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Reden und Vorträge
16. September 2002
 

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Rede e-government am 16.9.02 / Monika Griefahn

(Anrede)

In Abwandlung einer ehedem in der DDR gebräuchlichen Formel, fiel mir zu den neueren Zahlen hinsichtlich der europaweiten Verbreitung von Online-Angeboten öffentlicher Verwaltungen die Losung „Von Irland lernen heißt siegen lernen“ ein. Ich gebe zu, dieser Einfall ist nicht sonderlich originell. Es gibt ihn bereits in verschiedenen Abwandlungen. Gestehen Sie mir aber bitte zu, dass gegen Ende eines anstrengenden Wahlkampfes auch meine Kreativität etwas nachlässt. Das ändert freilich nichts an der Richtigkeit der Aussage.

Die Unternehmensberatung Cap Gemini Ernst &. Young hat im Auftrag der EU-Kommission die inzwischen zweite Studie über 20 Online-Dienstleistungen der Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt. Schon im Oktober des vergangenen Jahres lag Irland dabei an der europäischen Spitze. 85 % der untersuchten Dienstleistungen gibt es für Bürger und Unternehmen in Irland via Netz, in Schweden sind es immerhin 81 %. Der europaweite Durchschnitt liegt mittlerweile bei 55 %. Sie warten jetzt bestimmt auf den Umsetzungsgrad in Deutschland. Aus dieser zurückhaltenden Ouvertüre werden Sie entnehmen, dass wir hierzulande noch ein gutes Stück des Weges vor uns haben, um an die irischen oder schwedischen Werte heran zu kommen. Nur 46 % des erreichbaren Höchstwertes schlägt für Deutschland zu Buche. Das sind zwar gute 6 % mehr als im Oktober 2001, aber gemessen an den führenden Ländern und dem EU-Durchschnitt immer noch entschieden zu wenig.

Wäre ich Berliner Oppositionspolitikerin, hätte ich die Umrisse einer Presseerklärung angesichts des deutschen Abschneidens bereits im Kopf. Damit das aber klar ist: Am Bund liegt's nicht! Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben weitgehend gemacht. Sowohl die Cap Gemini-Studie als auch die Bertelsmann-Stiftung stellen dem Bundesangebot ausgezeichnete Zensuren aus. Nachholbedarf herrscht vor allem bei den Ländern und den Gemeinden. Zwar waren im Juni 2001 drei Viertel der deutschen Kommunen im Netz vertreten. Die Beantragung von Sozialleistungen, von Geburts- und Heiratsurkunden, die Kfz.-Zulassung oder das Einreichen von Bauanträgen sind im Netzangebot der Landes- und Gemeindeverwaltungen immer noch die Ausnahme und noch längst nicht die Regel. Dieser Mangel drückt den Schnitt Deutschlands im internationalen Vergleich. Wenn man sich die Netzauftritte von Ländern, Gemeinden und Kreisen anschaut, findet man sehr viel Statistisches, Touristisches und Wirtschaftliches. Bürgerinformation und Imagegewinn für die jeweilige Gemeinde stehen immer noch im Vordergrund. Veranstaltungskalender, Linbklisten von Vereinen und Parteien, lokale Wirtschaftsinformationen, Lage- und Ämterpläne von Behörden, Bekanntmachungen von Gemeinden – all das findet sich reichlich. Da spricht natürlich überhaupt nichts dagegen. Bürgerfreundliche Serviceangebote sind aber noch immer keine Selbstverständlichkeiten. Eine mögliche Erklärung für dieses Defizit sind die verteilten Zuständigkeiten auf verschiedene Behören sowie komplizierte und komplexe Verwaltungsprozesse, die sich nicht problemlos über das Netz abwickeln lassen. Das Netz ist natürlich noch nicht in der Lage, die face-to-face-Kommunikation zu ersetzen. Wir sollten uns aber auch nicht in die Tasche lügen. Bequemlichkeit spielt da und dort gewiss eine ähnliche Rolle wie die immer noch nicht ganz ausgerottete Vorstellung, die Datenautobahn sei primär eine Angelegenheit des Straßenverkehrsamtes. Die Beispiele Irland und Schweden zeigen, dass mehr möglich ist, als manche Behördenleiter sich zum jetzigen Zeitpunkt vorstellen können. Ich bin guter Dinge, dass nach Abschluss der nächsten Studie Deutschland wieder ein Stück aufgeholt haben wird. Ausnehmen von der Kritik möchte ich ausdrücklich den Landkreis Harburg und den Heidekreis. Die Online-Angebote lassen sich gut an, auch wenn bestimmt noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft sind.

