Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist erst ein paar Jahre her, da konnte es sich
ein deutscher Bundeskanzler noch erlauben, die Frage eines Journalisten
nach der Datenautobahn mit dem Verweis auf die vorzügliche Politik
seines Verkehrsministers zu beantworten. Damals war es nur eine
Handvoll Eingeweihte, die sich über diesen Fauxpas des Kanzlers
köstlich amüsieren konnten. Das geht heute nicht mehr. Würde Gerhard
Schröder auch nur halbwegs so tolpatschig daherreden, es würde zurecht
in der Öffentlichkeit an seiner Kompetenz gezweifelt. Denn die neuen
Informations- und Kommunikationstechniken durchdringen den Alltag
der Menschen in immer schnellerem Tempo. Das Internet ist auch der
politischen und ökonomischen Diskussion nicht mehr wegzudenken.
Wir haben uns angewöhnt, von der Gesellschaft,
die da auf uns zukommt, als einer Informationsgesellschaft oder
einer Wissensgesellschaft zu sprechen. Prof. Jarren vom Hans-Bredow-Institut
hat vor ein paar Jahren die Informationsgesellschaft sogar als eine
"neue Gesellschaftsformation" bezeichnet, also in der historischen
Dimension durchaus vergleichbar mit dem Übergang vom Feudalismus
zur bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Auch wenn man den
Wandel der Gesellschaft ohne Einbettung in einen größeren, historisierenden
Kontext betrachtet, bleibt die Erkenntnis, daß die sozialen, die
kulturellen und die wirtschaftlichen Beziehungen immer stärker in
Abhängigkeit von technisch gestützter Kommunikation geraten. Dieser
Prozeß, der sich beschleunigende Wandel der Industriegesellschaft
zu einer Informations- oder Wissensgesellschaft mit einem ausgeprägten,
bereits heute dominierenden Diensleistleistungsgewerbe ist irreversibel.
Es gibt kein Zurück zu einem status quo ante, auch wenn man das
wollte.
Die Frage ist also nicht, ob wir diesen Wandel
überhaupt wollen. Die Frage ist, wie wir ihn gestalten, welche Richtung
wir ihm geben.
Eine entscheidendes Merkmal sozialdemokratischer
Medien- und Kommunikationspolitik muß sein, daß möglichst viele
Menschen Zugang zu den "neuen Medien" haben und den Umgang damit
erlernen können. In den zurückliegenden Jahren wurde seitens der
Politik nichts Entscheidendes getan, um den "digital divide", die
digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Demokratie lebt
aber von der aktiven Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der
politischen Willensbildung und an öffentlichen Belangen. Darüber
hinaus ist die technische und kulturelle Beherrschung des Computers
längst zur Eintrittskarte in viele Berufe geworden. Es ist nur konsequent,
wenn die Bundesregierung das Internet als Bestandteil der Allgemeinbildung
versteht und gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft für die
Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechniken in
Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sorgen will. Unter der Überschrift
"Internet für alle" hat der Bundeskanzler auf der EXPO in Hannover
einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, der u.a. auf die Schließung bestehender
infrastruktureller Lücken im Bildungswesen abzielt. Das bestehende
Ungleichgewicht zwischen heimischer und schulischer Nutzung der
Informationstechnik muß deutlich verringert werden Gemeinsam mit
der deutschen Telekom AG und anderen werden die deutschen Schulen
bis zum Ende des nächsten Jahres mit einem Internetzugang ausgestattet
sein. Im Rahmen der "Initiative D 21",.in der über 90 Unternehmen,
die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zu Einsatz der Informationstechnik
im Bildungssystem voranbringen wollen, sollen über Sponsoring 20
000 Patenschaften für Schulen gestiftet werden. Ohne private-public-partnership
ist dieses ehrgeizige Projekt freilich nicht zu bewerkstelligen.
Die infrastrukturelle Ausstattung ist aber nur
eine Seite der Medaille. Es kommt im gleichen Maß darauf an, daß
die Bundesländer eine sinnvolle informationstechnische Aus- und
Weiterbildung des Lehrpersonals organisieren. Außerdem ist der Einsatz
von Computern und Internet im Unterricht natürlich auch von dem
verfügbaren Lehrmaterial abhängig. Die Bundesregierung fördert mit
insgesamt 100 Mio. DM bis zum Jahre 2005 das Programm "Neue Medien
in der Bildung" Mit Hilfe dieses Programms wird ein breitgefächerstes
Angebot an qualitativ hochwertiger Lehr- und Lernsoftware entwickelt.
