| Das Konferenzthema beinhaltet einen hohen Anspruch. Sich der eigenen Geschichte im internationalen Vergleich zu stellen, setzt gründliche, kritische Analyse, mühsame Recherche historischer Fakten und deren Wertung im Gesamtzusammenhang voraus. Zwingende Schlussfolgerung sind die Festlegung eigener Handlungsmaxime und deren konkrete Umsetzung.
Überwiegend werden heute Diskussionen über Schuld und Verantwortung von Menschen in Diktaturen aus der Position des unbeteiligten, nicht betroffenen Betrachters geführt. Das Thema dieser Konferenz verlangt aber von allen Beteiligten, insbesondere von den Mitarbeitern der Museen, konkrete Positionierungen, eigene Anstrengungen, praktische „Vergangenheitsbewältigung“.
Für mich ist der seit einigen Jahren in Gang gekommene Diskurs dazu sowohl als Kultur- und als Außenpolitikerin wichtig und durchaus spannend. Diese, den speziellen Problemen der Kunstmuseen gewidmete, Hamburger Tagung reiht sich ein in eine Reihe aktueller Foren, die sich mit den Komplexen „Arisierung“ und anderen Vermögenseingriffen sowie der Restitution im internationalen Vergleich befassen. Erst kürzlich hat eine Historikertagung des Zentrums für vergleichende Geschichte Europas von HU und FU und des Dresdener Hannah-Arendt-Instituts in Berlin stattgefunden.
Uns allen ist bewusst, dass im Ausland sehr genau der deutsche Umgang mit Vermögenswerten verfolgt wird, die von Opfern des NS-Regimes geschaffen oder die ihnen abgepresst, geraubt oder auf andere Weise – wie es juristisch abstrahierend aber für die Betroffenen wenig sensibel heißt - „entzogen“ wurden.
Ein Aufsatz von Jonathan Petropoulos trägt den eindringlichen und prägnanten Titel: „People turned to ashes, their property did not “.
Zu den demokratischen Traditionen und Grundwerten unseres Staates gehört der (einem parteienübergreifende Konsens entsprechende) Grundsatz: Im Land der Täter soll keine Bereicherung am Vermögen der Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft stattfinden.
In der frühen Bundesrepublik gab es durchaus eine gewisse Diskrepanz zwischen dem offiziell bekundeten Willen zur Rückgabe oder Kompensation NS-verfolgungsbedingt entzogenen Eigentums und der konkreten Umsetzung. Die entsprechenden Gesetze waren unter massivem Druck der Alliierten zu Stande gekommen. Restitutions- und Entschädigungsregelungen gehörten zu den grundlegenden Bedingungen für eine Integration der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Bündnis.
Der gesamte Prozess der sogenannten materiellen Wiedergutmachung in Deutschland war hinsichtlich seiner Dimensionen und des Umfangs der inneren und äußeren Rückerstattungen bzw. der Global- und Einzelfallentschädigungen historisch einzigartig. Er war gleichzeitig auch ein Umdenkungs- und Erziehungsprozess für die beteiligten früheren „Mittäter“ und „Mitläufer“. Anschaulich wird dies für Sie u.a. anhand der Namen von Sachverständigen, die sowohl direkt oder indirekt am Entzug von Kunstwerken mitwirkten als auch in den späteren Verfahren vor den Wiedergutmachungskammern auftraten.
Vergegenwärtigen wir uns der Situation in den ersten Nachkriegsjahren. Ungeachtet tiefer Erschütterungen über die Schrecken von Krieg und Terror der NS-Zeit waren es nach 1945 die gleichen Menschen, die zuvor - ob wissentlich oder unwissentlich - daran mitgewirkt bzw. davon, z.B. bei sog. Judenauktionen, profitiert hatten. Bei vielen war eine Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit blockiert durch Verdrängung, Ablehnung, Verschleierung und sogar Verklärung.
Stellen wir uns auch die Situation der überlebenden Opfer in der unmittelbaren Nachkriegszeit vor. Elie Wiesel hat sie 1998 in ergreifender Weise während der Eröffnungszeremonie der „Washingtoner Konferenz über Holocaust-Vermögenswerte“ im dortigen Holocaust-Museum geschildert: Unbeschreiblichem Grauen entronnen, mussten sich die NS-Opfer wieder in den normalen Alltag eingliedern und gleichzeitig aus dem Nichts, oft auf der Suche nach einem neuen Heimatland, eine völlig neue Existenz aufbauen. Sie waren gefangen im täglichen Überlebenskampf. Elie Wiesel machte auch auf damalige psychologische Hemmungen aufmerksam, etwa, dass man die Tragödie nicht in die Niederungen des Materiellen habe herunterziehen wollen oder können.
Die Verfolgung konkreter Restitutionsansprüche für Kunstwerke und andere Kulturgüter, die Beibringung entsprechender Belege, die Beachtung der Fristenregelungen, die Verfahren vor den Wiedergutmachungskammern u.a. erforderten Kraft und oftmals Geduld. Für verbliebene Familienmitglieder war es zudem manchmal schwierig festzustellen, ob und wo Anspruchsberechtigte überleben konnten.
