Vortrag der Vorsitzenden
des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages,
Monika Griefahn, MdB, im Rahmen des "Hildesheimer Kulturpolitischen
Diskurses" des Institutes für Kulturpolitik der Universität
Hildesheim am 9. Januar 2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerne bin ich Ihrer Einladung gefolgt, im Rahmen
des "Hildesheimer Kulturpolitischen Diskurses" einen Gastvortrag
über "Aufgaben und Ziele einer Kulturpolitik des Bundes" zu halten,
zumal ich die Arbeit des bundesweit ersten Instituts für Kulturpolitik
von Beginn an aufmerksam verfolgt habe und gerne unterstütze.
Ich spreche zu Ihnen zu einem Zeitpunkt, da die
Wellen der Diskussion kaum abgeebbt sind, die der vormalige Beauftragte
der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien,
Michael Naumann, mit seinem Artikel in der Zeit vom 2. November
2000 verursacht hat. Auch Sie werden sich noch gut erinnern: Unter
der von der Zeit - Redaktion öffentlichkeitswirksam gesetzten Überschrift
"Zentralismus schadet nicht", zudem pointiert durch die Unterzeile
"Die Kulturhoheit der Länder ist Verfassungsfolklore", setzte sich
Naumann ausführlich mit dem Zustand und den Perspektiven der Bundeskulturpolitik
auseinander - getreu dem Wort von Gustav Heinemann: "Wer Anstoß
geben will, muss auch Anstoß erregen können".
Und die Reaktion auf den Artikel zeigte, dass und
wie sehr ein bundesweites Bedürfnis bestand und besteht, über die
Kulturpolitik des Bundes einen öffentlichen Diskurs zu führen. Allerdings
muss hier eine Einschränkung gemacht werden: Die nachfolgende Diskussion
nämlich stellte eher das Thema des Föderalismus in den Mittelpunkt
als das der Kulturpolitik.
Sicher, man kann guten Grundes behaupten, dass
sich gerade in Deutschland, in einem "Volk der Völker" (Schelling),
die föderale Struktur nicht von den Inhalten der Kulturpolitik trennen
lässt. Aber dass die Strukturpolitik im Zentrum stehe, bestreite
ich, gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir als Ausschuss
für Kultur und Medien in den zurückliegenden beiden Jahren gemacht
haben.
Die Einrichtung oder, genauer gesagt: Die Wiedereinrichtung
eines Ausschusses für Kultur und Medien - bis 1969 hatte der Bundestag
bereits kulturpolitische Ausschüsse - zu Beginn der 14. Wahlperiode
setzte auch auf parlamentarischer Ebene ein deutliches Zeichen dafür,
dass einerseits die Kulturpolitik ein neues Gewicht bekommen hatte
und dass andererseits die neue Parlamentsmehrheit gewillt war, diesem
Gewicht der Kulturpolitik Rechnung zu tragen.
Auch wenn sich bereits in der 13. Wahlperiode in
den parlamentarischen und außerparlamentarischen Debatten eine neue
Gewichtung der Kultur abgezeichnet hatte und der Ruf nach einem
Kulturausschuss und einem Kulturminister auf Bundesebene laut geworden
war, so standen doch die Repräsentanten der Länder dem neuen Ausschuss
zunächst mit deutlicher Zurückhaltung gegenüber. Nicht zuletzt aus
diesem Grunde gehörte und gehört es zum Arbeitsprogramm des Ausschusses,
nach und nach mit den Kulturausschüssen der Länderparlamente Kontakt
aufzunehmen und die Möglichkeit der Zusammenarbeit auszuloten.
Es hat sich gezeigt, dass das Zusammentreffen mit
den Länderausschüssen regelmäßig dazu führt, dass Misstrauen abgebaut
und Kooperationsbereitschaft gestärkt wird. Und dies kann nicht
überraschen: Denn gerade die Weite des Politikfeldes Kultur, das
von der allgemeinen Kulturförderung bis zur staatlichen Selbstdarstellung
reicht, widersetzt sich jedem Versuch einer schachbrettartig klaren
Strukturierung zugunsten eines durch Grautöne geprägten Musters,
in dem überdies auch die Rolle der Gemeinden nicht außer Acht zu
lassen ist, die neben Bund und Ländern der dritte wichtige Akteur
im kulturellen Bereich sind und die mit annähernd 60 % den größten
Teil der öffentlichen Kulturausgaben aufbringen.
