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Ausschuss für Kultur und Medien
 

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Lobby für Kunst und Kultur
Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages (Kulturausschuss) wurde 1998 nach der Bundestagswahl neu eingerichtet. Die neue Bundesregierung schuf gleichzeitig das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien beim Bundeskanzler (1998-2000: Dr. Michael Naumann; seit 2001 Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin). Damit wurden zwei neue Institutionen geschaffen, die die stärkere kulturpolitische Akzentuierung der neuen Regierung verdeutlichen. Der neue Kulturausschuss kann auf eine schon länger zurückliegende parlamentarische Geschichte zurückblicken. Bereits in der 1. und 2. Wahlperiode (1949-1957) gab es einen Ausschuss für Kulturpolitik, der in der 3.-5. Wahlperiode (1957-1969) "Ausschuss für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik" hieß. Ab 1969 wurde die Kulturpolitik in den Ausschüssen für Bildung bzw. für Auswärtiges (Auswärtige Kulturpolitik) und ihren Unterausschüssen behandelt. Presse, Rundfunk und Film hatten ebenfalls 1949-1957 ihren eigenen Ausschuss. Diese breit verstreuten Aktivitäten in kulturellen und medialen Angelegenheiten wurden nun 1998 erstmals in einem Ausschuss zusammengefasst. Fragen der Neuen Medien werden seit 2000 in einem eigenen Unterausschuss "Neue Medien" behandelt. Bundestag und Bundesregierung reagierten damit auf die immer deutlicher werdenden Regelungsbedürfnisse im Kultur- und Medienbereich, auch wenn die grundgesetzliche Aufgabenteilung von Bund und Ländern nicht angetastet wird.

Der Kulturausschuss konnte in den knapp drei Jahren seines Bestehens eine Anzahl kulturpolitischer Projekte verwirklichen bzw. voran bringen. Die Debatten sind, wie in allen Bundestagsausschüssen, hitzig und manchmal sehr langwierig. Im Unterschied zu anderen Ausschüssen, so jedenfalls mein Eindruck, eignen sich kulturpolitische Themen aber offenbar weniger zu wirklich politischen Unterschieden. Es ist schön, wie oft wir einen Konsens erreichen können und wie alle Parteien oft an einem Strang ziehen. Damit ist, weil wir uns ja auch als Lobby für die Künstlerinnnen, Künstler und alle Kulturschaffenden verstehen, allen gedient.

Der erste wichtige Beschluss des Kulturausschusses war derjenige zum Bau des Mahnmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin. Nach langen Jahren der Diskussion und des Streits beschloss der Bundestag im Juni 1999 die Verwirklichung des Projekts. Seither folgten viele Vorhaben, die die Rahmenbedingungen für die Kulturszene im Land verbesserten. Als Beispiele möchte ich folgende nennen:
· Neuordnung des Stiftungsrechts: Es wurde eine bessere steuerliche Stellung für Stiftungsgründer erreicht.
· Reform der Urhebervertragsrechts: Hier soll erreicht werden, dass Autoren und andere Urheber eine angemessene Vergütung für ihre Werke bekommen.
· Erhalt der Buchpreisbindung: Diese wurde auf europäischer Ebene erreicht. Es ist die Verabschiedung eines Gesetzes vorgesehen.
· Reform der Besteuerung ausländischer Künstler: Wir wollen die kleineren Kulturveranstalter weiter ermutigen, kulturellen Austausch zu pflegen. Die Auftritte sind seit Waigels Reform um 30% zurückgegangen.
· Neukonzeption der Filmförderung: Die kulturelle Stärke? wird betont, wenn auch ältere Künstlerinnen und Künstler in die Altersversorgung eintreten können.
· Novelle der Künstlersozialversicherung
· Neuausrichtung der Auswärtigen Kulturpolitik, Deutsche Welle: Hier ist der Schwerpunkt, mehr Goetheinstitute in nichteuropäischen Ländern zu eröffnen sowie mehr Wissenschaftsaustausch zu erreichen.
· Novellierung der Medienordnung
· Projekt "eDemokratie": Dies ist ein Pilotprojekt des Bundestages bzw. des Unterausschusses Neue Medien, um die interessierte Öffentlichkeit an einem Gesetzentwurf teilhaben zu lassen.
· Neuordnung Berliner Kultureinrichtungen (Haus der Kulturen der Welt, Martin-Gropius-Bau, Berliner Festspiele, Jüdisches Museum).

