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Ausschuss für Kultur und Medien
16. Januar 2006
 

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Kultur und Medien in der Großen Koalition - Ausblick auf die neue Legislaturperiode
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD beschreibt sehr klare kultur- und medienpolitische Vorhaben in der Großen Koalition, lässt aber andererseits auch Spielraum für deren konkrete Umsetzung. Die Kultur- und Medienpolitiker der SPD im Deutschen Bundestag werden die seit 1998 erfolgreich auf Bundesebene verankerte Kultur- und Medienpolitik in der Großen Koalition fortsetzen und dabei ihre Anliegen deutlich zur Sprache bringen. Es gilt jetzt, die Kulturpolitik nachhaltig zu gestalten und die errungenen Erfolge zu bewahren.

Ein erster und wichtiger Schritt war die von uns im Koalitionsvertrag eingeforderte Entscheidung des Bundeskabinetts, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu erhalten.

Das "UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970" kam aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr zum Abschluss. Wir werden uns dafür stark machen, dieses überfällige Abkommen umzusetzen und damit der internationalen Verpflichtung Deutschlands nachzukommen, gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter zurückzugeben und den internationalen Kulturgüterhandel besser zu kontrollieren, nicht zuletzt um eigenes Kulturgut besser schützen zu können. Ansonsten machte sich der Staat auch der Hehlerei schuldig, Plünderungen von Kulturgütern sind auch Verbrechen an der Menschheit. Wichtig ist uns dabei die Strafbewährung des Verbringungsverbotes, d.h. dass es verboten sein muss, illegal ausgeführte oder gestohlene Kulturgüter in Deutschland zu erwerben.

Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde im Oktober 2005 auf der UNESCO-Vollversammlung beschlossen. Auch Deutschland ist entschlossen, diese Konvention zügig umzusetzen. Der Koalitionsvertrag bekräftigt dies. Die SPD hat den Arbeitsprozess zur Ausarbeitung der Konvention intensiv begleitet und wird auch den Umsetzungsprozess innerhalb der Koalition und gemeinsam mit den Ländern deutlich vorantreiben.

Die Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz wurde bereits von allen Fraktionen der Enquete-Kommission in der vergangenen Legislaturperiode gefordert. Der Stellenwert der Kultur wird durch die Einführung eines Artikels 20b in das Grundgesetz in allen Belangen verstärkt und das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat zum Ausdruck gebracht. Die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion wird die Initiative ergreifen, das Staatsziel Kultur auch umzusetzen.

Der Abriss des Palastes der Republik wurde 2002/2003 nach einem langen Diskussionsprozess beschlossen. Zwischen Abriss und Neubau wird einige Zeit vergehen, die für Planungen zur Finanzierung und Umsetzung des Anschlussprojektes auf dem Berliner Schlossplatz, ein Neubau eines Gebäudes, das auf den Grundrissen des alten Stadtschlosses steht, genutzt wird. Das Humboldt-Forum soll als Teil des Neubaus ein Forum für außereuropäische Kulturen mit den zentralen Bibliotheksbeständen und den außereuropäischen Sammlungen auf dem Berliner Schlossplatz werden. Die Realisierung im Rahmen eines Modells Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP) würde in Ergänzung zu der dann neu geschaffenen Museumsinsel ein weltweit einmaliges Zeugnis der Kulturen dieser Welt liefern.

Die Ergebnisse der Föderalismus-Reform werden wir innerhalb des parlamentarischen Raumes mit Vertretern sowohl der einzelnen Ebenen (Europa, Bund und Länder) als auch der betroffenen Einrichtungen und Experten ausführlich beurteilen. Auf der einen Seite muss die Eigenständigkeit der Länder in ihren Grenzen angemessen bewahrt bleiben und auf der anderen Seite obliegt dem Bund in wichtigen Punkten eine grundsätzliche Moderationsfunktion. Die größte Grundgesetzreform seit 1945 bedarf einer großen Akzeptanz und von daher einer ausführlichen Diskussion darüber.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder ist ein zentraler Punkt im 100-Tage-Programm des Kulturstaatsministers Bernd Neumann. Der SPD im Deutschen Bundestag kommt es darauf an, die Diskussion über die geeigneten Regularien dieser Fusion im parlamentarischen Raum intensiv zu diskutieren, damit sich der unterschiedlich verteilte Anteil der Finanzierung auch in der Gewichtung der Mitspracherechte zwischen Bund und Ländern widerspiegelt.

Die in den letzten Jahren intensiv geführten Diskussionen über die Weiterentwicklung des 1999 von der Bundesregierung vorgelegten Gedenkstättenkonzepts haben gezeigt, welche anerkannt gute und bewährte Grundlage damit für den Umgang mit diesem Teil deutscher Geschichte geschaffen wurde. Es wurde aber auch deutlich, dass es 15 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung notwendig ist, Gedenken weiterzuentwickeln. Die Ressortzuständigkeit für den „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“ (Birthler-Behörde) und die Stiftung Aufarbeitung beim Kulturstaatsminister ermöglicht es, ein Konzept zur stärkeren Vernetzung und Systematisierung der Förderungen zur Aufarbeitung des Systems kommunistischer Diktaturen zu erarbeiten. Die von der damaligen Kulturstaatsministerin Dr. Christina Weiss eingesetzte unabhängige Expertenkommission wird demnächst erste Vorschläge vorlegen. Diese gilt es, im Zusammenhang mit dem vom Berliner Kultursenator Dr. Thomas Flierl vorgestellten Mauerkonzept, dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Erinnerungsort am Brandenburger Tor und dem geplanten Außenstellenkonzept der Birthler-Behörde zu diskutieren.