Dass allerdings der Bund kulturpolitische Aufgaben
und Kompetenz hat, dass es eine "Staatsaufgabe Kultur" gibt - auch
wenn das Grundgesetz keine eigene Staatszielbestimmung Kultur enthält
-, kann ernsthaft von niemandem bestritten werden. Der Einigungsvertrag
schreibt etwa in seinem Art. 35 Abs. 1 nachdrücklich die Bedeutung
der Kultur fest:"In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur
- trotz unterschiedlicher Entwicklung der beiden Staaten in Deutschland
- eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation.
Sie leisten im Prozess der staatlichen Einheit der Deutschen auf
dem Weg zur europäischen Einigung einen eigenständigen und unverzichtbaren
Beitrag. Stellung und Ansehen eines vereinten Deutschlands in der
Welt hängen außer von seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen
Leistungskraft ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab. Vorrangiges
Ziel der Auswärtigen Kulturpolitik ist der Kulturaustausch auf der
Grundlage partnerschaftlicher Zusammenarbeit."
Dieser Artikel des Einigungsvertrags, der in der
öffentlichen Diskussion meines Erachtens noch zu wenig Beachtung
findet und der von einem Verfassungsrechtler (Prof. Häberle) zu
Recht als "versteckte Kulturstaatsklausel" bezeichnet wurde, nimmt
in eindrucksvoller Weise noch einmal das überkommene Verständnis
des "Kulturstaats" auf und gibt ihm eine dynamische, auf die Vollendung
der inneren Einheit und auf die europäische Integration gerichtete
Perspektive, die wir bei allem Nachdenken über Aufgaben und Ziel
der Kulturpolitik nicht aus den Augen verlieren sollten. Zugleich
begründet sie eine bundesstaatliche Kompetenz, die freilich nach
wie vor keine ausschließliche sein kann, sondern die erst im Zusammenwirken
mit Ländern, Kommunen und nicht-staatlichen Trägern ihre volle Wirkung
entfalten kann.
Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die im Grundgesetz garantierten Grundrechte die freiheitliche
Verwirklichung gesellschaftlicher und individueller Kultur gewährleisten
und den Staat darüber hinaus zu einer dem Neutralitätsprinzip entsprechenden
Förderung verpflichten, so dass eine hier und da in den Medien als
Gespenst beschworene Herausbildung einer uniformen Staatskultur
schon vom Grundgesetz unterbunden wird - dies gilt ebenso für übermäßige
Eingriffe in kulturrelevante Bereiche wie für eine eventuelle allzu
einseitige Förderung bestimmter Kulturrichtungen.
Das Rauschen im Blätterwald, das auf Naumanns Artikel
folgte, war somit einerseits insofern unbegründet, als ein kulturpolitischer
Zentralismus - der ohnehin nur denkbar wäre als Teil und Ausfluss
eines allgemein-politischen Zentralismus - weder droht noch überhaupt
möglich ist; andererseits liess die künstliche Aufregung in Vergessenheit
geraten, dass und welche positiven Seiten das verstärkte kulturpolitische
Engagement des Bundes aufweist: So bestätigt etwa die Generalsekretärin
des Bundesmusikrats in einem Vortrag nicht nur, dass es länderübergreifende
Themen geben könne und gibt - sie nennt als Bespiel die erforderliche
Verstärkung des Musikunterrichts an allgemeinbildenden Schulen in
Deutschland -, bei denen der Bund zumindest zur politischen Stellungnahme
aufgerufen ist; sondern sie betont auch, dass sich die Institution
eines Beauftragten für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
für den Musikrat ebenso als vorteilhaft erwiesen hat wie der Zuwachs
an Transparenz und Legitimation, der dem Ausschuss für Kultur und
Medien zu verdanken ist.
Über dem Geschrei um die "Kulturhoheit als Verfassungsfolklore"
geriet im übrigen auch das eigentliche Anliegen fast in Vergessenheit,
nämlich das Nachdenken über Aufgaben und Ziele einer Kulturpolitik
des Bundes - also das Thema des heutigen Abends, und auch deshalb
habe ich gerne das Angebot des Instituts für Kulturpolitik angenommen,
hierüber heute mit Ihnen ins Gespräch zu treten.
