ÜBERSICHT: Berliner Themen > Arbeit in den Ausschüssen > Ausschuss für Kultur und Medien

Ausschuss für Kultur und Medien
9. Januar 2001
 

Seite 1/1


Aufgaben und Ziele einer Kulturpolitik des Bundes

Vortrag der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, Monika Griefahn, MdB, im Rahmen des "Hildesheimer Kulturpolitischen Diskurses" des Institutes für Kulturpolitik der Universität Hildesheim am 9. Januar 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gerne bin ich Ihrer Einladung gefolgt, im Rahmen des "Hildesheimer Kulturpolitischen Diskurses" einen Gastvortrag über "Aufgaben und Ziele einer Kulturpolitik des Bundes" zu halten, zumal ich die Arbeit des bundesweit ersten Instituts für Kulturpolitik von Beginn an aufmerksam verfolgt habe und gerne unterstütze.

Ich spreche zu Ihnen zu einem Zeitpunkt, da die Wellen der Diskussion kaum abgeebbt sind, die der vormalige Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Michael Naumann, mit seinem Artikel in der Zeit vom 2. November 2000 verursacht hat. Auch Sie werden sich noch gut erinnern: Unter der von der Zeit - Redaktion öffentlichkeitswirksam gesetzten Überschrift "Zentralismus schadet nicht", zudem pointiert durch die Unterzeile "Die Kulturhoheit der Länder ist Verfassungsfolklore", setzte sich Naumann ausführlich mit dem Zustand und den Perspektiven der Bundeskulturpolitik auseinander - getreu dem Wort von Gustav Heinemann: "Wer Anstoß geben will, muss auch Anstoß erregen können".

Und die Reaktion auf den Artikel zeigte, dass und wie sehr ein bundesweites Bedürfnis bestand und besteht, über die Kulturpolitik des Bundes einen öffentlichen Diskurs zu führen. Allerdings muss hier eine Einschränkung gemacht werden: Die nachfolgende Diskussion nämlich stellte eher das Thema des Föderalismus in den Mittelpunkt als das der Kulturpolitik.

Sicher, man kann guten Grundes behaupten, dass sich gerade in Deutschland, in einem "Volk der Völker" (Schelling), die föderale Struktur nicht von den Inhalten der Kulturpolitik trennen lässt. Aber dass die Strukturpolitik im Zentrum stehe, bestreite ich, gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir als Ausschuss für Kultur und Medien in den zurückliegenden beiden Jahren gemacht haben.

Die Einrichtung oder, genauer gesagt: Die Wiedereinrichtung eines Ausschusses für Kultur und Medien - bis 1969 hatte der Bundestag bereits kulturpolitische Ausschüsse - zu Beginn der 14. Wahlperiode setzte auch auf parlamentarischer Ebene ein deutliches Zeichen dafür, dass einerseits die Kulturpolitik ein neues Gewicht bekommen hatte und dass andererseits die neue Parlamentsmehrheit gewillt war, diesem Gewicht der Kulturpolitik Rechnung zu tragen.

Auch wenn sich bereits in der 13. Wahlperiode in den parlamentarischen und außerparlamentarischen Debatten eine neue Gewichtung der Kultur abgezeichnet hatte und der Ruf nach einem Kulturausschuss und einem Kulturminister auf Bundesebene laut geworden war, so standen doch die Repräsentanten der Länder dem neuen Ausschuss zunächst mit deutlicher Zurückhaltung gegenüber. Nicht zuletzt aus diesem Grunde gehörte und gehört es zum Arbeitsprogramm des Ausschusses, nach und nach mit den Kulturausschüssen der Länderparlamente Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeit der Zusammenarbeit auszuloten.

Es hat sich gezeigt, dass das Zusammentreffen mit den Länderausschüssen regelmäßig dazu führt, dass Misstrauen abgebaut und Kooperationsbereitschaft gestärkt wird. Und dies kann nicht überraschen: Denn gerade die Weite des Politikfeldes Kultur, das von der allgemeinen Kulturförderung bis zur staatlichen Selbstdarstellung reicht, widersetzt sich jedem Versuch einer schachbrettartig klaren Strukturierung zugunsten eines durch Grautöne geprägten Musters, in dem überdies auch die Rolle der Gemeinden nicht außer Acht zu lassen ist, die neben Bund und Ländern der dritte wichtige Akteur im kulturellen Bereich sind und die mit annähernd 60 % den größten Teil der öffentlichen Kulturausgaben aufbringen.

