| Anrede,
Ich habe die Einladung, heute etwas zum Thema „Kulturelle Grundversorgung als öffentlicher Auftrag“ zu sagen, gerne angenommen und freue mich sehr, hier bei Ihnen zu sein.
Im Dezember vergangenen Jahres wurde die Zeche Zollverein von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Schon bei Inbetriebnahme im Jahr 1932 war diese heutige Ikone der Industriekultur, die Schachtanlage XII, ein bedeutendes Beispiel der modernen Industriearchitektur. Die von den Architekten Fritz Schupp und Martin Kremmer im Bauhausstil entworfene Anlage stand für den industriellen Fortschritt. Die großen Zeiten des Kohlebergbaus sind Vergangenheit und damit auch die harten Arbeits- und Lebensbedingungen der Kumpel im „Kohlenpott“. Aber sie sind Teil der Geschichte und damit der Identität des Ruhrgebiets. Und es ist dieser Region gelungen, diese Kulturgeschichte mit der Gegenwart zu verknüpfen. Der Umbau vieler ehemaliger Industrieanlagen in Kulturstandorte mit den unterschiedlichsten Angeboten zeichnet das Ruhrgebiet aus und ist in dieser Breite einzigartig.
All das ist im Fall der Zeche Zollverein ohne Beteiligung des Bundes geschehen. Finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen und der Europäischen Union.
An diesem Beispiel werden der Sinn und die Vorzüge des Föderalismus – gerade auf dem Gebiet der Kultur – deutlich.
Wir verdanken dem Föderalismus eine einzigartige Kulturlandschaft, die sich dadurch auszeichnet, dass bundesweit ein breites und flächendeckendes kulturelles Angebot gegeben ist, dass sich kulturelle „Highlights“ nicht nur in der Hauptstadt Berlin befinden, sondern auch in vielen anderen Städten und Regionen. Das können im Ruhrgebiet insbesondere Industriedenkmäler sein wie die Zeche Zollverein, in der wir uns heute befinden. Andernorts sind es - um nur ein paar Beispiele zu nennen - die Münchner Philharmoniker und die dortigen Opernhäuser oder das Museum Ludwig und das Wallraf-Richartz-Museum in Köln. Wir haben die Art Cologne, die Wagner-Festspiele in Bayreuth, die Documenta in Kassel, wir haben bundesweit bedeutende Baudenkmäler und vieles mehr.
Damit besitzen wir eine kulturelle Vielfalt, um die uns viele andere Länder beneiden. Kultur, die Lebendigkeit bedeutet und Lebensqualität schafft, findet sich nicht nur in Berlin und auch nicht nur in den Landeshauptstädten, sondern bundesweit. Und so können sich die Regionen auch neben der Hauptstadt Berlin profilieren, indem sie ihre Eigenarten beibehalten, betonen und pflegen.
Der Bund schafft im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für kulturelle Entfaltung. In den Ländern, Kommunen und Gemeinden aber findet sie statt. Und das ist gut so. Kultur muss - will sie ihren Wert behalten - unabhängig sein. Nur dann kann sie auch eine lebendige, sich entwickelnde Kultur sein, Meinungsvielfalt transportieren, provokativ, innovativ sein. Zur Kultur gehören auch die großen Baudenkmäler, die großen alten Kunstsammlungen usw., aber eben nicht nur diese. Kultur ist nicht nur Repräsentanz der Nation, die vornehmlich in einer Hauptstadt stattfindet. Sie ist nicht nur Identifikationsbestand einer Gesellschaft. Sie wirft auch Fragen auf, übt Kritik, polarisiert und formuliert neue Gedanken.
Eine solche unabhängige Kultur bedarf der Freiräume. Diese Freiräume muss die Kulturpolitik schaffen und erhalten. Sie muss den Kulturschaffenden Plattformen bieten. Und für Schaffung und Erhalt einer solchen unabhängigen Kultur ist es von großem Vorteil, wenn kulturpolitische Entscheidungen und Förderungen auf viele Träger verteilt sind. So wie dies in einem föderalen Staat der Fall ist, auf die verschiedenen Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen.
