ÜBERSICHT: Wahlkreisthemen > Meine Meinung > 2003

Meine Meinung
Donnerstag, 6. November 2003
 
zurück zur Übersicht Seite 1/1
Kinder an die Urnen?

Unsere Gesellschaft wird immer älter, Kinder haben keine Lobby. Deshalb sollten Kinder unter 16 bzw. 18 Jahren eine Stimme auch bei Wahlen haben. Warum? Die Umsetzung von Kinderrechten und die Möglichkeiten ihrer Partizipation am politischen und gesellschaftlichen Leben sind bisher weitgehend Gegenstand von Sonntagsreden und kommen über symbolische Bekenntnisse nicht hinaus. Es geht hier um eine Idee, die dazu dienen kann – auch wenn ihr letztendliches Ziel nicht erreicht werden sollte – eine familien- und kinderfreundlichere Gesellschaft zu schaffen. Lassen Sie mich dazu drei Thesen aufstellen:
1. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten. Sie sollen frühestmöglich ihrem Alter entsprechend gefördert und an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden.
2. In Deutschland sind ca. 15 Mill. Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren Träger von Grundrechten und gehören zum Souverän des Staatsvolkes. Lediglich ein nachrangiger Artikel des Grundgesetzes schränkt das persönliche Wahlrecht aus nachvollziehbaren Gründen ein.
3. Gleichheitsgrundsätze sollen für alle gelten.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie ein Kinderwahlrecht praktisch aussehen könnte. Denkbar wäre es, eine Art Familienwahlrecht einzuführen, das regelt, wie Eltern bis zum 16. oder 18. Lebensjahr das Wahlrecht für ihre Kinder wahrnehmen können. Ein solches Wahlrecht würde den Eltern mehr Verantwortung im Sinne einer „reflektierten Pflicht“ auferlegen. Das würde eine neue Politik bedeuten, die den Menschen mehr Eigenverantwortung abverlangt, was wiederum zu einem Prozess führen könnte, der zuerst in den Familien und dann in vielen anderen Gesellschaftsbereichen politisierend und demokratisierend wirkt. Nicht zuletzt hat ein Familien- oder Kinderwahlrecht demografische und ökonomische Gründe. Unsere Gesellschaft wird im Durchschnitt immer älter, gleichzeitig nimmt die Wahlbeteiligung ab. Mit einem Kinderwahlrecht könnte man die Wählerschaft vergrößern. Dazu muss aber einiges gegen Kinderarmut und für Familien getan werden. Vor allem die miserable Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren (5-7 %) muss verbessert werden, damit mehr Frauen/Mütter arbeiten können (nur 57% der Mütter arbeiten. Frankreich: 68%). Dann ist es auch möglich, die viel zu hohe Anzahl von Kindern, die indirekt Sozialhilfeempfänger sind (1,06 Mill. = 6,6% der Kinder unter 18 Jahren) zu reduzieren. Deshalb werden wir auch die Ganztagsbetreuung massiv ausbauen und haben insgesamt 4 Milliarden Euro dafür zur Verfügung gestellt. Und auch das Arbeitslosengeld II wird dazu beitragen, das viele Familien aus „Sozialhilfedynastien“ aussteigen können. Dies alles sind voraussetzungen, um eine breitere und bessere Partizipaton von Kindern am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen. Sicher wird es Einwände geben, was eigentlich Partizipation bedeutet, wenn Eltern stellvertretend für ihre Kinder wählen könnten. Sind sie dann nicht nur Anhängsel ihrer Eltern und soll nicht gerade dies vermieden werden? Ich bin gespannt, wie sich die Debatte darüber entwickelt und ermuntere Sie, mir Ihre Meinung dazu zu sagen: monika.griefahn@bundestag.de.

 
Diese Kolumne finden Sie auf: www.monika-griefahn.de