Dass allerdings der Bund kulturpolitische Aufgaben und Kompetenz hat, dass es eine "Staatsaufgabe Kultur" gibt - auch wenn das Grundgesetz keine eigene Staatszielbestimmung Kultur enthält -, kann ernsthaft von niemandem bestritten werden. Der Einigungsvertrag schreibt etwa in seinem Art. 35 Abs. 1 nachdrücklich die Bedeutung der Kultur fest:"In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur - trotz unterschiedlicher Entwicklung der beiden Staaten in Deutschland - eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisten im Prozess der staatlichen Einheit der Deutschen auf dem Weg zur europäischen Einigung einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag. Stellung und Ansehen eines vereinten Deutschlands in der Welt hängen außer von seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab. Vorrangiges Ziel der Auswärtigen Kulturpolitik ist der Kulturaustausch auf der Grundlage partnerschaftlicher Zusammenarbeit."

Dieser Artikel des Einigungsvertrags, der in der öffentlichen Diskussion meines Erachtens noch zu wenig Beachtung findet und der von einem Verfassungsrechtler (Prof. Häberle) zu Recht als "versteckte Kulturstaatsklausel" bezeichnet wurde, nimmt in eindrucksvoller Weise noch einmal das überkommene Verständnis des "Kulturstaats" auf und gibt ihm eine dynamische, auf die Vollendung der inneren Einheit und auf die europäische Integration gerichtete Perspektive, die wir bei allem Nachdenken über Aufgaben und Ziel der Kulturpolitik nicht aus den Augen verlieren sollten. Zugleich begründet sie eine bundesstaatliche Kompetenz, die freilich nach wie vor keine ausschließliche sein kann, sondern die erst im Zusammenwirken mit Ländern, Kommunen und nicht-staatlichen Trägern ihre volle Wirkung entfalten kann.

Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die im Grundgesetz garantierten Grundrechte die freiheitliche Verwirklichung gesellschaftlicher und individueller Kultur gewährleisten und den Staat darüber hinaus zu einer dem Neutralitätsprinzip entsprechenden Förderung verpflichten, so dass eine hier und da in den Medien als Gespenst beschworene Herausbildung einer uniformen Staatskultur schon vom Grundgesetz unterbunden wird - dies gilt ebenso für übermäßige Eingriffe in kulturrelevante Bereiche wie für eine eventuelle allzu einseitige Förderung bestimmter Kulturrichtungen.

Das Rauschen im Blätterwald, das auf Naumanns Artikel folgte, war somit einerseits insofern unbegründet, als ein kulturpolitischer Zentralismus - der ohnehin nur denkbar wäre als Teil und Ausfluss eines allgemein-politischen Zentralismus - weder droht noch überhaupt möglich ist; andererseits liess die künstliche Aufregung in Vergessenheit geraten, dass und welche positiven Seiten das verstärkte kulturpolitische Engagement des Bundes aufweist: So bestätigt etwa die Generalsekretärin des Bundesmusikrats in einem Vortrag nicht nur, dass es länderübergreifende Themen geben könne und gibt - sie nennt als Bespiel die erforderliche Verstärkung des Musikunterrichts an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland -, bei denen der Bund zumindest zur politischen Stellungnahme aufgerufen ist; sondern sie betont auch, dass sich die Institution eines Beauftragten für Angelegenheiten der Kultur und der Medien für den Musikrat ebenso als vorteilhaft erwiesen hat wie der Zuwachs an Transparenz und Legitimation, der dem Ausschuss für Kultur und Medien zu verdanken ist.

