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Reden und Vorträge
23. September 2004
 

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Plenarrede zur kulturellen Vielfalt
Anrede,

es wurde höchste Zeit, den Schutz der kulturellen Vielfalt auf internationaler Ebene in Angriff zu nehmen. Dies ist nun im letzten Jahr unter deutschem Vorsitz im UNESCO-Exekutivrat geschehen. Die Arbeiten sind in vollem Gange. In dieser Woche tagt erstmals ein Expertengremium der Regierungen in Paris, um den Entwurf der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu diskutieren.

Die Debatte kommt zu einer guten Zeit, da gerade auch in der EU die Dienstleistungsrichtlinie diskutiert wird, die einen Einstieg bietet, die kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen einem Marktgeschehen zu unterwerfen und damit die kulturelle Vielfalt zu gefährden.

Aber wovon reden wir hier eigentlich? Was sind kulturelle Dienstleistungen und Güter und wie garantiert ihr Schutz die kulturelle Vielfalt?
Wir vertreten einen weiten Kulturbegriff, danach ist jede Erscheinungsform künstlerisch-kreativen Handelns ein kulturelles Gut:

Literatur, Musik, Schauspiel, Malerei, Architektur, Kunsthandwerk, Film, Video, Rundfunk, neue Medien, und nicht zuletzt so genannte kulturelle Dienstleistungen wie bürgerschaftliches und freiwilliges Engagement, die Kochkunst, Kulturtourismus, Sport und soziokulturelle Arbeit.

Sie sehen, wie vielfältig das Politikgebiet ist. Allein aus dieser Vielfalt ergibt sich die Notwendigkeit des Schutzes. Diese Vielfalt ist das gemeinsame Erbe der Menschheit, sie ist das Hauptelement tragfähiger Entwicklung und ihr Schutz ist deshalb ebenso unerlässlich wie der Erhalt der Artenvielfalt

Die UNESCO hat in ihrem Entwurf betont, dass diese Besonderheit zu beachten ist und dass kulturelle Güter als Träger von Identitäten, Wertvorstellungen und Sinn nicht einfach als Waren und Konsumgüter betrachtet werden können. In der EU wird uns genau diese Frage im Rahmen der GATS-Verhandlungen noch intensiv beschäftigen.

Es sollte deshalb jedem Staat überlassen sein, im Rahmen internationaler Verpflichtungen seine eigene Kulturpolitik zu definieren und umzusetzen – zum Beispiel muss die nationale Förderung von einheimischen Musik- oder Filmproduktionen weiterhin möglich sein. Ich betrachte deshalb den Erhalt des kulturpolitischen Gestaltungsspielraums der Mitgliedstaaten angesichts des fortschreitenden Liberalisierungsdrucks und der zunehmenden Globalisierung als eine vorrangige Aufgabe. Das ist übrigens auch Konsens im Kulturausschuss des Bundestages.

Bei den Verhandlungen im Rahmen der „World Trade Organization“ (WTO) bzw. des „General Agreement on Trade in Services“ (GATS) halte ich deshalb eine kontinuierliche und angemessene Berücksichtigung der Besonderheiten des Kulturbereichs für unverzichtbar. Deshalb muss in der EU, die in den GATS-Verhandlungen mit einer Stimme spricht, die Einstimmigkeit in Kulturfragen erhalten bleiben.

Wir brauchen deshalb in der UNESCO-Konvention Mindestanforderungen der Kulturverträglichkeit, die völkerrechtlich bindend festgeschrieben und mit dem GATS-Regelverfahren rechtlich verschränkt werden und kulturpolitische Maßnahmen nicht von vorne herein als handelspolitisch unerwünschte Hemmnisse einstuft. Und die vor allem nicht zu unterschreiten sind!
Ich unterstütze deshalb nachdrücklich die hohe Bedeutung öffentlicher und mit öffentlichen Mitteln unterstützter Einrichtungen im Kulturbereich, das sind Theater, Kulturprojekte, öffentliche Bauten, Museen, Bibliotheken usw.

