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Sonstige Bundespolitik
Donnerstag, 22. Februar 1999
 

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Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umwelt- und Gesundheitsgefahren bei Goldgewinnung minimieren

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die jährliche weltweite Goldproduktion beträgt ca. 3.000 Tonnen, wobei die Hauptmenge an Gold über das chemische Verfahren "Zyanidlaugung" gewonnen wird. Hierbei wird Erz mit geringer Goldkonzentration (ca. 5 Gramm pro Tonne) mit hochgiftiger Zyanidlösung ausgewaschen. Das Gold wird mit Aktivkohle absorbiert und abgetrennt. Die zyanid- und schwermetallhaltigen flüssigen und festen Abfälle bleiben in Auffangbecken oder Halden in der Natur zurück, da in 60% der Fälle (insbesondere in von Indianern und Aboriginies bewohnten Gebieten) die sogenannte "Haufenlaugung" (heap leaching) genutzt wird. Das ältere - und noch riskantere - Quecksilberverfahren wird besonders noch in Lateinamerika verwendet.

Naturwissenschaftliche Analysen belegen nachdrücklich, dass Goldgewinnung im offenen Zyanidlaugungsverfahren zu irreversiblen Schäden in den Ökosystemen führen können. Die Auffangbecken und Halden entsprechen nicht handhabbaren Giftmülldeponien. Außerdem kommt es immer wieder zu Dammbrüchen, Leckagen und Transportunfällen. Ende Januar 2000 brach der Damm des Auffangbeckens des Aurul-Goldbergwerks bei Baia Mare in Rumänien. Das darin lagernde Abwasser gelangte in den Fluß Theiss und verursachte eine schwere ökologische Katastrophe in Europa.

Nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU, insbesondere bei Beachtung des Kreislaufwirtschafts- und Wasserhaushaltsgesetzes, der Chemikalien- und Naturschutzgesetze und der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle, ist Goldgewinnung im Zyanidhaufenlaugungsverfahren (also offen ohne Einhausung) in einem öffentlichen Planfeststellungsverfahren nicht genehmigungsfähig.

Die Goldbergbaugesellschaften betreiben dieses Verfahren deshalb vorwiegend in Ländern mit schwächeren Umweltgesetzen. Die Vorräte werden ausgebeutet, in der Folge werden nach wenigen Jahren die Firmen vor Ort geschlossen und die Bewohner mit den Umweltproblemen alleine gelassen. So kommt es dadurch zu Menschenrechtsverletzungen durch Zwangsvertreibungen oder durch die Vernichtung von Lebensgrundlagen infolge von Unfällen. Die Goldbergbau-gesellschaften melden häufig nach dem Abbau des Erzes Konkurs an und können dann keine Auflagen mehr erfüllen. Um die genannten Probleme wirksam zu bekämpfen, sollte Gold ausschließlich im geschlossenen Verfahren wie in einer nach strengen europäischen Umweltnormen geführten chemischen Fabrik gewonnen werden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt:
· Die Entscheidung des tschechischen Senats vom August 2000 und des tschechischen Parlaments vom September 2000, Goldgewinnung nach dem Zyanidlaugungsverfahren in der Tschechischen Republik zu verbieten (Bergbaugesetz von 1991 § 30 Abs. 2). · Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Türkei von 1997, Goldgewinnung nach dem Zyanidlaugungsverfahren aufgrund des in § 56 der türkischen Verfassung vorgesehenen Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt nicht zuzulassen (Geschäfts-Nr. 1996/5348, Beschluß-Nr. 1997/2311).
· Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 1994 gegen Goldabbau nahe Pergamon und Edremit in der Türkei (ABl. C 341 vom 5.12.1994, S.169).
· Die Empfehlung der "Baia Mare Task Force" der EU, Zyanid und andere in den Abfällen enthaltene gefährliche Prozesschemikalien vor der Lagerung zu entfernen und Auffangbecken für die Abfälle zu verbieten, sofern sie nicht mit geeigneten Abfließvorrichtungen für Notfälle und ausreichendem Auffangvolumen für überschüssiges Wasser ausgestattet sind (Report of the International Task Force for Assessing the Baia Mare Accident, vorgestellt am 15.12.2000 in Brüssel).

Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung:

deutsche Firmen und Banken aufzufordern, sich nur - indirekt oder direkt - an der Goldgewinnung zu beteiligen, wenn bestimmte Umweltstandards eingehalten werden. Hierzu wird auf die UNEP-Erklärung der Finanzinstitute zur Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung verwiesen, deren Unterzeichner - darunter viele namhafte deutsche Banken - "bestrebt sind, Umweltbelange bei all ihren Aktivitäten in allen Märkten zu berücksichtigen". Es sind Forschungsvorhaben finanziell zu unterstützen, um alternative Goldgewinnungsverfahren zu entwickeln, die die heutigen gefährlichen Produktionsverfahren ablösen können.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. In den EU-Beitrittsverhandlungen ist sich dafür einzusetzen,
- dass in den Beitrittsländern Umweltgesetze erlassen werden, die gewährleisten, dass bei Goldgewinnung die nach dem heutigen Stand der Technik höchsten Sicherheitsstandards angewendet werden,
- dass bestehende Deponien von Goldbergwerken gesichert werden, um Unfälle wie in Baia Mare künftig zu vermeiden,
- dass die EU ihrer Verpflichtung nachkommt, diejenigen Standorte der Goldgewinnung zu ermitteln, von denen eine Bedrohung des Wassers ausgeht und dabei den Forderungen der Baia Mare Task Force Nachdruck zu verleihen.
2. Im Rahmen der UNO und der WTO ist sich dafür einzusetzen, dass die Umwelt- und Arbeitsschutzstandards für den Goldabbau weltweit auf den neuesten Stand gebracht und auch durchgesetzt werden.
3. Grundsätzlich sich für eine Ausweitung der Rezyklierung von vorhandenem Gold einzusetzen, um die notwendige Goldgewinnung nach den ökologisch gefährlichen Verfahren reduzieren zu können.

Berlin, den TT.MM.JJ
Dr. Peter Struck und Fraktion der SPD
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen