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Reden und Vorträge
28. Februar 2002
 

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Plenardebatte Stiftungsrecht
Kulturpolitische Aspekte des neuen Stiftungsrechtes
-vom Stiftungsfrühling zum Stiftungssommer-

Sehr geehrte Damen und Herren !

[Reform des Stiftungsrechts]

Was soll ein modernes Stiftungsrecht leisten? Es soll die "Mäzene" unserer Zeit in Deutschland ermutigen, einen Teil ihres Privatvermögens -wir sprechen hier von einer Summe von 7, 2 Billionen DM oder ca. 3, 6 Billionen Euro - für Zwecke zur Verfügung zu stellen, die dem Gemeinwohl dienen. Als Kulturpolitikerin freue ich mich dabei besonders, wenn Stifter ihr Stiftungsvermögen für kulturelle Zwecke zur Verfügung stellen. Kulturförderung war von Anbeginn an ein zentrales Anliegen der Mäzene. Der Begriff des "Mäzens" leitet sich von Gaius Maecenas ab (etwa 70-8 vor Christus), einem vermögenden römischen Privatmann, der die Dichter Horaz und Vergil unterstützte.
Mäzene handeln- gestern und heute- nicht profitorientiert. Anders als ein Sponsor, der seine Produkte vermarkten will, wählen sie sich aus eigenem Interesse ein Fördergebiet.

Mit dem Stiftungssteuerrecht haben wir schon einen "Stiftungsfrühling" eingeläutet, ein Stiftungssommer soll mit dem Stiftungszivilrecht folgen. Bereits jetzt ist wieder eine steigende Anzahl von Stiftungserrichtungen zu verzeichnen. Während die Zahl der Neugründungen im Jahre 1990 noch bei 181 lag, wurden im Jahr 2000 bereits 681 und im Jahr 2001 sogar über 1000 Stiftungsneugründungen registriert. Auch vom Bundesverband deutscher Stiftungen wird dieses erneuerte Stiftungssteuerrecht begrüßt und anerkannt, dass der Gesetzgeber die Weichen richtig gestellt hat.

Damit dieser Trend zum Stiften anhält und sich noch verstärkt, muss das Stiftungsrecht transparent sein, ein Recht auf Stiftung einräumen, wie dies vorgesehen ist, und sich in der Praxis bewähren. Entscheidend für die weitere "Stiftungsfreudigkeit" wird sein, wie zügig und reibungslos potentielle Stifter ihre Vorhaben verwirklichen können. Ein positives Beispiel ist hier die Kulturstiftung des Bundes, eine Privatstiftung, die mit einem kurzen Vorlauf gestartet werden konnte.

Unsere Reform des Stiftungsrechtes wird, davon bin ich überzeugt, diese Anreize zur Förderung der Künste, der Kultur, des ökologischen und sozialen Engagements geben, und insgesamt zivilgesellschaftliches Handeln ermutigen und stärken.

Stiftungen bieten engagierten Bürgern im kleinen und großen Rahmen die Möglichkeit, einen dauerhaften Beitrag für das Gemeinwohl zu leisten. Dies macht sie zu einem wichtigen Bestandteil einer Bürgergesellschaft, die die gesellschaftliche Entwicklung über die staatliche Verantwortung hinaus mitgestalten will. Auf die Wortwahl kommt es an. Stiftungen ergänzen und bereichern das bestehende staatlich Fördersystem. Ihr Vorteil liegt unter anderem darin, dass sie schneller und flexibler in ihren Entscheidungen sind.

Unser Hauptaugenmerk gilt hier den rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, denn nur sie haben ein Stiftungskapital, aus dessen Erträgen der Stiftungszweck verfolgt werden kann. Sie sind unabhängig, benötigen keine staatlichen Zuwendungen, und sind der selbstbewußte Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Stifter.

[Stiftungen in Deutschland]

In Deutschland blieb bisher trotz erheblichen Wohlstandes die Stiftungsfreudigkeit noch hinter dem Engagement in vergleichbaren Ländern - insbesondere im anglo- amerikanischen Raum - zurück. Dabei herrschten schon einmal bessere Zeiten für Stiftungen in Deutschland. Ende des 19. Jahrhunderts gab es hier 100.000 Stiftungen. Doch die einst blühende Stiftungskultur wurde durch Inflation und Weltkriege zerstört und hat sich bis heute nicht wieder davon erholt. Auch 1997 existierten nur rund 8.000 Stiftungen in der Bundesrepublik.

Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, eine neue Stiftungskultur in Deutschland zu schaffen. Sie soll in einer Vielfalt der Zwecke und der Formen münden. Hinsichtlich der Zwecke können wir schon eine Diversifikation konstatieren. Das Spektrum reicht von Stiftungen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, den Aufbau von Rechtssystemen in Osteuropa zu begleiten und auf vielfältige Art zu unterstützen bis zu kleinen Privatstiftungen etwa in Ostdeutschland, die aus einer Altimmobilie lebendige, kulturelle Begegnungszentren abseits der Grosstädte zaubern wollen. Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein!