So erklärt sich, dass - ungeachtet der immensen Leistungen im Zuge der inneren und äußeren Restitution - in den Beständen deutscher Museen noch immer einzelne damals unentdeckt gebliebene oder nicht in Anspruch genommene verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke befinden.
In den vergangenen Jahrzehnten haben sowohl die Opfer und deren Erben als auch die nachgewachsenen Generationen in der Bundesrepublik Deutschland historischen Abstand gewonnen. Begreifen wir, die wir durchaus nicht unbefangen, jedoch frei von persönlicher Verstrickungen sind, dies als unsere Chance der Vergangenheitsaufarbeitung!
Ermutigend ist die heute bestehende Möglichkeit einer vertrauensvollen internationalen Zusammenarbeit. Dass Deutschland - obwohl Verursacher von Krieg und Schrecken - bei der vom Washingtoner Holocaust-Museum gemeinsam mit dem amerikanischen Außenministerium ausgerichteten Konferenz über Holocaust-Vermögenswerte nicht auf eine Anklagebank gesetzt wurde, ist ein vor Jahrzehnten noch undenkbarer Vertrauensbeweis.
Der geschäftsführende Vizepräsident der „Conference on Jewish Material Claims Against Germany“ nahm in seinem Konferenzbeitrag paraphrasierend Bezug auf das 5. Gebot: „Du sollst nicht morden - und erben“. Er berichtete über Geschichte und Stand der Rückerstattung in Deutschland mit der Empfehlung, dies „as a model of similar measures in many other countries“ zu betrachten .
Nach der letzten Bundestagswahl wurde der von mir geleitete Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages eingerichtet. Gleichzeitig wurde das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien beim Bundeskanzler geschaffen. Damit wurde die stärkere kulturpolitische Akzentuierung der neuen Bundesregierung verdeutlicht. Vom Beauftragten der Bundesregierung ging nach der Washingtoner Konferenz das politische Signal zur Umsetzung der dort empfohlenen Prinzipien zum Umgang mit von den Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerken unter den spezifischen Bedingungen in Deutschland aus.
Entsprechend der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung haben sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in einer „Gemeinsamen Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ im Dezember 1999 darauf verständigt - ungeachtet bereits stattgefundener materieller Wiedergutmachung - die Suche nach bislang unentdeckten NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in den Sammlungen der öffentlichen Hand zu intensivieren um sie nach individueller Prüfung den legitimierten früheren Eigentümern bzw. deren Erben zurückzugeben. Damit wurde ein Weg gewählt, der es ermöglicht, im Einklang mit dem geltenden Recht einzelfallbezogen spezifischen moralisch-ethischen Aspekte gerecht zu werden.
So wird auch der besonderen Bedeutung Rechnung getragen, die Kulturgüter - im Unterschied zu anderen Vermögenswerten - für Menschen haben können. Oftmals verkörpern sie einen unwiederholbaren Erinnerungswert.
Im vergangen Monat wurde aus Anlass des 60. Jahrestages der Wannsee-Konferenz im Berliner Kronprinzenpalais die bisher umfassendste Ausstellung zum Holocaust unter dem Titel „Holocaust - Der nationalsozialistische Völkermord und die Motive seiner Erinnerung“ eröffnet. Staatsminister Prof. Nida-Rümelin würdigte die große Aufmerksamkeit, für diese Thematik in der Öffentlichkeit, wie es sie in dieser Breite noch nie gegeben habe. György Konrad fand die ergreifenden Worte: „Wir haben die Bilder gesehen, wir verstehen sie aber nicht.“
Geschehnisse, die vom Verstand nicht fassbar sind, können sich über emotionalen Zugang erschließen. Ein Weg dazu ist die persönliche Konfrontation mit Einzelschicksalen, mit ihren scheinbar profanen, aber im historischen Zusammenhang zutiefst berührenden Zeugnissen und persönlichen Gegenständen als einzige Hinterlassenschaften der Opfer. Wenn im Ergebnis von Meinungsumfragen festgestellt wird, dass zwei Drittel der befragten 14-18jährigen Deutschen der Begriff „Holocaust“ nichts sagt, muss uns das allerdings sehr nachdenklich stimmen.
Es gibt Stimmen, die das gewachsene Interesse der Öffentlichkeit am Thema Holocaust als Anzeichen einer Historisierung deuten . Mit Ihrer Teilnahme an dieser Konferenz bringen Sie etwas anderes zum Ausdruck. Wir wollen keine im Pathos erstarrte, sondern eine lebendige, tätige Kultur des Erinnerns und des Mahnens. Das Bemühen, durch Recherchen Lücken in der Provenienz von Kunstwerken zu erkennen und zu schließen, zählt dazu ebenso wie die Bereitschaft, die Ergebnisse dieser Forschungen national und international transparent zu machen.
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