Aktive Teilhabe an der Informationsgesellschaft
setzt aber auch Vertrauen in die Sicherheit und den Schutz sensibler
Daten in den globalen Daten -und Kommunikationsnetzen voraus. Die
digitale Spaltung der Gesellschaft kann nur überwunden werden, wenn
vertrauenswürdige und sichere rechtliche und technologische Rahmenbedingungen
geschaffen werden. Die dynamische technologische Entwicklung erfordert
im Grunde einen nicht minder dynamischen Datenschutz. In einer globalen
Informationsgesellschaft bedeutet das vor allem, wirksame internationale
Vereinbarungen zu erreichen und entsprechende Kontrollinstanzen
einzuführen und neue Instrumente des Selbstschutzes und der Selbstorganisation
zu entwickeln. Ein international vergleichbares, möglichst hohes
Niveau des Datenschutzes ist für die erfolgreiche Entwicklung der
globalen ec-commerce-Aktivitäten zwingend.
Daneben müssen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
das Recht auf Informationsfreiheit eines jeden Bürgers gesichert
und zugleich die unerwünschte oder unautorisierte Erfassung von
Daten durch öffentliche Institutionen oder private Unternehmen abgewehrt
werden. Die Aufnahme eines Rechts auf Schutz personenbezogener Daten
in die Grundrechtscharta der Europäischen Union ist ein außerordentlich
wichtiger Schritt.
(Anrede)
Natürlich dürfen die "klassischen Medien" nicht
aus dem Blick geraten. Sie wissen, Sozialdemokraten verstehen sich
auch als Garanten des öffentlich-rechtliche Rundfunks. Bei allem
Interesse an starken und leistungsfähigen privaten Medienhäusern,
wollen wir, daß ARD und ZDF auch im Zeitalter der digitalen Medien
eine faire Chance behalten. Versuche, den Grundversorgungsauftrag
der Öffentlich-rechtlichen so umzudefinieren, daß davon nur noch
die Tagesschau, heute, arte und 3sat übrigbleiben, wird auf unseren
Widerstand stoßen. Genauso wie Forderungen, die jüngst aus der nordrhein-westfälischen
CDU zu hören waren, ARD und ZDF sollten mit einem generellen Werbeverbot
belegt werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind
und bleiben integraler Bestandteil einer pluralen Medienlandschaft.
Die Haltung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge die Existenz
privater Fernsehanbieter nur zu akzeptieren ist, wenn zugleich öffentlich-rechtliche
bestehen, ist nach wie vor zeitgemäß. Wir sollten nicht daran rütteln.
Das bedeutet aber nicht, daß ARD und ZDF außerhalb
jeder Kritik stehen. Ich beobachte mit Interesse die beim ZDF in
Gang gesetzte Programmreform. Niemand hat gegen eine Modernisierung
des Programmangebots etwas einzuwenden. Daß dabei aber ein verdientes
Magazin wie z.B. "Kennzeichen D" auf der Strecke bleiben soll, ist
m.E. Anlaß zur Sorge. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
sind gut beraten, in der Konkurrenz mit den privaten Anbietern ihr
eigenes, qualitativ hochwertiges Profil nicht fahrlässig aufs Spiel
zu setzen.
(Anrede)
Mit zunehmder Sorge betrachte ich die kommerzielle
Ausschlachtung der Privatheit von Menschen in manchen Medien. Ich
persönlich bin der Überzeugung, daß man sich an bestimmte Formen
des reality tv nicht gewöhnen darf, sondern sie als Anlaß für eine
breitere medienethische Debatte nehmen muß. Umgekehrt: Die Tatsache,
daß medienethisch motivierte Kritiken an bestimmten Programmformaten
nicht verstummen und immer noch in der Öffentlichkeit Gehör finden,
gibt mir Hoffnung. Nun gehöre ich nicht zu denjenigen, die fortwährend
den Untergang des Abendlandes wittern. Ich halte grundsätzlich an
einem selbstbestimmten Medienverhalten fest und widerspreche allen
Versuchen der Bevormundung. Das bedeutet aber gleichzeitig, daß
wir in die Medienerziehung mehr Zeit und Mittel investieren müssen.
Kulturelle Beherrschung der Medien meint eben auch, auswählen und
bewerten zu können. Allein die Fülle der alltäglich zu verarbeitenden
Informationen und medialen Reize zwingt zu einer pädagogischen Anleitung
von Kindern und Jugendlichen. Wir müssen unsere Kinder in die Lage
versetzen, eigenständig, mündig und kritisch mit Medien umzugehen.
(Anrede)
Zur Gestaltung der Informations- und Wissensgesellschaft
gehört auch eine sorgfältige Begutachtung der deutschen Medienordnung.