Ein wichtiger Bestandteil der Formenvielfalt der Stiftungskultur sind die Bürgerstiftungen.

Bürgerstiftung
Das Konzept der Bürgerstiftungen entspricht dem der anglo-amerikanischen "Community Foundation": sie sollen eine Stiftung "von den Bürgern für die Bürger" und ein wirksamer Katalysator bürgerschaftlichen Engagements sein. Im Unterschied zu anderen gemeinnützigen Stiftungen, die sich auf konkret bestimmte Zwecke und Förderbereiche beschränken, sind Bürgerstiftungen in ihrer Förderung im wesentlichen nur auf den in der Satzung bestimmten geographischen Wirkungsraum eingeschränkt und verfolgen zahlreiche unterschiedliche Zwecke.

Bürgerstiftungen sind in der Lage, eine große Vielfalt gemeinnütziger Aktivitäten in einem Gemeinwesen zu fördern, drängende soziale Probleme zu bekämpfen oder ganz einfach die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen. Neben der angestrebten Breitenwirkung steht dabei die ehrenamtliche Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern an der Planung und Verwirklichung der Projekte im Vordergrund.

Die Bürgerstiftung Hannover war die erste ihrer Art in Deutschland.
Sie hat sich das Ziel gesetzt, in den Bereichen Jugend, Kultur und Soziales Projekte zu initiieren oder solche zu fördern, die dringend auf Hilfe angewiesen sind.
Mittlerweile hat dieses Beispiel Schule gemacht: Die Zahl der Bürgerstiftungen und der Initiativen zur Errichtung von Bürgerstiftungen hat Ende Juli 2001 die 100er-Marke überschritten.
Dazu hat die Reform des Stiftungssteuerrechts zu einem erheblichen Teil beigetragen.
Als Beispiel möchte ich hier auch die Bürgerstiftung Nürnberg nennen, die im Juli 2001 gegründet wurde und im Dezember 2001 ihre ersten Projektförderungen bekanntgeben konnte. Dabei wird das "veränderte (und ermutigende) Stiftungsrecht" als wesentlicher Impuls für die Gründung der Stiftung gewertet. Insbesondere der neue steuerfreie Stiftungshöchstbetrag von 40.000 DM und der Gründungshöchstbetrag von 600.000 DM haben hierbei unterstützend gewirkt.

Insgesamt betrachtet ist die Reform Ausdruck der gesellschaftlichen Anerkennung des Stiftens und ein wichtiges Signal für die Verbreitung des Stiftungsgedankens in Deutschland. Durch die Reform des Stiftungssteuerrechts haben Bundesregierung und Bundestag Mäzenen und Stiftern neue Möglichkeiten eröffnet. Mit der Reform werden zivilgesellschaftliche Strukturen ausgebaut, auf die eine lebendige Kultur angewiesen ist.

[Bezug zur Kulturpolitik]

Doch bevor ich mich weiter Gegenwart und Zukunft zuwende, möchte ich sie kurz in die Antike entführen.

Bei der Schaffung neuer Anreize zum Stiften geht es auch um die Erschließung neuer Geldquellen für die Kultur. Die Reform des Stiftungsrechts ist zweifelsohne eine kulturpolitische Frage von eminenter Bedeutung. Sie steht nicht umsonst im kulturpolitischen Teil der Koalitionsvereinbarung. Jede vierte Stiftung in Deutschland fördert kulturelle Projekte, wobei der Anteil der Kultur an den Stiftungszwecken kontinuierlich zunimmt.
Unsere Reform des Stiftungsrechts hat eine signifikante Steigerung der Anzahl von Stiftungserrichtungen in Deutschland ausgelöst: Jeden Tag werden, statistisch gesehen, zwei neue gemeinnützige Stiftungen in Deutschland gegründet.

Keineswegs soll mit dieser positiven Bilanz jedoch der Rückzug des Staates aus der Kulturförderung eingeläutet werden. Privates finanzielles Engagement soll vielmehr noch stärker als bisher zum "zweiten Standbein der Kultur" werden.
Das reformierte Stiftungsrecht hat damit eine Doppelwirkung, es hat nämlich eine kulturpolitische und eine gesellschaftspolitische Funktion. Beide, Staat und Gesellschaft, die Menschen, die den Staat bilden, sollen zusammenarbeiten. Der Staat bietet den geeigneten Rahmen, damit sich die Menschen selbst engagieren können.

Ich möchte abschließend noch kurz auf die bereits erwähnte Kulturstiftung des Bundes eingehen, deren Gründung am 23. Januar 2002 im Kabinett beschlossen wurde, und die in Halle angesiedelt werden soll. Der Stiftungsrat wird sich nach aller Vorraussicht am 21. März 2002 konstituieren. Schwerpunkt des Stiftungszwecks ist die Förderung innovativer Programme und zeitgenössischer Kunst im internationalen Bereich. Die Stiftung wird sich zunächst auf die internationale Kulturkooperation konzentrieren und auf diese Weise im Kontext der Auswärtigen Kulturpolitk auch im Dialog der Kulturen wichtige Akzente setzen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.