Der wirtschaftliche und technologische Wandel eröffnet ungeahnte Möglichkeiten der Kreation und Innovation. Dem müssen wir Rechnung tragen, d.h. wir müssen uns besonders um Fragen des Urheberrechts und des geistigen Eigentums kümmern. Sie sind Wegmarken für Vielfalt. Diese zukunftsweisenden Themen sollten in einem breiten Dialog diskutiert werden. Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Europa sollten stärker in die Diskussionsprozesse eingebunden werden.

In allen Fragen der Vielfalt leisten auch die Medien, insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk, einen wesentlichen Beitrag. Er wird angesichts sich ändernder Kommunikationsgewohnheiten der Bevölkerung und der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien sogar wichtiger werden. Wir erleben gerade die Debatte um die Neustrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich kann Ihnen nur sagen, dass bei aller Diskussion um Gebühren usw. eines sicher bleibt: der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss durch seine Struktur geeignet, den freien Fluss von Ideen in Wort und Bild in allen Bereichen gewährleisten. Er stellt sicher, dass alle Kulturen sich ausdrücken und bekannt machen können. In diesem Sinne novellieren wir gerade das Gesetz der Deutschen Welle.

Daher dürfen weder Bestand noch die angemessene Fortentwicklung der Medien und damit der Medienpluralismus insgesamt durch das Ergebnis der GATS-Verhandlungen oder der EU-Richtlinie beeinträchtigt werden. Nur ein Beispiel, was passieren könnte, wenn der Bereich der audiovisuellen Medien vielleicht doch auf dem Basar des gegenseitigen Gebens und Nehmens landet.
Die Zulässigkeit unserer Rundfunkgebühren würden dann von WTO-Regeln bestimmt und ein Expertenpanel der WTO aus drei Handelsexperten würde, wenn sich ein anderer Staat über uns beschwert, darüber befinden, ob unsere Gebühren dem internationalen Handelsrecht entsprechen oder nicht. Wird ein Verstoß festgestellt und wir bestehen aber auf unseren Gebühren, so kann der Beschwerdeführer gegen uns Handelssanktionen, und zwar in jedem Bereich, verhängen! Das muss man sich mal lebhaft vor Augen halten. Was mit der Deutschen Welle passieren würde, die ja direkt vom Staat finanziert, also nach WTO-Definition subventioniert wird, wage ich mir gar nicht auszumalen!

Es dürfen wegen der besonderen Bedeutung der kulturellen Güter und Dienstleistungen durch die EU keine weiteren Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen werden, die die kulturelle Vielfalt und den Medienpluralismus beeinträchtigen oder kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen unter ausschließlich ökonomischen Gesichtspunkten ermöglichen. Und in der UNESCO-Konvention muss diese besondere Bedeutung normativ festgeschrieben werden. Es müssen Mindestanforderungen erarbeitet werden, die für die Kulturverträglichkeit von EU-Politik gelten und nicht unterschritten werden dürfen.

Das heißt für uns und jeden einzelnen EU-Staat, dass der kulturpolitische Handlungsspielraum eines Staates erhalten bleiben muss, so dass die nationalen kulturpolitischen Instrumente einsetzbar bleiben. Insbesondere öffentliche und mit öffentlichen Mitteln geförderte kulturelle Einrichtungen müssen auch in Zukunft erhalten bleiben können. Nur so kann die Vielfalt unserer Theater und der Medien auch weiterhin bestehen. Das wiederum ist ein Grundstein für kulturelle Vielfalt, weil dies dann in jedem Land gilt.

Mit unserem gemeinsam im Kulturausschuss verabschiedeten Antrag wollen wir der Bundesregierung und den Verhandlungen in UNESCO, GATS und EU Rückenwind geben.