Denn dieses Nachdenken, dieser Diskurs über Aufgaben
und Ziele ist nachgerade Wesensbestandteil einer Kulturpolitik,
die mehr will, als nur das Vorhandene zu verwalten. Dies aber, das
allzu lange geübte bloße Bewahren und Verwalten des Vorhandenen,
ist uns heute aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht mehr möglich,
auch und gerade nicht im Bereich der Kulturpolitik.
Da ist zunächst einmal, auch wenn das Bewusstsein
dafür nach nunmehr über 10 Jahren nachlässt, die Wiedererlangung
der deutschen Einheit und, im Zusammenhang damit, die gewaltige
Aufgabe, diese staatliche Einheit im Inneren zu vollenden. Wer in
Berlin lebt, bekommt übrigens die Größe dieser Aufgabe immer wieder
vor Augen geführt, weil - um mit Uwe Johnson zu sprechen - "hier
zu sehen ist was los ist", übrigens nicht erst seit 1989. Immer
wieder wird deutlich, scheint auf, dass die Aufgabe noch nicht erledigt
ist - nicht zuletzt leider auch, wenn rassistische Exzesse in den
Medien berichtet werden oder wenn wir erschrocken feststellen müssen,
dass ehemalige "Westdeutsche" es nur allzu bequem finden, den ehemaligen
"Ostdeutschen" samt und sonders rassistische Tendenzen zu unterstellen;
zumal das ja auch der Mühe enthebt, vor der eigenen Tür zu kehren.
Nicht, dass ich so vermessen wäre zu glauben und zu behaupten, dass
Kulturpolitik allein in der Lage wäre, diese rassistischen Schandtaten
in Deutschland, in Ost und West, zu verhindern. Aber sie kann und
muss sehr wohl, um erneut mit dem Einigungsvertrag zu sprechen,
"einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag" dazu leisten
- indem sie sich auf das Geschehen einlässt und indem sie den Menschen
Orte, Anlässe und Anreize liefert, sich mit sich selbst und ihren
Lebensbedingungen in vielfältiger Weise auseinander zu setzen.
Denn "Kultur" meint vor allem das Nachdenken des
Menschen über sich selbst und seine Umwelt, die Deutung von Mensch,
Natur, Geschichte und Religion durch die unterschiedlichsten Formen
der Gestaltung. Sie stärkt auf diese Weise Individuum und Gemeinschaft
bei der Bewältigung von Veränderungen und Umbrüchen, entfaltet stabilisierende,
integrative Kraft angesichts vielfältiger Bedrohungen und ist sinnstiftendes
Element im Leben der Menschen.
Sodann ist auf die fortschreitende europäische
Einigung zu verweisen, die ein "Weiter so" im Bereich der Kulturpolitik
spätestens in den 90er Jahren obsolet werden ließ und neue Ideen
und Ansätze erzwang und erzwingt. Das zeigt sich schon an dem simplen
Faktum, dass jedenfalls im Bereich der Europäischen Union der Begriff
der "Auswärtigen Kulturpolitik", der 1912 von dem Sozial- und Kulturhistoriker
Karl Lamprecht geprägt wurde, seinen Sinn verliert. Lamprecht definierte
diese Konzeption, wie Hilmar Hoffmann berichtet, "dezidiert im Sinne
der expansiven Hegemonialinteressen des deutschen Kaiserreiches
und garnierte sie mit opportunistischen Begründungen vom Anspruch
deutscher Weltgeltung und ‚der besonderen wichtigen Rolle', die
eine ‚Nation der Philosophen und Pädagogen' wahrnehmen müsse, die
im Wettbewerb um die ‚höchsten sittlichen und intellektuellen Güter
der Menschheit' obsiegen wolle".
Spielen Hegemonialinteressen und Anspruch auf Weltgeltung
spätestens seit der Niederlage des nationalsozialistischen Deutschen
Reiches und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland in der Auswärtigen
Kulturpolitik keine Rolle mehr, so gilt es nun, die Konzeption einer
europäischen Kulturpolitik zu finden, die dem großen Vorteil Europas,
seiner kulturellen Vielfalt und Lebendigkeit gerecht werden und
Raum geben und die dennoch dem Außenstehenden das Einende in dieser
Vielfalt vermitteln kann.