Über dem Geschrei um die "Kulturhoheit als Verfassungsfolklore" geriet im übrigen auch das eigentliche Anliegen fast in Vergessenheit, nämlich das Nachdenken über Aufgaben und Ziele einer Kulturpolitik des Bundes - also das Thema des heutigen Abends, und auch deshalb habe ich gerne das Angebot des Instituts für Kulturpolitik angenommen, hierüber heute mit Ihnen ins Gespräch zu treten.

Denn dieses Nachdenken, dieser Diskurs über Aufgaben und Ziele ist nachgerade Wesensbestandteil einer Kulturpolitik, die mehr will, als nur das Vorhandene zu verwalten. Dies aber, das allzu lange geübte bloße Bewahren und Verwalten des Vorhandenen, ist uns heute aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht mehr möglich, auch und gerade nicht im Bereich der Kulturpolitik.

Da ist zunächst einmal, auch wenn das Bewusstsein dafür nach nunmehr über 10 Jahren nachlässt, die Wiedererlangung der deutschen Einheit und, im Zusammenhang damit, die gewaltige Aufgabe, diese staatliche Einheit im Inneren zu vollenden. Wer in Berlin lebt, bekommt übrigens die Größe dieser Aufgabe immer wieder vor Augen geführt, weil - um mit Uwe Johnson zu sprechen - "hier zu sehen ist was los ist", übrigens nicht erst seit 1989. Immer wieder wird deutlich, scheint auf, dass die Aufgabe noch nicht erledigt ist - nicht zuletzt leider auch, wenn rassistische Exzesse in den Medien berichtet werden oder wenn wir erschrocken feststellen müssen, dass ehemalige "Westdeutsche" es nur allzu bequem finden, den ehemaligen "Ostdeutschen" samt und sonders rassistische Tendenzen zu unterstellen; zumal das ja auch der Mühe enthebt, vor der eigenen Tür zu kehren. Nicht, dass ich so vermessen wäre zu glauben und zu behaupten, dass Kulturpolitik allein in der Lage wäre, diese rassistischen Schandtaten in Deutschland, in Ost und West, zu verhindern. Aber sie kann und muss sehr wohl, um erneut mit dem Einigungsvertrag zu sprechen, "einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag" dazu leisten - indem sie sich auf das Geschehen einlässt und indem sie den Menschen Orte, Anlässe und Anreize liefert, sich mit sich selbst und ihren Lebensbedingungen in vielfältiger Weise auseinander zu setzen.

Denn "Kultur" meint vor allem das Nachdenken des Menschen über sich selbst und seine Umwelt, die Deutung von Mensch, Natur, Geschichte und Religion durch die unterschiedlichsten Formen der Gestaltung. Sie stärkt auf diese Weise Individuum und Gemeinschaft bei der Bewältigung von Veränderungen und Umbrüchen, entfaltet stabilisierende, integrative Kraft angesichts vielfältiger Bedrohungen und ist sinnstiftendes Element im Leben der Menschen.

Sodann ist auf die fortschreitende europäische Einigung zu verweisen, die ein "Weiter so" im Bereich der Kulturpolitik spätestens in den 90er Jahren obsolet werden ließ und neue Ideen und Ansätze erzwang und erzwingt. Das zeigt sich schon an dem simplen Faktum, dass jedenfalls im Bereich der Europäischen Union der Begriff der "Auswärtigen Kulturpolitik", der 1912 von dem Sozial- und Kulturhistoriker Karl Lamprecht geprägt wurde, seinen Sinn verliert. Lamprecht definierte diese Konzeption, wie Hilmar Hoffmann berichtet, "dezidiert im Sinne der expansiven Hegemonialinteressen des deutschen Kaiserreiches und garnierte sie mit opportunistischen Begründungen vom Anspruch deutscher Weltgeltung und ‚der besonderen wichtigen Rolle', die eine ‚Nation der Philosophen und Pädagogen' wahrnehmen müsse, die im Wettbewerb um die ‚höchsten sittlichen und intellektuellen Güter der Menschheit' obsiegen wolle".