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebenen E-Government-Handbuch, mit dem die Initiative „BundOnline2005“ gefördert und Landes- und Kommunalbehörden unterstützt werden sollen. Zahlreiche Module dieses Handbuches finden sich auf der Web-Seite des BSI.

 

(Anrede)

Wie gesagt, der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Seit zwei Jahren befassen sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen recht intensiv mit den Möglichkeiten, die e-government und e-democracy bieten. Theoretische Modelle, aber auch Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass „digitale Verwaltungen“ keine Projekte aus dem Landkreis Wolkenkuckucksheim sind, sondern erhebliche Chancen zur Leistungssteigerung von Behörden bieten. Die Digitalisierung von Verwaltungsakten – soweit rechtlich zulässig – führen in aller Regel zu Beschleunigungen und Rationalisierungen. Der Einstieg von öffentlichen Verwaltungen die Digitalisierung hat aber nicht nur ein deutliches verbessertes Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge. Die bislang vorliegenden Erfahrungen zeigen auch, dass interne Abläufe, das innerbehördliche Wissens- und Informationsmanagement und die Personalführung und –entwicklung einem durchaus positiven Wandlungsprozess unterzogen werden.

Mit ihrer Initiative „BundOnline 2005“ hat die Bundesregierung auch international Maßstäbe gesetzt. Im November letzten Jahres wurde von einer Projektgruppe ein präziser, mit den Ministerien abgestimmter Umsetzungsplan beschlossen. Bis zum Jahr 2005 will die Bundesregierung alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online bereit stellen. Bürger und Wirtschaft sollen die Dienstleistungen der Bundesverwaltung einfacher, schneller und kostengünstiger in Anspruch nehmen könne. Damit verknüpft ist auch das Ziel, Strukturen und Arbeitsabläufe der Bundesverwaltung flächendeckend zu vereinfachen.

Von den 383 Dienstleistungen der Bundesverwaltung stehen künftig 376 online zur Verfügung. Von der Umsetzung sind über 100 Einzelbehörden und Behördenbereiche der Bundesverwaltung unmittelbar betroffen. Zahlreiche Modellprojekte dienen als „Best Practice“-Beispiele, als Orientierungshilfe für Institutionen mit ähnlicher Aufgabenstellungen. Dazu gehören u.a.Arbeitsamt online, BaföG online, das Geodatensystem, Internet-Banking der Bundeswertpapierverwaltung, der zentrale Liegenschaftsnachweis der Bundesvermögensverwaltung usw.

Das Investitionsvolumen für dieses Vorhaben beträgt ca. 1,65 Mrd. €. Von diesem Betrag werden ca. 25 % für die Umorganisation der Verwaltungen benötigt, 10 % für die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Innenminister Schily schätzt, dass bis zu 400 Mio. € jährlich mit diesem Projekt eingespart werden können. 4 Jahre wird es folglich ungefähr dauern, bis sich die investierte Summe in etwa refinanziert haben wird. Das Beispiel veranschaulicht, welch großes Einsparpotential die sinnvolle Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik in sich birgt. Hinzu kommen für die Bürgerin und den Bürger transparentere Strukturen. Der Standort Deutschland braucht ein funktionierendes e-Government. Die schnelle und kostengünstige Erbringung von Dienstleistungen durch den Staat sind ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil. Transparenz wird außerdem dafür sorgen, dass in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr als Bittsteller der jeweiligen Verwaltung gegenüber treten müssen. e-Government trägt so auch zur weiteren Entfaltung der Zivil- und Bürgergesellschaft bei.