Es versteht sich, dass wir als der für die Auswärtige
Kulturpolitik zuständige Ausschuss uns um solche Konzeptionen nicht
nur im Dialog mit dem Außenminister und dem Beauftragten für die
Angelegenheiten der Kultur und der Medien bemühen, sondern dass
wir auch das Gespräch mit den Regierungen und den zuständigen Ausschüssen
der Parlamente der europäischen Länder und derjenigen außereuropäischen
Länder suchen, mit denen wir als Deutsche und Europäer den Dialog
zwischen den Zivilisationen führen wollen und müssen.
Die Einigung Europas, deren Chancen für eine lebendige
Kultur ich nachdrücklich begrüße, stellt uns aber auch noch weitere
Aufgaben, so etwa - nach wie vor aktuell - die Bemühung um den Erhalt
der Buchpreisbindung und die Bewahrung kultureller Strukturen und
Einrichtungen vor einem reinen Markt - und Wettbewerbsdenken, wie
es insbesondere vom Wettbewerbskommissar der EU-Kommission energisch
vertreten wird.
Eine weitere Entwicklung, die neue Ideen und Konzepte
erfordert, ist der rasante Fortschritt der Neuen Medien, die Konvergenz
der Medien und die Möglichkeiten und Gefahren, die ihnen innewohnen.
Diese Entwicklung ist so tiefgehend, so rasant und in ihren Folgen
noch immer so wenig absehbar, dass der Ausschuss für Kultur und
Medien Anfang des Jahres 2000 eigens einen Unterausschuss Neue Medien
eingerichtet hat, um sich mit der Vielfalt und Komplexität der Probleme
angemessen befassen zu können. Und da die Neuen Medien in alle Poltikfelder
hinein wirken, haben wir einen "interdisziplinären" Unterausschuss
eingerichtet, dem Mitglieder 8 verschiedener Ausschüsse - so aus
dem Rechtsausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, den Ausschüssen für
Europa, für Bildung und Forschung, aus dem Innenausschuss und selbstverständlich
aus dem Ausschuss für Kultur und Medien - angehören.
Außerdem hat der Ausschuss für Kultur und Medien
veranlasst, dass das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen
Bundestag - eine Ende der 80er Jahre nach dem Vorbild des Office
for Technology Assessment (OTA) beim US Kongress gegründete wissenschaftliche
Einrichtung - eine breit angelegte Studie zu den Auswirkungen der
Entwicklung der Neuen Medien auf die Kultur durchführt. Die Ergebnisse
werden Ende dieses Jahres vorliegen. In einem ersten Problemaufriss
identifiziert die Studie zunächst 5 Bereiche des Kulturellen, die
in besonderer Weise von der Entwicklung der Neuen Medien betroffen
sind oder sein werden:
- Den Bereich "traditionellen Kultur", etwa in
Form der Buchproduktion und der Nutzung von Tonträgern. Auch die
Bibliotheken der Zukunft werden zu einem erheblichen Anteil digitale
und virtuelle sein.
- Die neuen Möglichkeiten für kulturelle Prozesse
im engeren Sinne, sowohl hinsichtlich der Bewahrung des kulturellen
Erbes wie hinsichtlich der Etablierung bislang nicht gekannter Formen,
etwa Medienkunst und elektronische Speicher- und Bearbeitungstechniken.
Wenn Bestseller-Autoren in den USA beginnen, ihre Romane bereits
jetzt im Internet zu "schreiben" und zu verkaufen, ist dies ein
sehr plastisches Beispiel hierfür.
- Die Kultur im Sinne unserer Arbeits- und Lebensweise,
einschließlich der Formen der Aus- und Weiterbildung.
- Lebensstile, Verhaltensweisen und Leitvorstellungen,
also etwa das Lese-, Kauf- und Kommunikationsverhalten.
- Schließlich werden sich neue Kulturtechniken
herausbilden, etwa durch die Gleichstellung von eigenhändiger und
digitaler Signatur.
