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Meine Meinung
Donnerstag, 7. Juni 2001
 
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Auch Passivrauchen tötet!

Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai beschloss der Deutsche Bundestag einen Antrag zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz. Der Antrag, der von fast 200 Parlamentariern aus fast allen Fraktionen getragen wurde, sieht eine Änderung der geltenden Arbeitsstättenverordnung vor. Dabei geht es weniger darum, die Raucher zu geringerem Genuss des blauen Rauchs zu ermuntern, sondern die Nichtraucher am Arbeitsplatz vor den wissenschaftlich anerkannten Folgen des Passivrauchens zu schützen. Schließlich verbringen werktätige Menschen einen Großteil ihrer täglichen Wachzeit am Arbeitsplatz, eine dauernde Penetration von Zigaretten-, aber auch Pfeifen- oder Zigarrenrauch, stellt dabei eine unzumutbare Beeinträchtigung und Gesundheitsgefährdung dar. Denn der Rauch von 5 Zigaretten entspricht etwa einer selbstgerauchten.

Zudem greift der Antrag eine gesellschaftliche Entwicklung auf, die seit langem eine Tendenz hin zur Akzeptanz von Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zeigt. So sprachen sich in einer Umfrage 35 Prozent der starken Raucher dafür aus, die Kolleginnen und Kollegen besser vor den Folgen ihrer Sucht zu schützen.

Die gesellschaftlichen Folgen des Rauchens haben längst riesige Ausmaße erreicht: die Krankenversicherung wird massiv belastet und es kommt zu vielen Fällen von Berufsunfähigkeit. Bei den Rauchern mag man argumentieren, es handele sich um eigenverantwortliche Selbstgefährdung, bei den Passivrauchern ist dies auf keinen Fall gegeben. Das Recht auf Schutz der Gesundheit muss dabei über dem Recht auf freie Entfaltung der Raucherinnen und Raucher stehen. Nunmehr ist endlich eine rechtsverbindliche Norm geschaffen worden, die Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, die rauchfreie Arbeitsplätze einrichten wollen, Rechtssicherheit verschafft. Durch die Änderung wird der Arbeitgeber verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden" - und sei es, bei Kleinbetrieben die Raucher auf den Hof zu schicken, was gerichtlich durchsetzbar ist.

Natürlich ist es nach wie vor die beste Lösung, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen eines Betriebs gemeinsam auf eine Lösung einigen, doch erspart die neue Arbeitsstättenverordnung im Streitfall langwierige Prozesse mit den entsprechenden Unannehmlichkeiten und Kosten. Und ganz im Ernst: kennt nicht jeder Nichtraucher und jede Nichtraucherin Beispiele, wo er oder sie gebeten haben, dass nicht geraucht werden möge und er oder sie wird quasi gemobbt? Das ist Gott sei Dank vorbei.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zu weiteren Aspekten des Kampfes gegen das Rauchen sagen. Die beschlossene Arbeitsstättenverordnung ist nur ein erster Schritt. Immer noch ist die Zahl der jugendlichen Erstkonsumenten zu hoch und steigt weiter. Das heißt, es gilt, hier wirksame Möglichkeiten der Beschränkung des Zugangs und einer verstärkten Prävention zu schaffen.

Es muss "uncool" werden zu rauchen! Der erste Schritt ist getan und jeder lange Weg beginnt mit einem Schritt. Wir werden ihn weiter gehen!

 
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