Spielen Hegemonialinteressen und Anspruch auf Weltgeltung spätestens seit der Niederlage des nationalsozialistischen Deutschen Reiches und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland in der Auswärtigen Kulturpolitik keine Rolle mehr, so gilt es nun, die Konzeption einer europäischen Kulturpolitik zu finden, die dem großen Vorteil Europas, seiner kulturellen Vielfalt und Lebendigkeit gerecht werden und Raum geben und die dennoch dem Außenstehenden das Einende in dieser Vielfalt vermitteln kann.

Es versteht sich, dass wir als der für die Auswärtige Kulturpolitik zuständige Ausschuss uns um solche Konzeptionen nicht nur im Dialog mit dem Außenminister und dem Beauftragten für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien bemühen, sondern dass wir auch das Gespräch mit den Regierungen und den zuständigen Ausschüssen der Parlamente der europäischen Länder und derjenigen außereuropäischen Länder suchen, mit denen wir als Deutsche und Europäer den Dialog zwischen den Zivilisationen führen wollen und müssen.

Die Einigung Europas, deren Chancen für eine lebendige Kultur ich nachdrücklich begrüße, stellt uns aber auch noch weitere Aufgaben, so etwa - nach wie vor aktuell - die Bemühung um den Erhalt der Buchpreisbindung und die Bewahrung kultureller Strukturen und Einrichtungen vor einem reinen Markt - und Wettbewerbsdenken, wie es insbesondere vom Wettbewerbskommissar der EU-Kommission energisch vertreten wird.

Eine weitere Entwicklung, die neue Ideen und Konzepte erfordert, ist der rasante Fortschritt der Neuen Medien, die Konvergenz der Medien und die Möglichkeiten und Gefahren, die ihnen innewohnen. Diese Entwicklung ist so tiefgehend, so rasant und in ihren Folgen noch immer so wenig absehbar, dass der Ausschuss für Kultur und Medien Anfang des Jahres 2000 eigens einen Unterausschuss Neue Medien eingerichtet hat, um sich mit der Vielfalt und Komplexität der Probleme angemessen befassen zu können. Und da die Neuen Medien in alle Poltikfelder hinein wirken, haben wir einen "interdisziplinären" Unterausschuss eingerichtet, dem Mitglieder 8 verschiedener Ausschüsse - so aus dem Rechtsausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, den Ausschüssen für Europa, für Bildung und Forschung, aus dem Innenausschuss und selbstverständlich aus dem Ausschuss für Kultur und Medien - angehören.

Außerdem hat der Ausschuss für Kultur und Medien veranlasst, dass das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag - eine Ende der 80er Jahre nach dem Vorbild des Office for Technology Assessment (OTA) beim US Kongress gegründete wissenschaftliche Einrichtung - eine breit angelegte Studie zu den Auswirkungen der Entwicklung der Neuen Medien auf die Kultur durchführt. Die Ergebnisse werden Ende dieses Jahres vorliegen. In einem ersten Problemaufriss identifiziert die Studie zunächst 5 Bereiche des Kulturellen, die in besonderer Weise von der Entwicklung der Neuen Medien betroffen sind oder sein werden:

- Den Bereich "traditionellen Kultur", etwa in Form der Buchproduktion und der Nutzung von Tonträgern. Auch die Bibliotheken der Zukunft werden zu einem erheblichen Anteil digitale und virtuelle sein.

- Die neuen Möglichkeiten für kulturelle Prozesse im engeren Sinne, sowohl hinsichtlich der Bewahrung des kulturellen Erbes wie hinsichtlich der Etablierung bislang nicht gekannter Formen, etwa Medienkunst und elektronische Speicher- und Bearbeitungstechniken. Wenn Bestseller-Autoren in den USA beginnen, ihre Romane bereits jetzt im Internet zu "schreiben" und zu verkaufen, ist dies ein sehr plastisches Beispiel hierfür.

- Die Kultur im Sinne unserer Arbeits- und Lebensweise, einschließlich der Formen der Aus- und Weiterbildung.

- Lebensstile, Verhaltensweisen und Leitvorstellungen, also etwa das Lese-, Kauf- und Kommunikationsverhalten.

- Schließlich werden sich neue Kulturtechniken herausbilden, etwa durch die Gleichstellung von eigenhändiger und digitaler Signatur.

