Der Notenwechsel mit Frankreich stellt eine Verwaltungsvereinbarung
zwischen beiden Ländern dar. Beide Staaten haben durch die Wahl
der Form des Verwaltungsabkommens zu erkennen gegeben, daß sie den
innerstaatlichen Gesetzgeber nicht binden wollen. Schon 1993 wurde
in einem Gutachten festgestellt, das ich in Vorbereitung der ersten
Konsensgespäche in Auftrag gegeben habe, daß die Verträge die Bundesregierung
nicht hindern, "...Gesetzesinitiativen zur Änderung des Atomgesetzes
zu ergreifen". Das hat die niedersächsische Landesregierung dann
auch in den Beratungen des Bundesrates zur Atomgesetznovelle getan.
Dies ist selbst dann der Fall, wenn die "...Rechtsfolgen im Ergebnis
den Verträgen widerlaufen..." würden.
Die innerstaatliche Gesetzesinitiative ist "...völkerrechtlich
nicht relevant...".
Die Koalitionspartner haben sich, wie Sie alle
wissen, in den Koalitionsvereinbarungen auf einen Ausstieg aus der
Kernenergie festgelegt und sind im Übrigen auch von den Wählerinnen
und Wähler dazu beauftragt worden, dieses politische Ziel verfolgen.
Die Forderungen nach Schadensersatz unserer französischen und britischen
Nachbarn sind die eine Seite; wir sind dennoch ein souveränes Staatswesen
und müssen in der Lage sein, unsere Politikziele erstens zu formulieren
und zweitens durchzusetzen. Beschlüsse unserer gesetzgebenden Organe
sind durch die Vereinbarungen ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Natürlich spielen bei diesen Fragen zwei Komponenten eine wichtige
Rolle: der Faktor Zeit und der Stil.
Ein zweiter Punkt: In den Verträgen zwischen EVUs
und Wiederaufarbeitungsanlagen wird ausdrücklich diesem Recht der
Regierungen zugestimmt. Akte von Regierungen und "anderen Organen
mit Gesetzeskraft", also auch einem Parlament, werden in den Abkommen
als "force majeure", teilweise ungenau übersetzt als "höhere Gewalt",
definiert, die zu einer Unterbrechung des Abkommens führen. Keine
der Parteien ist dann für "finanzielle oder andere Konsequenzen"
verantwortlich. Ich habe in diesem Zusammenhang auch mit dem französischen
Botschafter diese Frage erörtert, der auch sieht, das in ordentlichen
Gesprächen zwischen Frankreich und Deutschland in einem Zeitraum
zwischen 3 und 5 Jahren einvernehmliche Lösungen zwischen Deutschland
und Frankreich gefunden werden.
Der Bundeskanzler hat in dieser Woche erneut Gespräche
mit den EVU geführt und gestern haben die Konsensgespräche mit den
Energieversorgern begonnen. Sie haben signalisiert, daß sie einen
Ausstieg akzeptieren werden und selbst versuchen, die Vertragsänderungen
in die Wege zu leiten. Es kommt jetzt darauf an, den Verträgen entsprechend
Möglichkeiten zu Lösungen zu finden.
Denn eins ist klar:
Der Ausstieg muß sein und der Stopp der Wiederaufarbeitung ist zwingend.
Allein durch die Wiederaufbereitung des Atommülls ver26facht sich
die Menge des radioaktiven Mülls, denn es gibt auch keine Verwertungsmöglichkeiten;
Schnelle Brüter existieren weder in Frankreich noch in Deutschland
und MOX-Elemente sind bei einem Auslaufen der Kernenergie auch nicht
mehr nötig. Außerdem vergrößert die Wiederaufarbeitung die Menge
der Transporte. Wenn wir uns das politische Ziel des Atomausstieges
gegeben haben, dann müssen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen
Konsequenzen beachten. Und das werden wir tun!
Natürlich ist es nicht so, daß die Verträge und
die Vereinbarung einfach einseitig außer Kraft gesetzt werden können
und sollen. Wichtig ist, daß wir mit unseren französischen und britischen
Partnern das Problem offen ansprechen und wir uns an einen Tisch
setzen. Die veränderten Bedingungen müssen in Ruhe verhandelt werden.
Ich denke, daß innenpolitisch in den Gesprächen
mit den EVU Lösungen gefunden werden, außenpolitisch werden wir
mit Frankreich und Großbritannien weiterhin die guten Beziehungen
pflegen, die wir seit Jahrzehnten haben.
Die Abkommen sprechen meines Erachtens eine klare
Sprache, auf deren Grundlage weiterhin verhandelt werden muß. Es
besteht kein Grund, dies in Zweifel zu ziehen.
Und noch eins: Die USA haben bereits seit langem
kein neues AKW gebaut, weil diese Energieform nicht wirtschaftlich,
England hat Probleme mit der Privatisierung aus den selben Gründen;
die neue WAA THORPE ist gegen den Widerstand der AKW-Gegner gebaut
worden, aber mit Mitteln aus der BRD. Sie arbeitet technisch nicht
zufriedenstellend und trägt zur Belastung der irischen See bei.
Leukämiefälle sind dort an der Tagesordnung. Die Folgerung ist:
Wir müssen schnellstens zu einem Konsens mit den EVUs kommen, wir
brauchen schnell Anträge sowie die Genehmigung für die Zwischenlager
an den AKWs, um die Transporte zu vermeiden und der Rücktransport
sowie die Einzelheiten der Vertragsänderung mit den WAA muß mit
den Ländern Frankreich und England im Einzelnen besprochen werden.
Ich bin sicher, daß wir das nach den ersten Aufgeregtheiten
in Ruhe aber mit Bestimmtheit tun werden und zu konsensualen Lösungen
mit allen Beteiligten kommen.