Außerdem muss gesehen werden, dass gerade ein Medium
wie das Internet Inhalten verschiedenster kultureller Herkunft und
Qualität eine bisher unvorstellbare Verbreitung ermöglicht und somit
jedenfalls all denen, die einen Zugang zum Internet haben, eine
bisher unbekannte kulturelle Vielfalt zugänglich macht - aber auch,
dass bislang eher abgeschottete regionale Kulturen und Märkte dem
globalen Wettbewerb mit international operierenden Anbietern ausgesetzt
werden. Zudem bürgt die schiere Vielfalt, wie Sie mir bestätigen
werden, noch längst nicht für Qualität, so dass dringend dafür Sorge
getragen werden muss, dass durch eine möglichst breite Bildung der
"mündige Internetnutzer" in die Lage versetzt wird, zu bewerten
und auszuwerten und nicht in den drohenden, oft bereits realen kenntnisfreien
Meinungsaustausch abzugleiten.
Auch im Zusammenhang mit einer weiteren Aufgabe
spielen die Neuen Medien, spielen aber auch die europäische Einigung
und die Globalisierung der Märkte eine wichtige Rolle: Bei der Novellierung
des Urheberrechts. Hier muss es gelingen, einen pragmatischen Ausgleich
zwischen den Interessen der Urheber und denen der Verwerter zu finden,
und es ist sehr sorgsam abzuwägen, wofür in Zukunft ein Urheberrecht
geltend gemacht werden kann - nicht zuletzt mit Blick darauf, dass
ein exzessiver Urheberrechts-Schutz nach US-amerikanischem Vorbild
gerade im Bereich der europäischen Software-Industrie unabsehbare
negative Folgen haben könnte.
Schließlich muss sich die Kulturpolitik im eigenen
Interesse weiterhin einer Aufgabe stellen, mit der im vergangenen
Jahr bereits erfolgreich begonnen worden ist: der Reform des Stiftungswesens.
So haben wir uns im Ausschuss für Kultur und Medien in 2000 zunächst
mit der Reform des Stiftungssteuerrechts befasst und haben erreicht,
dass auch nach Einschätzung der zuständigen Verbände durch eine
verbesserte Absetzbarkeit - Zuwendungen an steuerbefreite Stiftungen
des privaten Rechts zur Förderung gemeinnütziger Zwecke sind bis
zur Höhe von 40.000 DM absetzbar - das bürgerschaftliche Engagement
ermutigt und ein Einstieg in die anstehende Reform des Stiftungswesens
ermöglicht wurde.
Diese Reform steht sicher auch und nicht zuletzt
im Kontext einer Entwicklung, die sich bereits in der ersten Hälfte
der 90er Jahre abzuzeichnen begann und mit der sich spätestens seit
1993 die Kulturpolitiker in Kommunen, Ländern und Bund auf breiter
Front auseinander setzten: Mit der Verknappung der öffentlichen
Mittel, mit den Einsparungen, die auch und manchmal zunächst in
den Kulturetats vorgenommen wurden. Immer deutlicher wurde, dass
nicht mehr alles aus dem Steueraufkommen finanzierbar war, dass
die Erhaltung einer lebendigen Kultur nur möglich sein würde, wenn
es gelänge, zusätzliche Möglichkeiten der Finanzierung zu erschließen.
Die Widersprüche, die diese Entwicklung zu Tage
treten ließ - und wohl auch noch immer weithin lässt -, werden etwa
in einer Leserumfrage der Süddeutschen Zeitung aus 1995 deutlich:
56 % der Befragten waren der Meinung, man brauche Museen, Theater,
Galerien, 43 % wollten neue Formen von Kunst, Musik und Darstellung
auf Straßen und Plätzen. Dem aber stand gegenüber, dass nur 5 %
der Befragten dieser großen Deutschland-Umfrage mehr Geld in die
Kultur zu investieren bereit waren, dass es nur rund 8 % von ihnen
wichtig war, dass Deutschland durch die Künste international auffalle.
Harald Eggebrecht, der dieses Ergebnis in einem
Aufsatz vom Januar 1996 berichtet, betont schließlich, dass es im
Zen heiße, die gute Zeit sei die schlechte Zeit. Die schlechte Zeit,
die Krise aber sei die eigentlich gute Phase, weil alles in Bewegung
gerate.