Außerdem muss gesehen werden, dass gerade ein Medium wie das Internet Inhalten verschiedenster kultureller Herkunft und Qualität eine bisher unvorstellbare Verbreitung ermöglicht und somit jedenfalls all denen, die einen Zugang zum Internet haben, eine bisher unbekannte kulturelle Vielfalt zugänglich macht - aber auch, dass bislang eher abgeschottete regionale Kulturen und Märkte dem globalen Wettbewerb mit international operierenden Anbietern ausgesetzt werden. Zudem bürgt die schiere Vielfalt, wie Sie mir bestätigen werden, noch längst nicht für Qualität, so dass dringend dafür Sorge getragen werden muss, dass durch eine möglichst breite Bildung der "mündige Internetnutzer" in die Lage versetzt wird, zu bewerten und auszuwerten und nicht in den drohenden, oft bereits realen kenntnisfreien Meinungsaustausch abzugleiten.

Auch im Zusammenhang mit einer weiteren Aufgabe spielen die Neuen Medien, spielen aber auch die europäische Einigung und die Globalisierung der Märkte eine wichtige Rolle: Bei der Novellierung des Urheberrechts. Hier muss es gelingen, einen pragmatischen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und denen der Verwerter zu finden, und es ist sehr sorgsam abzuwägen, wofür in Zukunft ein Urheberrecht geltend gemacht werden kann - nicht zuletzt mit Blick darauf, dass ein exzessiver Urheberrechts-Schutz nach US-amerikanischem Vorbild gerade im Bereich der europäischen Software-Industrie unabsehbare negative Folgen haben könnte.

Schließlich muss sich die Kulturpolitik im eigenen Interesse weiterhin einer Aufgabe stellen, mit der im vergangenen Jahr bereits erfolgreich begonnen worden ist: der Reform des Stiftungswesens. So haben wir uns im Ausschuss für Kultur und Medien in 2000 zunächst mit der Reform des Stiftungssteuerrechts befasst und haben erreicht, dass auch nach Einschätzung der zuständigen Verbände durch eine verbesserte Absetzbarkeit - Zuwendungen an steuerbefreite Stiftungen des privaten Rechts zur Förderung gemeinnütziger Zwecke sind bis zur Höhe von 40.000 DM absetzbar - das bürgerschaftliche Engagement ermutigt und ein Einstieg in die anstehende Reform des Stiftungswesens ermöglicht wurde.

Diese Reform steht sicher auch und nicht zuletzt im Kontext einer Entwicklung, die sich bereits in der ersten Hälfte der 90er Jahre abzuzeichnen begann und mit der sich spätestens seit 1993 die Kulturpolitiker in Kommunen, Ländern und Bund auf breiter Front auseinander setzten: Mit der Verknappung der öffentlichen Mittel, mit den Einsparungen, die auch und manchmal zunächst in den Kulturetats vorgenommen wurden. Immer deutlicher wurde, dass nicht mehr alles aus dem Steueraufkommen finanzierbar war, dass die Erhaltung einer lebendigen Kultur nur möglich sein würde, wenn es gelänge, zusätzliche Möglichkeiten der Finanzierung zu erschließen.

Die Widersprüche, die diese Entwicklung zu Tage treten ließ - und wohl auch noch immer weithin lässt -, werden etwa in einer Leserumfrage der Süddeutschen Zeitung aus 1995 deutlich: 56 % der Befragten waren der Meinung, man brauche Museen, Theater, Galerien, 43 % wollten neue Formen von Kunst, Musik und Darstellung auf Straßen und Plätzen. Dem aber stand gegenüber, dass nur 5 % der Befragten dieser großen Deutschland-Umfrage mehr Geld in die Kultur zu investieren bereit waren, dass es nur rund 8 % von ihnen wichtig war, dass Deutschland durch die Künste international auffalle.

Harald Eggebrecht, der dieses Ergebnis in einem Aufsatz vom Januar 1996 berichtet, betont schließlich, dass es im Zen heiße, die gute Zeit sei die schlechte Zeit. Die schlechte Zeit, die Krise aber sei die eigentlich gute Phase, weil alles in Bewegung gerate.

Diese Bewegung ist 1998 aus den bekannten Gründen in Gang gekommen, der seinerzeit von Roman Herzog geforderte "Ruck" ist durch die Gesellschaft gegangen, und Teil dieser Bewegung ist eben auch eine Neubesinnung darauf, dass eine lebendige Demokratie, dass eine lebendige Kultur aktive und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger voraussetzt. Dies darf kein Vorwand für die öffentlichen Hände sein, sich aus der Kulturförderung zurück zu ziehen - dies wäre auch in dem Sinne kontraproduktiv, als eine Bürgerbeteiligung, die sich als Alibi für Sparmaßnahmen missbraucht fühlte, sehr schnell in sich zusammen bräche. Es geht vielmehr um Partizipation, keineswegs nur und vor allem im finanziellen Sinne, sondern um das Mittun, das Mitreden, um das Einbringen von Ideen, von Kreativität in die öffentliche Produktion von Kultur.

Freilich: Wer dies, die Partizipation der Menschen im Prozess der Kultur, fordert, darf sich nicht damit begnügen, nur das Postulat aufzustellen und in idealistischer Weise die Kreativität der Bürger zu preisen. Vielmehr muss er sich der tatsächlichen Situation stellen, in der Kultur entstehen oder sich behaupten soll. Hierauf wies beispielsweise Wolfgang Thierse bereits 1992 hin, und er fuhr damals fort: "Mit der realen Situation meine ich die sozialen, die wirtschaftlichen, die politischen, die psychischen Bedingungen der Menschen, für die Kultur und von denen Kultur veranstaltet wird. Es geht um die Bereitschaft, die Offenheit, die Bedürftigkeit und die Empfänglichkeit der Menschen für Kultur, und die ist abhängig von ihrem Befinden, u.a. eben auch von ihrer sozialen Situation und ihrer psychischen Verfassung. Man muss also auch reden über den sozialen Status, über Arbeitslosigkeit, über Zukunftsängste, über geschädigtes Selbstbewusstsein, zumindest muss man im Auge haben, was Menschen umtreibt, worunter sie leiden, wenn man sie erreichen möchte als Adressaten wie als Absender von Kultur."

Wer möchte, dass bürgerschaftliches Engagement im Bereich der Kultur greift, dass Kultur lebendig bleibt, der kann sich mithin nicht auf einen reinen "kulturpolitischen" Diskurs im engen Sinne des Begriffs beschränken, der kann nicht nur über Theater und Opernhäuser, über Museen, Orchester und Bibliotheken sprechen, sondern muss den erweiterten Kulturbegriff zugrunde legen, wie ihn die UNESCO definiert hat.

Diese hebt in der Erklärung von Mexico City über Kulturpolitik vom 6. August 1982 hervor, "dass die Kultur in ihrem weitesten Sinnen als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden kann, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Das schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen"

Der BSE-Skandal etwa ist in diesem Sinne ebenso ein kulturelles Phänomen wie die Vermittlung des Skandals in den Medien und die Reaktion der öffentlichen Meinung darauf: Zeigt doch der Skandal selbst, wie sehr unsere Kultur ihre Maßstäbe verengt auf das Kriterium der kurzfristigen wirtschaftlichen Verwertbarkeit - schon der Begriff der "Tierproduktion" sollte uns ebenso zu denken geben wie die Tatsache, dass er kritiklos benutzt werden kann -, und wie sehr darüber alles Andere nicht nur vergessen, sondern systematisch verdrängt wird. Und die Vermittlung in den Medien zeigt, mit dem typischen unvermittelten Stakkato von Sensationsmeldungen und Talkshows, wie sehr die Medien eben auf "Events", auf Sensationen und deren kurzfristige wirtschaftliche Verwertbarkeit fixiert sind, nicht aber auf grundsätzliche Recherche und eine Berichterstattung, die ernsthaft Handlungsmöglichkeiten auslotet. Und schließlich die Reaktion der öffentlichen Meinung: Kurzfristige Aufmerksamkeit, längerfristiges Desinteresse und langfristig, aber weitgehend Verunsicherung, gepaart mit einem absehbaren Übergang zur Tagesordnung.

