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Meine Meinung
Donnerstag, 28. März 2002
 
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Mehr Demokratie wagen!

Unter diesem Motto ist Willy Brandt vor mehr als 30 Jahren angetreten. Seitdem hat sich viel getan, das Bedürfnis nach direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist jedoch nach wie vor vorhanden. Diesem Bedürfnis hat die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Gesetzentwurf zur Einführung plebiszitärer Elemente Rechnung getragen. Dabei sollen im Grundgesetz die entsprechenden Artikel für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingeführt werden. Die Quoren für einen Erfolg sind dabei etwas kompliziert. So muss sich der Bundestag mit einem vom Volk vorgeschlagenen Gesetzentwurf befassen, wenn 400.000 Wahlberechtigte unterschrieben haben. Eine Volksabstimmung findet statt, wenn 5 % der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen. Eine Volksabstimmung schließlich führt erst dann zu einem Gesetz, wenn sich 20% der wahlberechtigten Bevölkerung an der Abstimmung beteiligt haben, von denen wiederum mindestens die Hälfte zustimmen muss. Gerade in einer Zeit, in der wir über Politikverdrossenheit debattieren, ist noch mehr Transparenz und direkte Partizipationsmöglichkeit notwendig. Dieses Gesetz bietet die Chance hierfür.

Dabei wollen wir erreichen, dass mit einem Mehr an Beteiligung sich auch wieder mehr Menschen, auch außerhalb der Parteien, politisch engagieren. Eine derartige Belebung der Demokratie kann auch den Inhalten und Diskussionen der Politik nur zuträglich sein. Doch nicht nur mit dem jetzt eingebrachten Gesetz hat die Koalition bewiesen, dass sie es ernst meint mit einer Demokratisierung der Gesellschaft. Durch die Änderungen, die etwa im Betriebsverfassungsgesetz erfolgt sind, haben wir die Mitbestimmungs- und damit Beteiligungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessert. Das neue Datenschutzgesetz bietet uns allen größere Möglichkeiten zur demokratischen Kontrolle von Politik und Verwaltung. Das neue Gesetz ist also nicht der erste Schritt, sondern vielmehr ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg zu einer demokratischeren Gesellschaft. Es geht uns dabei darum, die parlamentarische Demokratie, die sich in unserem Land seit fünfzig Jahren bewährt, sinnvoll zu ergänzen. Wir wollen, dass sich wieder mehr Menschen politisch engagieren, und schaffen deswegen durch das Gesetz die rechtlichen Möglichkeiten, sich auch durch Gesetzesentwürfe, zu deren Behandlung der Bundestag verpflichtet wird, an der politischen Meinungs- und Willensbildung zu beteiligen. Schließlich wollen wir Politik für die Menschen machen. Da ist es nur konsequent, die Bevölkerung soweit wie möglich einzubeziehen!

 
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