Diese Bewegung ist 1998 aus den bekannten Gründen
in Gang gekommen, der seinerzeit von Roman Herzog geforderte "Ruck"
ist durch die Gesellschaft gegangen, und Teil dieser Bewegung ist
eben auch eine Neubesinnung darauf, dass eine lebendige Demokratie,
dass eine lebendige Kultur aktive und verantwortungsbewusste Bürgerinnen
und Bürger voraussetzt. Dies darf kein Vorwand für die öffentlichen
Hände sein, sich aus der Kulturförderung zurück zu ziehen - dies
wäre auch in dem Sinne kontraproduktiv, als eine Bürgerbeteiligung,
die sich als Alibi für Sparmaßnahmen missbraucht fühlte, sehr schnell
in sich zusammen bräche. Es geht vielmehr um Partizipation, keineswegs
nur und vor allem im finanziellen Sinne, sondern um das Mittun,
das Mitreden, um das Einbringen von Ideen, von Kreativität in die
öffentliche Produktion von Kultur.
Freilich: Wer dies, die Partizipation der Menschen
im Prozess der Kultur, fordert, darf sich nicht damit begnügen,
nur das Postulat aufzustellen und in idealistischer Weise die Kreativität
der Bürger zu preisen. Vielmehr muss er sich der tatsächlichen Situation
stellen, in der Kultur entstehen oder sich behaupten soll. Hierauf
wies beispielsweise Wolfgang Thierse bereits 1992 hin, und er fuhr
damals fort: "Mit der realen Situation meine ich die sozialen, die
wirtschaftlichen, die politischen, die psychischen Bedingungen der
Menschen, für die Kultur und von denen Kultur veranstaltet wird.
Es geht um die Bereitschaft, die Offenheit, die Bedürftigkeit und
die Empfänglichkeit der Menschen für Kultur, und die ist abhängig
von ihrem Befinden, u.a. eben auch von ihrer sozialen Situation
und ihrer psychischen Verfassung. Man muss also auch reden über
den sozialen Status, über Arbeitslosigkeit, über Zukunftsängste,
über geschädigtes Selbstbewusstsein, zumindest muss man im Auge
haben, was Menschen umtreibt, worunter sie leiden, wenn man sie
erreichen möchte als Adressaten wie als Absender von Kultur."
Wer möchte, dass bürgerschaftliches Engagement
im Bereich der Kultur greift, dass Kultur lebendig bleibt, der kann
sich mithin nicht auf einen reinen "kulturpolitischen" Diskurs im
engen Sinne des Begriffs beschränken, der kann nicht nur über Theater
und Opernhäuser, über Museen, Orchester und Bibliotheken sprechen,
sondern muss den erweiterten Kulturbegriff zugrunde legen, wie ihn
die UNESCO definiert hat.
Diese hebt in der Erklärung von Mexico City über
Kulturpolitik vom 6. August 1982 hervor, "dass die Kultur in ihrem
weitesten Sinnen als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen,
materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden
kann, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen.
Das schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen,
die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen"
Der BSE-Skandal etwa ist in diesem Sinne ebenso
ein kulturelles Phänomen wie die Vermittlung des Skandals in den
Medien und die Reaktion der öffentlichen Meinung darauf: Zeigt doch
der Skandal selbst, wie sehr unsere Kultur ihre Maßstäbe verengt
auf das Kriterium der kurzfristigen wirtschaftlichen Verwertbarkeit
- schon der Begriff der "Tierproduktion" sollte uns ebenso zu denken
geben wie die Tatsache, dass er kritiklos benutzt werden kann -,
und wie sehr darüber alles Andere nicht nur vergessen, sondern systematisch
verdrängt wird. Und die Vermittlung in den Medien zeigt, mit dem
typischen unvermittelten Stakkato von Sensationsmeldungen und Talkshows,
wie sehr die Medien eben auf "Events", auf Sensationen und deren
kurzfristige wirtschaftliche Verwertbarkeit fixiert sind, nicht
aber auf grundsätzliche Recherche und eine Berichterstattung, die
ernsthaft Handlungsmöglichkeiten auslotet. Und schließlich die Reaktion
der öffentlichen Meinung: Kurzfristige Aufmerksamkeit, längerfristiges
Desinteresse und langfristig, aber weitgehend Verunsicherung, gepaart
mit einem absehbaren Übergang zur Tagesordnung.
