenster bis Herbst dieses Jahres, um die beiden Verhandlungsstränge auch noch mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu vereinen. Wenn wir hier nicht aufpassen droht der Einstieg in eine Situation, in der die kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen einem Marktgeschehen unterworfen sind, dass die kulturelle Vielfalt akut gefährdet. In diesem Zusammenhang kann uns schnell das, was wir mit der UNESCO-Konvention verhindern wollen durch die Hintertür der EU wieder drohen.

Allerdings, das muß ich fairerweise sagen, werden innerhalb der Gespräche zur UNESCO-Konvention gegenwärtig diejenigen Bereiche verhandelt, in denen Subventionen auch in Zukunft zulässig sein sollen und es wird diskutiert zu welchen Bedingungen sie dann zulässig sind. Die Kultur und die audiovisuellen Medien gehören sicherlich dazu. Es kommt aber auf die Bedingungen an. Hier müssen wir weiter wachsam sein!

Ich fordere deshalb dazu auf, den Schutz der kulturellen Vielfalt und den Schutz von Kulturgütern in das Regelwerk der WTO einzubauen bzw. Handelsliberalisierung so zu gestalten, dass sie kulturverträglich ist. Ebenso sollte die EU-Dienstleistungsrichtlinie den gleichen Ansatz zum Ziel haben. Das Beste wäre, Kultur, Bildung und audiovisuelle Medien ganz aus der Verhandlungsmasse rauszunehmen, doch das ist leider unrealistisch. Auch die Franzosen sind in Uruguay mit ihrer „exception culuturelle“ damit gescheitert. Auf jeden Fall darf der gesamte Bereich der Kultur, der audiovisuellen Medien und der Bildung nicht völlig der Liberalisierung anheim fallen. Die Proteste, die alle WTO-Treffen begleiten, sind auch kulturelle Proteste; genauer gesagt Proteste gegen die kulturelle Gleichmachung und nur ein Beispiel, wie wichtig unser Bestreben ist. Die Menschen brauchen ihre Identität und das muß sich auch beim Handel zeigen. Bei einer schonungslosen Liberalisierung wären die Verluste auf Seiten der Kultur zu groß.