Ich musste die Beschreibung der Facetten des Phänomens hier selbstverständlich verkürzen - aber ich denke, dass ich die wesentlichen Charakteristika zumindest angesprochen habe. Und ich möchte betonen, dass dieser Skandal und unser Umgang mit ihm, dass auch die Gentechnik und unser Umgang mit ihr nach meinem Verständnis Gegenstand eines kulturpolitischen Diskurses sein muss, wenn Kultur keine idealistische Worthülse werden oder bleiben und wenn das Engagement der Bürger in der und für die Kultur gefördert werden soll, wenn eine Diagnose gegenstandslos werden soll, die der Schriftsteller und ehemalige Präsident des PEN-Zentrums (West), Gert Heidenreich, einmal gestellt hat: "Je mehr die Barbarei in einem Staate zunimmt, umso heftiger und freudiger ist in ihm von Kultur die Rede. Doch nicht mit dem Wunsch, eine höhere Kultivierung jedes einzelnen Bürgers möge zu einem insgesamt höheren Niveau der Zivilisation beitragen und folglich der Barbarei entgegenwirken - sondern mit dem vertrauten Anspruch an die Kultur, sie solle doch bitteschön geschwungene Brücken über die zerfallenden Landschaften spannen."

Dieses, es der Kunst und Kultur zu ermöglichen, über beliebige Landschaften, und schon gar über zerfallende, "geschwungenen Brücken zu spannen", darf nicht das Ziel der Kulturpolitik im allgemeinen und derjenigen des Bundes im besonderen sein. Ich habe Ihnen soeben - Reform der Auswärtigen Kulturpolitik, Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Neuen Medien, Novellierung des Urheberrechts, Reform des Stiftungswesens und Stärkung der Bürgerbeteiligung - einige der Aufgabenfelder skizzieren können, mit denen sich die Kulturpolitik des Bundes, mit denen sich der Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages zu befassen hat und die er bearbeitet. Ich möchte betonen, dass es sich dabei um eine Auswahl handelt, wie mit Ihnen, Herr Prof. Schneider, besprochen, und dass diese Auswahl so umfangreiche und gewichtige Themen wie etwa die Gedenkstätten-Konzeption des Bundes, aber auch die Frage der Förderung der Kultur in der Hauptstadt Berlin nicht umfasst. Aber ich bin sicher, dass die genannten Aufgaben sowohl die Spannweite dessen verdeutlichen, was Kulturpolitik des Bundes ausmacht, und dass die genannten Themen zugleich vermitteln, dass eine verstärkte kulturpolitische Aktivität des Bundes überfällig war und im Interesse des föderalen Ganzen, der Länder, der Kommunen, der Verbände und nicht zuletzt der Menschen liegt, die künstlerisch tätig sind.

Schließlich bin ich ebenso überzeugt, dass ich Ihnen verdeutlichen konnte, dass sich die Aktivitäten der Kulturpolitik, und schon gar derjenigen auf Bundesebene und besonders des Parlaments, nicht auf die "Sicherung der Rahmenbedingungen für kulturelle Autonomie der Gemeinden" beschränken dürfen, wie dies allzu lange angenommen wurde. Vielmehr muss gerade ein Bundestagsausschuss kulturpolitisch auch und besonders so agieren, wie es der Funktion des Parlaments als Forum der Öffentlichkeit entspricht: Er muss dafür sorgen, dass der kulturpolitische Diskurs, der in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts wieder in Gang kam, auf breiter Front und mit allen Interessierten fortgeführt wird und dass die Aufmerksamkeit für die Kultur, verstanden im Sinne eines weiten Kulturbegriffs, unvermindert stark bleibt mit dem Ziel, um hier noch einmal Gert Heidenreich zu zitieren, dass "eine höhere Kultivierung jedes einzelnen Bürgers zu einem insgesamt höheren Niveau der Zivilisation beiträgt und der Barbarei entgegenwirkt".

Diesem Ziel der Kulturpolitik des Bundes dient insofern auch dieser Vortrag und dient nun unsere Diskussion.