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Meine Meinung
Freitag, 15. Februar 2002
 
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Top Secret!

Innenminister Otto Schily steht seit der Vertagung der Anhörungstermine für das NPD-Verbotsverfahren unter massivem Druck. Der Grund: als Beleg der verfassungsfeindlichen Natur der NPD und ihrer "aggressiv-kämpferischen" Haltung wurden unter anderem auch Zitate aus Reden und Publikationen beigezogen, die von nunmehr enttarnten V-Männer des Verfassungsschutzes stammen. Allerdings sind besagte Aussagen auch von V-Leuten, die schon seit längerem nicht mehr V-Leute sind und dennoch solche Aussagen getätigt haben!
Man muss sich zum besseren Verständnis jedoch vorstellen, dass die Verbotsanträge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung jeweils über 200 derartige Belege anführen. Die Verfassungsfeindlichkeit ist also in jedem Fall begründet, und bei der ganzen Debatte der letzten Wochen frage ich mich, wem das Spektakel nutzt! Schließlich machen die NPD und ihre Aktiven Hatz auf Ausländer und erscheinen auch sonst verfassungsfeindlich. Sie sind die Missetäter und nicht Minister Schily oder die Verfassungsorgane, die die Verbotsanträge gestellt haben. Dass die V-Männer nicht von Anfang an geoutet wurden, ist ein bedauerlicher Missstand, er gefährdet aber nicht das Verbot der NPD.
In einem so abgeschlossenen Milieu, wie es die NPD darstellt, ist es für den Staat de facto unmöglich, Informationen zu sammeln, ohne Männer in den Organisationen selbst zu befragen. Das gleiche gilt im übrigen auch für das Rotlicht-Milieu. Dennoch muss die Frage gestattet sein, inwiefern V-Männer noch "abgeschöpft" werden dürfen, wenn sie in den Führungsebenen aufgestiegen sind. Hier muss eine Abwägung vorgenommen werden. Einerseits erschwert die Arbeit des Verfassungsschutzes, auf eine langjährige und hochkarätige Quelle zu verzichten, andererseits wäre durch klares Befolgen der Richtlinien der jetzt zur Debatte stehende Fall nicht eingetreten. Hinzu kommt, dass es offensichtlich keine ausreichende Abstimmung zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz und dem zuständigen Bundesamt gegeben hat. Dies kann und darf in der Zukunft nicht mehr geschehen!
Doch auch in der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission darf es in Zukunft keine Indiskretionen mehr geben. Durch die (gezielte?) Weitergabe von Informationen aus diesem hochgeheimen Gremium ist der Fortgang des Verbotsverfahrens zusätzlich erschwert worden. Hier muss sich jeder der betreffenden Parlamentarier an seine Geheimhaltungspflicht und an seine Verantwortung gegenüber dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern erinnern. Fehler einer Seite berechtigen nicht zum Geheimnisbruch der anderen - auch nicht in Vorwahlkampfzeiten! Und dass Minister Schily sich für die Sicherheit aller Bürger einsetzt, hat er oft genug unter Beweis gestellt!

 
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