Am 30. Juni 2000 hat sich der Ausschuß für Kultur und Medien des
Deutschen Bundestags in einer sog. "Konvergenz"-Anhörung ausführlich
mit dem Problem des technischen und inhaltlichen Zusammenwachsens
der Medien befaßt. Die Ergebnisse dieser Anhörung werden z.Z. ausgewertet.
Ich gehe davon aus, daß diese Arbeiten bis zum Jahresende abgeschlossen
sein werden.
Mir scheint aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt
sicher zu sein, daß die bestehende Medienordnung in Deutschland
kein geeignetes Regulierungsinstrument mehr sein kann. Die überkommene
Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern erweist sich in der Praxis
zusehends als kontraproduktiv. Es ist nicht mehr möglich, zwischen
Massen- und Individualkommunikation oder zwischen Medien- und Telediensten
zu unterscheiden. Die bisherige Lösung, mit zwei mehr schlecht als
recht aufeinander abgestimmten Gesetzen, nämlich dem Informations-
und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) des Bundes und dem Mediendienstestaatsvertrag
der Länder, Abgrenzungs- und damit Regulierungs- und Zuständigkeitsschwierigkeiten,
zu umgehen, scheitert notgedrungen an der Praxis. Das Resultat sind
u.a. Doppelregulierungen für ein und denselben Sachverhalt. Unsicherheiten
durch Gerichte klären zu lassen, ist natürlich auch keine Lösung
auf Dauer. Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut hat auf besagter
Anhörung deutlich gemacht, welche Bedeutung dem rechtlichen Rahmen
für die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechniken
zu kommt. Ich darf zitieren:
"Dysfunktionale Regulierung,", so Wolfgang Schulz,
"kann in zweierlei Hinsicht zum Hemmschuh für die Entwicklung neuer
Informations- und Kommunikationstechniken werden. Zum einen hängt
die Akzeptanz seitens der Nutzer stark davon ab, welches Vertrauen
neuen Techniken und Diensten entgegengebracht wird. Insbesondere
Daten- und Verbraucherschutzfragen gewinnen in diesem Zusammenhang
an Bedeutung. Zum anderen mindert eine unsichere Rechtslage die
Bereitschaft der Anbieter, neue Dienstetypen auf den Markt zu bringen."
Ich kann dieser Einschätzung nur zustimmen. Es
wird nicht anders gehen, als das bestehende Regulierungsdickicht
systematisch zu durchforsten und zu überwinden. Ich bin überzeugt
davon, daß nur auf diesem Wege die notwendige Rechtssicherheit dauerhaft
garantiert werden kann.
Vorschläge für die Ausgestaltung einer modernisierten
Medienordnung gibt es, wenngleich nicht reich an der Zahl. Einer
dieser Vorschläge zielte darauf ab, den § 91 a) Grundgesetz zu erweitern.
In diesem Paragraphen sind die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und
Ländern wie z.B. der Küstenschutz und der Hochschulbau geregelt.
Das ist aus vielerlei Gründen kein praktikabler Weg, zeigt aber,
daß das Problem der Neuordnung der deutschen Medienlandschaft .
je nach dem wie man herangeht, Verfassungsrang hat. Ein Zusammenführen
der Kompetenzen von Bund und Ländern scheint auf jeden Fall zwingend
zu sein. Es ist müßig, an dieser Stelle in eine Modelldiskussion
eintreten. Außerdem will ich die Auswertung der Anhörung des Kultur-
und Medienausschusses abwarten. Sicher aber ist, daß der Prozeß
der Weiterentwicklung der deutschen Medienordnung ein längerer sein
wird. Es wird nicht damit getan sein können, lediglich den Willen
des Bundes zu verkünden. Mit der Rundfunkhoheit der Länder steht
natürlich auch ein Stück Föderalismus auf dem Prüfstand, das erstens
nicht leichtfertig geopfert werden darf, und das die Länder, egal
im übrigen, wie sie regiert werden, nicht opfern werden. Eine Lösung
wird als schwierig sein. Sie darf weder mit dem Grundgesetz und
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kollidieren, noch
mit den Interessen des Bundes und der Länder, muß aber zugleich
zu einer deutlichen Vereinfachung und Vereinheitlichung der medienrechtlichen
Situation in Deutschland führen. Das klingt ein wenig wie die Quadratur
des Kreises. Politiker sind aber dazu, auch solche Probleme zu lösen.
Ein wenig Einsicht bei allen Beteiligten vorausgesetzt, sollte das
gelingen. Eine Lösung unterhalb der Ebene einer Verfassungsänderung
wäre m.E. die zweckmäßigste.