Das von der vormaligen Kulturstaatsministerin Dr. Christina Weiss initiierte Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität beruht auf dem offenen Ansatz, eine Vernetzung bestehender Initiativen und Institutionen zu erreichen, die sich europaweit und grenzüberschreitend mit den Themen Flucht, Vertreibungen und Zwangsmigration – verbunden mit ethnischen Säuberungen und Deportationen auseinandersetzen. Der im Koalitionsvertrag gefundene Kompromiss der Schaffung eines "sichtbaren Zeichens" in Berlin lässt sich nur in diesem Zusammenhang realisieren. Die SPD-Fraktion ist gegen das vom Bund der Vertriebenen geforderte Zentrum gegen Vertreibung in Berlin.

Die Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, wie zum Beispiel das Goethe-Institut, der Deutsche Akademische Austauschdienst, das Institut für Auslandsbeziehungen und auch die Deutschen Auslandsschulen finden im Ausschuss für Kultur und Medien seit dessen Einsetzung im Jahr 1998 einen verlässlichen und kompetenten Ansprechpartner. Die Auswärtige Kulturpolitik beinhaltet den Dialog Deutschlands mit anderen Kulturen und stellt nicht die Arbeit zwischen den Regierungen in den Mittelpunkt. Durch die Besetzung des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik mit Vertretern sowohl des Ausschusses für Kultur und Medien als auch des Auswärtigen Ausschusses wird die Vernetzung zwischen beiden Ausschüssen sichergestellt.

Um eine bessere Auslastung deutscher Medienstandorte und die Stärkung des deutschen Films insgesamt zu erreichen, gilt es, einige strukturelle Probleme zu lösen. Deutsche Produktionen benötigen zusätzliches (privates) Kapital, ausländische Produktionen müssen verstärkt nach Deutschland geholt und deutsche Produktionen in Deutschland gehalten werden, um die Auslastung der deutschen Produktionsstandorte zu gewährleisten. Der Koalitionsvertrag weist auf diese Problematik hin. Mittel und Kompetenzen zur Förderung des deutschen Films müssen gebündelt und EU-rechtssichere Formen gefunden werden, um Anreize für privates Kapital in Deutschland zu schaffen und auch für die Filmproduktion einzusetzen. Die Vorschläge der beim Kulturstaatsminister Bernd Neumann eingesetzten Arbeitsgruppe werden wir Kulturpolitiker der SPD-Fraktion intensiv begleiten, um gemeinsam mit der Filmwirtschaft Lösungen zu erarbeiten. Für die Übergangszeit hoffen wir gemeinsam mit der KfW eine Finanzierungsmöglichkeit zu finden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der EU-Fernsehrichtlinie greift die Veränderungen im Bereich der Digitalisierung und Konvergenz der Medien auf und soll die Regulierung audiovisueller Inhalte in verschiedenen Medien angleichen. Vor allem die Liberalisierung des Product Placement wird von der SPD im Deutschen Bundestag kritisch gesehen, da die Unabhängigkeit der Programminhalte und ihrer Macher gefährdet sein könnte. Das Gebot der Trennung bzw. die Transparenz zwischen Werbung und Programm besitzt für die SPD-Fraktion höchste Priorität, ist es doch die Voraussetzung für eine freie und mündige Nutzung der Medien.

Die Diskussion über ein mögliches Verbot sog. Killerspiele, wie es etwas fahrlässig im Koalitionsvertrag heißt, muss noch geführt werden. Mit dieser ausschließlich negativen Bewertung werden die Computerspiele insgesamt in ein falsches Licht gerückt. Die Diskussion über ein Verbot dieser Spiele muss die Frage einbeziehen, wie diese denn genau definiert und abgegrenzt werden könnten und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben es zu berücksichtigen gilt. Die Unterstützung und Sicherung von zielgruppengerechten und qualitativ hochwertigen Angeboten bei multimedialen Produkten, insbesondere Computerspielen, sowie die noch notwendige öffentliche Anerkennung des kulturellen Wertes von Computerspielen sollten anstelle einer Diskussion um ein Verbot von Computerspielen zuallererst im Vordergrund stehen. Letztlich brauchen wir eine aktive Gestaltung von Gesellschaft, um nicht die Flucht in eine virtuelle Welt zur Alternative werden zu lassen.

Der Schutz der Pressefreiheit und die Sicherung der medialen Vielfalt sind in einer Demokratie die Voraussetzung dafür, Meinungen frei zu äußern und sich darüber auseinander zusetzen. Wir werden diese Woche mit den Entscheidungen der KEK und des Bundeskartellamtes feststellen, inwieweit eine Änderung der Medienkonzentrationsregeln notwendig ist, die auch cross-mediale Beteiligungen berücksichtigt.