Dies sind nur einige Beispiele. Weitere wichtige Beratungsfelder sind und waren die Hauptstadtkultur, das weite Feld der Medienpolitik, ob Fußball-WM oder die Senderechte der Tagesschau, und natürlich die Kulturförderung in den neuen Ländern. Konkrete Ergebnisse haben wir in folgenden Gebieten bisher erzielt:

Urhebervertragsrecht

Im Mai 2001 hatte die Bundesregierung die Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde von den Regierungsfraktionen im Juni 2001 in den Bundestag eingebracht. Im Kulturausschuss wurden intensive inhaltliche Diskussionen geführt, die im Herbst mit einer Anhörung im Parlament fortgeführt werden. Das neue Gesetz wird die Position der Kreativen stärken und für Fairness im Umgang mit freischaffenden Künstlern und Urhebern sorgen. Ziel des Entwurfes ist die Sicherung einer angemessene Vergütung auch für freiberuflich tätige Künstler und Urheber für die Nutzung ihrer Werke. Dazu verankern wir deren Anspruch uaf eien angemessene Vergütung im Urhebervertragsrecht.

Stiftungsrecht

Wir haben mit dem neuen Stiftungsrecht Möglichkeiten für ein breiteres privates Engagement in der Stiftungsgründung geschaffen. Die Reformierung des Stiftungsrechtes gibt mehr Anreize für viel weitere Teile in unserer Bevölkerung, sich bürgerschaftlich und kulturell zu engagieren, als das bisher der Fall war. Stiftungen sollen mehr als bisher die Finanzierung von Kunst und Kultur ergänzen. Und die Notwendigkeit privaten Engagements in diesem Sektor wird in Zukunft eher zu- als abnehmen. Denn abgesehen von einer Stärkung des Gemeinwesens bilden Stiftungen ein unersetzliches Standbein in der Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten auf breitester Basis. Die wichtigsten Punkte:

1. Die Anreize zur Errichtung steuerbefreiter Stiftungen im Sinne der Paragraphen 52 bis 54 der Abgabenordnung wurden erweitert.
2. Durch die Regelungen zur Rücklagenbildung wird die dauerhafte Leistungsfähigkeit von Stiftungen verbessert.
3. Wir erhöhen die steuerliche Abzugsfähigkeit für die Dotation einer Stiftung und erweitern das Buchwertprivileg bei Sachspenden.
4. Der Tatbestand einer steuerfreien Weitergabe geschenkter oder ererbter Vermögensgegenstände an steuerbefreite Stiftungen wurde erweitert.

Alles in allem hoffen wir, einen Bruchteil der 7, 2 Billionen DM, die sich als Vermögen in der Bundesrepublik befinden, für zivilgesellschaftliches Engagement zu mobilisieren.

Buchpreisbindung

Die EU-Kommission hatte schon 2000 auf ... des damaligen Staatsministers Naumann entschieden, dass die Preisbindung auf nationaler Ebene erhalten werden kann. Das war eine richtige Entscheidung. Im grenzüberschreitenden Buchhandel soll es die Preisbindung nicht mehr geben; auch Österreich hat hier eine nationale Lösung gefunden. Deshalb haben wir das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung" ergänzt. Die Ergänzungen sehen vor, dass sogenannte Re-Importe deutscher, preisgebundener Bücher in berechtigten Fällen bei der Wiedereinführung ebenfalls der deutschen Preisbindung unterliegen. Im Ausschuss besteht nun Einigkeit, dass die Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Buchpreisbindung unterstützt werden soll. Bundestag und Bundesregierung wollen in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Buchpreisbindung verabschieden.

