Anlässlich des Weltnichtrauchertages
am 31. Mai beschloss der Deutsche Bundestag einen Antrag zur Verbesserung
des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz. Der Antrag, der von fast
200 Parlamentariern aus fast allen Fraktionen getragen wurde, sieht
eine Änderung der geltenden Arbeitsstättenverordnung vor. Dabei
geht es weniger darum, die Raucher zu geringerem Genuss des blauen
Rauchs zu ermuntern, sondern die Nichtraucher am Arbeitsplatz vor
den wissenschaftlich anerkannten Folgen des Passivrauchens zu schützen.
Schließlich verbringen werktätige Menschen einen Großteil ihrer
täglichen Wachzeit am Arbeitsplatz, eine dauernde Penetration von
Zigaretten-, aber auch Pfeifen- oder Zigarrenrauch, stellt dabei
eine unzumutbare Beeinträchtigung und Gesundheitsgefährdung dar.
Denn der Rauch von 5 Zigaretten entspricht etwa einer selbstgerauchten.
Zudem greift der Antrag eine gesellschaftliche
Entwicklung auf, die seit langem eine Tendenz hin zur Akzeptanz
von Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zeigt. So sprachen sich in
einer Umfrage 35 Prozent der starken Raucher dafür aus, die Kolleginnen
und Kollegen besser vor den Folgen ihrer Sucht zu schützen.
Die gesellschaftlichen Folgen des
Rauchens haben längst riesige Ausmaße erreicht: die Krankenversicherung
wird massiv belastet und es kommt zu vielen Fällen von Berufsunfähigkeit.
Bei den Rauchern mag man argumentieren, es handele sich um eigenverantwortliche
Selbstgefährdung, bei den Passivrauchern ist dies auf keinen Fall
gegeben. Das Recht auf Schutz der Gesundheit muss dabei über dem
Recht auf freie Entfaltung der Raucherinnen und Raucher stehen.
Nunmehr ist endlich eine rechtsverbindliche Norm geschaffen worden,
die Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, die rauchfreie Arbeitsplätze
einrichten wollen, Rechtssicherheit verschafft. Durch die Änderung
wird der Arbeitgeber verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen, damit nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor den
Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden" - und sei
es, bei Kleinbetrieben die Raucher auf den Hof zu schicken, was
gerichtlich durchsetzbar ist.
Natürlich ist es nach wie vor die
beste Lösung, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen eines Betriebs
gemeinsam auf eine Lösung einigen, doch erspart die neue Arbeitsstättenverordnung
im Streitfall langwierige Prozesse mit den entsprechenden Unannehmlichkeiten
und Kosten. Und ganz im Ernst: kennt nicht jeder Nichtraucher und
jede Nichtraucherin Beispiele, wo er oder sie gebeten haben, dass
nicht geraucht werden möge und er oder sie wird quasi gemobbt? Das
ist Gott sei Dank vorbei.
Lassen Sie mich zum Schluss noch
ein Wort zu weiteren Aspekten des Kampfes gegen das Rauchen sagen.
Die beschlossene Arbeitsstättenverordnung ist nur ein erster Schritt.
Immer noch ist die Zahl der jugendlichen Erstkonsumenten zu hoch
und steigt weiter. Das heißt, es gilt, hier wirksame Möglichkeiten
der Beschränkung des Zugangs und einer verstärkten Prävention zu
schaffen.
Es muss "uncool" werden zu rauchen!
Der erste Schritt ist getan und jeder lange Weg beginnt mit einem
Schritt. Wir werden ihn weiter gehen!