(Neubewertung der Kultur auf Bundesebene)
Ich möchte jetzt gerne auf die Kulturpolitik des Bundes zu sprechen kommen.
Nach dem Regierungswechsel 1998 hat die erfolgreiche - und wie ich meine - notwendige Neuorientierung der Bundeskulturpolitik durch die Bündelung der kulturpolitischen Kompetenzen begonnen.
Mit der Einrichtung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien und mit der Berufung eines Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien hat die Kulturpolitik des Bundes einen deutlich höheren Stellenwert erhalten, unbeschadet der besonderen Verantwortung der Länder für Bildung, Kunst und Kultur.
Das Aufgabengebiet des Ausschuss für Kultur und Medien umfasst neben dem Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für Angelegenheiten der Kultur und der Medien federführend auch den Bereich der auswärtigen Kulturpolitik.
Mit dem Ausschuss, der sich in erster Linie mit Kulturbelangen von nationaler Bedeutung befasst, haben Künstler und Kulturschaffende nunmehr auch auf Bundesebene einen wichtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen.
Die Themen, mit denen sich der Ausschuss in federführender Zuständigkeit beschäftigt hat bzw. beschäftigt, sind u.a.:
- das nationale Holocaust-Mahnmal in Berlin,
- die Gedenkstätten und die Erinnerungskultur,
- die Kulturförderung in den neuen Ländern,
- die Hauptstadtkulturförderung,
- die Neuordnung des Stiftungsrechts,
- die Buchpreisbindung,
- die Filmförderung,
- die Arbeit der Deutschen Welle,
- und die auswärtige Kulturpolitik.
Daneben hat der Ausschuss mitberatend maßgeblichen Anteil an der Novellierung des Urhebervertragsrechts und des Künstlersozialversicherungsgesetzes gehabt.
Darüber hinaus hat der Ausschuss die Fusion von Goethe-Institut und Inter Nationes sowie die Arbeit der Expertenkommission Historische Mitte zur Zukunft des Schlossplatzes in Berlin intensiv und kritisch begleitet.
Ein weiteres wichtiges Thema des Ausschusses ist der Dialog der Kulturen, der sich zu einem strategischen Rückgrat der auswärtigen Kulturpolitik entwickelt hat, die wiederum eine wesentliche Säule einer konfliktpräventiven auswärtigen Kulturpolitik ist.
Der im April 2000 eingesetzte Unterausschuss „Neue Medien“ hat sich als ausschussübergreifendes Querschnittsgremium insbesondere mit den Chancen und Risiken der modernen Kommunikations- und Informationsgesellschaft auseinandergesetzt. Zudem hat er das Pilotprojekt „e-Demokratie“ mit der Zielsetzung initiiert, den Bürgern die Möglichkeit zu einem direkten Dialog mit dem Parlament zu eröffnen.
Der Ausschuss hat die überfällige Reform des Stiftungsrechts und des Urhebervertragsrechts parteiübergreifend auf den Weg gebracht, er hat zusammen mit dem Kultur- und Medienbeauftragten der Bundesregierung etwa die Mittel für die Sicherung der kulturellen Substanz in den neuen Ländern erheblich aufgestockt, die Hauptstadtkulturförderung neu geordnet und nicht zuletzt die Bundeskulturstiftung nach 30jähriger Vorgeschichte gegründet, deren Bedeutung für die weitere kulturelle Entwicklung in Deutschland noch gar nicht absehbar ist.
Schließlich wurde im Zuge dieser kulturpolitischen Neuordnung der deutschen Kultur auf internationaler und europäischer Ebene endlich die notwendige politische Vertretung verschafft - auch im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik, die zu einer zentralen Säule der Auswärtigen Politik ausgebaut wurde.