Ich musste die Beschreibung der Facetten des Phänomens
hier selbstverständlich verkürzen - aber ich denke, dass ich die
wesentlichen Charakteristika zumindest angesprochen habe. Und ich
möchte betonen, dass dieser Skandal und unser Umgang mit ihm, dass
auch die Gentechnik und unser Umgang mit ihr nach meinem Verständnis
Gegenstand eines kulturpolitischen Diskurses sein muss, wenn Kultur
keine idealistische Worthülse werden oder bleiben und wenn das Engagement
der Bürger in der und für die Kultur gefördert werden soll, wenn
eine Diagnose gegenstandslos werden soll, die der Schriftsteller
und ehemalige Präsident des PEN-Zentrums (West), Gert Heidenreich,
einmal gestellt hat: "Je mehr die Barbarei in einem Staate zunimmt,
umso heftiger und freudiger ist in ihm von Kultur die Rede. Doch
nicht mit dem Wunsch, eine höhere Kultivierung jedes einzelnen Bürgers
möge zu einem insgesamt höheren Niveau der Zivilisation beitragen
und folglich der Barbarei entgegenwirken - sondern mit dem vertrauten
Anspruch an die Kultur, sie solle doch bitteschön geschwungene Brücken
über die zerfallenden Landschaften spannen."
Dieses, es der Kunst und Kultur zu ermöglichen,
über beliebige Landschaften, und schon gar über zerfallende, "geschwungenen
Brücken zu spannen", darf nicht das Ziel der Kulturpolitik im allgemeinen
und derjenigen des Bundes im besonderen sein. Ich habe Ihnen soeben
- Reform der Auswärtigen Kulturpolitik, Auseinandersetzung mit der
Entwicklung der Neuen Medien, Novellierung des Urheberrechts, Reform
des Stiftungswesens und Stärkung der Bürgerbeteiligung - einige
der Aufgabenfelder skizzieren können, mit denen sich die Kulturpolitik
des Bundes, mit denen sich der Ausschuss für Kultur und Medien des
Bundestages zu befassen hat und die er bearbeitet. Ich möchte betonen,
dass es sich dabei um eine Auswahl handelt, wie mit Ihnen, Herr
Prof. Schneider, besprochen, und dass diese Auswahl so umfangreiche
und gewichtige Themen wie etwa die Gedenkstätten-Konzeption des
Bundes, aber auch die Frage der Förderung der Kultur in der Hauptstadt
Berlin nicht umfasst. Aber ich bin sicher, dass die genannten Aufgaben
sowohl die Spannweite dessen verdeutlichen, was Kulturpolitik des
Bundes ausmacht, und dass die genannten Themen zugleich vermitteln,
dass eine verstärkte kulturpolitische Aktivität des Bundes überfällig
war und im Interesse des föderalen Ganzen, der Länder, der Kommunen,
der Verbände und nicht zuletzt der Menschen liegt, die künstlerisch
tätig sind.
Schließlich bin ich ebenso überzeugt, dass ich
Ihnen verdeutlichen konnte, dass sich die Aktivitäten der Kulturpolitik,
und schon gar derjenigen auf Bundesebene und besonders des Parlaments,
nicht auf die "Sicherung der Rahmenbedingungen für kulturelle Autonomie
der Gemeinden" beschränken dürfen, wie dies allzu lange angenommen
wurde. Vielmehr muss gerade ein Bundestagsausschuss kulturpolitisch
auch und besonders so agieren, wie es der Funktion des Parlaments
als Forum der Öffentlichkeit entspricht: Er muss dafür sorgen, dass
der kulturpolitische Diskurs, der in den 90er Jahren des vorigen
Jahrhunderts wieder in Gang kam, auf breiter Front und mit allen
Interessierten fortgeführt wird und dass die Aufmerksamkeit für
die Kultur, verstanden im Sinne eines weiten Kulturbegriffs, unvermindert
stark bleibt mit dem Ziel, um hier noch einmal Gert Heidenreich
zu zitieren, dass "eine höhere Kultivierung jedes einzelnen Bürgers
zu einem insgesamt höheren Niveau der Zivilisation beiträgt und
der Barbarei entgegenwirkt".
Diesem Ziel der Kulturpolitik des Bundes dient
insofern auch dieser Vortrag und dient nun unsere Diskussion.