Künstlersozialversicherung

Hier konnten wir wesentliche Verbesserungen des Versichertenschutzes erreichen. Nun erhalten auch ältere Künstler und Publizisten Zugang zur Krankenversicherung der Rentner, wenn sie ihre Tätigkeit vor 1983 aufgenommen haben und für 9/10 der Zeit zwischen 1985 und dem Rentenantrag Versicherungsschutz nach dem KSVG bestand. Die Beirtragsgrenzen wurden flexibler gestaltet; nur, wer mehr als 7560,- DM jährlich verdient, ist versicherungspflichtig. In der Phase des Berufsanfangs darf diese Grenze noch unterschritten werden.

Unterausschuss Neue Medien

Der Unterausschuss befasst sich intensiv mit der Konvergenz aller Aspekte der Medien sowie mit einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Der Unteausschuss veranstaltete Anhörungen und Expertengespräche zu Themen wie technische Konvergenz, d-box, Technikfolgenabschätzung, Software-Patente/Open Source und Cyber Crime. Daneben wurden und werden viele Themen diskutiert, die sich aus den technischen Veränderungen und ihren gesellschaftlichen Folgen ergeben. Die wichtigsten sind dabei die Entwicklungen auf dem Mobilfunkmarkt (UMTS, multifunktionale Handys), die Debatten um Datensicherheit und die Informationsgesellschaft. Im Bundestag ist zur Zeit ein Antrag zur digitalen Spaltung in der Debatte sowie ein großes Projekt zur "e-Demokratie" auf dem Weg. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens zum Datenschutz wollen wir die Partizipation der interessierten Öffentlichkeit ermöglichen. Rechtliche Fragen wie Teledienstgesetz und Medienstaatsvertrag und die Kompetenzabgrenzungen von Bund und Ländern sind weitere Aufgaben.

Der Unterausschuss unter Vorsitz von Jörg Tauss wird in Zukunft noch eher mehr zu tun bekommen. Der Ausschuss ist deshalb auch als Querschnittausschuss konzipiert, in dem Mitglieder aus den Ausschüssen Wirtschaft, Recht, Jugend, Kultur, Innen und Post und Telekommunikation Sitz und Stimme haben.

Neben den ordnungspolitischen Fragen beschäftigt sich der Kulturausschuss immer wieder mit Berliner Themen, So haben wir eine Stiftung zur Umsetzung des Beschlusses zum Bau des Holocaust-Mahnmals gegründet. Vier Berliner Kultureinrichtungen sind in die 100-prozentige Verantwortung des Bundes übergegangen (Hauptstadtkulturvertrag): das Jüdische Museum, die Berliner Festspiele, das Haus der Kulturen der Welt und der Martin-Gropius-Bau. Daneben werden ca. 20 Millionen DM in den Haupstadtkulturfonds eingezahlt. Der Ausschuss begleitet ebenso den Entscheidungsprozeß der Kommission zur Bebauung des Berliner Schloßplatzes. Neben dem Arbeitsbereich des Staatsminister für Kultur und Medien betreut der Ausschuss auch die Auswärtige Kulturpolitik, die bei Außenminister Joschka Fischer angesiedelt ist. Die Schwerpunkte sind die Förderung des Wissenschaftsaustausches (neues Stipendienprogramm in Höhe von 21 Millionen DM) sowie die weitere Ansiedlung von Goetheinstituten in nichteuropäischen Ländern. Ein zentraler Punkt ist die Neuausrichtung der Auswärtigen Kulturpolitik zu einer dialogisch und präventiv ausgerichteten Politik im Sinne einer kulturellen "Zweibahnstraße" und damit einer Verstärkung des interkulturellen Dialogs in den internationalen Kulturbeziehungen. Daneben begleiten wir die Fusion von Goetheinstitut und Inter Nationes, die sich in der Implementierungsphase befindet.

Das wichtigste Ergebnis der Einsetzung des Ausschusses für Kultur und Medien ist aber die Tatsache, dass in Deutschland wieder über Kulturpolitik debattiert wird und dass der Wettstreit in den Ländern und Kommunen für die Kultur, und nicht für den Abbau von Kulturprojekten, geführt wird. Allein dafür hat sich unsere Arbeit schon gelohnt.