Dies sind nur einige Beispiele für eine Neubewertung der Kultur auf Bundesebene, die sich im Aufgabenfeld des Ausschusses für Kultur und Medien widerspiegelt .
Der Bund ist also einerseits - und das ist sein originärer Wirkunsbereich - ordnungspolitisch tätig und schafft so die Rahmenbedingungen, unter denen Kultur stattfinden kann. Aber er wird natürlich auch finanziell kulturfördernd tätig, unter anderem über die Kulturstiftung der Länder. An dieser Stiftung ist der Bund finanziell zur Hälfte beteiligt. Der Bund stellt Mittel für die im Mitwirkungsabkommen genannten Kunst- und Kulturvorhaben von überregionaler Bedeutung bereit. Dazu gehören hier im Ruhrgebiet zum Beispiel die Filmfestspiele Oberhausen oder der Fonds Darstellende Künste e.V. in Essen.
Der Haushalt des BKM beträgt für das Jahr 2002 rund 967,1 Millionen Euro (1,97 Milliarden Mark). Davon wird ein knappes Drittel an die Deutsche Welle fließen. 172 Mio Euro werden an die Stiftung preußischer Kulturbesitz gehen. Die Bundeskulturstiftung erhält rund 13 Mio Euro. 30 Mio Euro erhalten die neuen Bundesländer. Mit weiteren Zahlen will ich sie nicht langweilen. Die Zahlen werden immer eines zeigen:
Nach wie vor sind es die Länder und Kommunen, die über 90 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben für Kultur tragen. Der Anteil des Bundes liegt deutlich unter 10 Prozent. Allerdings sind es inzwischen nicht mehr die Kommunen, die den größten Anteil tragen, sondern die Länder, während der Anteil der Kommunen rückläufig ist. An dieser Verteilung wird sich und soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Denn die regionale und städtische Kultur fällt in die Kulturhoheit der Länder beziehungsweise unter die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen. Das schließt auch die finanzielle Einmischung des Bundes per se aus.
Die Sparzwänge führen jedoch vielerorts zu rückläufigen Kulturetats und –ausgaben in den Kommunen. Kultur kann und darf aber nicht der erste Ort zum Sparen sein.
(Kulturelle Grundversorgung als öffentlicher Antrag)
Kultur und Künste sind unverzichtbar. Allen Bürgerinnen und Bürgern muss eine gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben vor Ort ermöglicht werden. Öffentliche Kulturförderung muss dabei die kulturelle Grundversorgung, die Vielfalt der Kunst, sichern. Kunst bestimmt in ihrer Vielfalt die Identität unseres Landes. Künstlerische und kulturelle Angebote liefern wichtige Beiträge zu sinngebender Lebensgestaltung.
Die Förderung von Kunst und Kultur kann und darf nicht als „freiwillige Leistung“ begriffen werden; sie ist auf öffentliche Unterstützung angewiesen, wenn sie nicht verkümmern will.
Der Staat und die Kommunen müssen eine Garantiefunktion für die kulturelle Grundversorgung übernehmen. Kulturelle Grundversorgung ist auf allen Ebenen unseres Staates von Bedeutung, besonders im kulturellen Bildungsbereich, und darf nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden.
Der Grundsatz Willy Brandts „Mehr Demokratie wagen“ hat gerade auch im Hinblick auf die kulturelle Grundversorgung in unserem Land nichts an Gültigkeit eingebüßt. Kulturelle Grundversorgung ist auch und gerade ein demokratischer Auftrag, allen Bürgerinnen und Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben vor Ort zu ermöglichen. Sie ist auch ein unverzichtbares Fundament für eine lebendige politische Kultur. Kultur darf daher nicht zu einem kostspieligen Zeitvertreib für wenige werden. Öffentliche Kulturförderung muss die kulturelle Grundversorgung, die Vielfalt der Kunst sichern und das kulturelle Erbe bewahren – für alle.
Mit einem Wort: „Kultur ist nicht alles, aber alles ist nichts ohne Kultur !“ |