Der SPD Ortsverein Tostedt hatte den Finanzexperten
und SPD-Bundestagsabgeordneten Detlev von Larcher eingeladen, rund
50 interessierte Bürgerinnen und Bürger kamen am vergangenen Montag
in das Gasthaus Wiechern in Todtglüsingen. Gemeinsam mit dem SPD-Ortsvereinsvorsitzenden
Bernd Zannoth und der heimischen Bundestags-abgeordneten Monika
Griefahn diskutierte man folgende Themen:
- Die große SPD-Steuerreform
- Die Einführung der Ökosteuer
- Die Neuregelung für die 630 DM-Jobs
- Die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit
Einig waren sich Detlev von Larcher und Monika
Griefahn in folgendem: Die Steuerreform ist ein Schritt, um Familien
sowie kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, insbesondere
durch die Senkung der Lohnnebenkosten. In der Debatte um die 630
DM-Jobs sowie die Scheinselbständigkeit sei viel falsche Propaganda
im Umlauf. Durchaus an die eigenen Nase der Bundesregierung und
der Koalitionsfraktionen gepackt, sei die Kommunikation nicht ausreichend
und die Bürokratie teilweise zu kompliziert, der Inhalt und die
Zielrichtung der Gesetze aber richtig und notwendig.
Zu der großen SPD-Steuerreform 1999 / 2000
/ 2002:
Der SPD-Finanzexperte Detlev von Larcher hielt das Grundsatzreferat
und ging auf alle vier genannten Bereiche ein. Detlev von Larcher:
"Diese Bundesregierung setzt genau das um, was vor der Bundestagswahl
angekündigt worden ist: mehr Gerechtigkeit bei der Sozialversicherung,
Beendigung des Mißbrauchs bei der geringfügigen Beschäftigung und
der Scheinselbständigkeit und Entlastung vor allem der kleinen und
mittleren Einkommen. Die große Steuerreform 1999 / 2000 / 2002 bringt
der sog. mit zwei Kindern im Ergebnis eine Steuerentlastung von
durchschnittlich 2.500 DM im Jahr"
Zu dem Steuerentlastungsgesetz gehöre vor allem:
- Die Verbesserung des Grundfreibetrags in zwei Schritten auf
14.000 DM für Ledige und 28.000 DM für Verheiratete.
- Die Senkung des Eingangssteuersatzes in zwei Schritten auf
19,9 Prozent.
- Die Senkung des Spitzensteuersatzes in zwei Schritten auf
48,5 Prozent.
- Die Senkung des Höchststeuersatzes für gewerbliche Einkünfte
in zwei Schritten auf 43 Prozent.
- Die Senkung des Körperschaftssteuersatzes auf 40 Prozent.
Die SPD-geführte Bundesregierung habe die mittelständische
Wirtschaft in einem ersten Schritt bereits per saldo um 5,5 Milliarden
DM entlastet; dies werde von einigen Wirtschaftsverbänden unter
den Tisch gekehrt. Mit der für 2001 geplanten Unterneh-menssteuerreform,
deren Eckpunkte von neuen Bundesfinanzminister Eichel bis Ende Juni
diesen Jahres vorgelegt werden sollen, werde die Wirtschaft nochmals
entlastet.
Zu der ökologischen Steuer- und Abgabenreform:
Die Einführung der Ökosteuer sei ein erster Schritt in die richtige
Richtung, bleibe aber ohne die zweite und dritte Stufe unvollständig.
Mit der ökologischen Steuer- und Abgabenreform setze man marktwirtschaftliche
Anreize für die Entwicklung energiesparender und umweltschonender
Produkte und neuer Produktionsverfahren und für ein umweltbewußtes
Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die ökologische
Steuer- und Abgabenreform diene nicht vorrangig der Einnahmeerhöhung
des Staates, sondern vor allem der Senkung der Lohnnebenkosten.
Die neue Bundesregierung habe bereits in einem ersten Schritt die
Beiträge zur Rentenversicherung von 20,3 % auf 19,5 % gesenkt und
so die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer merklich entlastet. Ziel
seien zwei weitere Senkungen um jeweils etwa 0,8 %. Die SPD-geführte
Bundesregierung werde die Sozialversicherungsbeiträge von 42,3 Prozent
des Bruttolohns durch die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform
auf unter 40 Prozent senken. Das entlaste Beschäftigte und Unternehmen.
Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
und der Scheinselbständigkeit:
Seit Jahren ist ein verheerender Trend zu beobachten: Reguläre Vollzeit-
und Teilzeitstellen wurden in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
zerstückelt. Ganze Wirtschaftszweige arbeiteten schwerpunktmäßig
mit sozial nicht ausreichend abgesicherten 630 DM-Kräften, so z.B.
das Reinigungsgewerbe, die Gastronomie und auch viele Zeitungsverlage,
hier vor allem Anzeigenblätter. Während die Zahl der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse von 1992 bis 1997 um 26,5 % von 4,45
auf 5,63 Millionen zunahm, ging im gleichen Zeitraum die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 1,8 Mio. zurück. Die
Sozialversicherung hatte Beitragsausfälle in Milliardenhöhe zu verzeichnen;
mit den 630 DM - Jobs wurde massiv Mißbrauch betrieben. Durch die
pauschale Versteuerung wurden zum einen pauschal Steuern für wirklich
nur geringfügig Beschäftigte gezahlt, die mit ihrem Jahreseinkommen
unter dem allgemeinen Steuerfreibetrag / Existenzminimum liegen.
Zum anderen entzogen sich viele Personen, die gleichzeitig mehreren
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nachgingen oder solche
Beschäftigungsverhältnissen neben einem regulären Job eingingen,
der Sozialversicherungs- und zum Teil auch der Steuerpflicht. Er
sehe nicht ein, daß die Verkäuferin, die Überstunden macht, Steuern
auf ihren Zuverdienst entrichten müsse, jemand mit einer Hauptbeschäftigung
und einem weiteren 630 DM-Job aber nicht. Dies höhle die Sozialsysteme
aus.
Die Folgen sind bekannt: Steuerungerechtigkeit,
Erosion der Bemessungsgrundlage der Sozialsysteme, Altersarmut bei
den lebenslang nicht sozialversicherungsrechtlich Abgesicherten.
Der bislang betriebene Mißbrauch werde durch das neue Gesetz abgestellt.
Entscheidend sei, daß für den Arbeitgeber jede Arbeitsstunde gleich
teuer ist, womit der besondere Anreiz zur Stückelung von sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen entfällt.
Detlev von Larcher warnte davor, das neue Gesetz
so kurz nach seiner Einführung mit neuen Ausnahmeregelungen zu versehen.
Monika Griefahn berichtete, daß viele Unternehmen durchaus mit der
neuen Regelung leben könnten. So seien in einigen Bereichen schon
viele 630 DM-Jobs in regulär sozialversicherte Teilzeitjobs umgewandelt
worden. Sie berichtete von einem Gebäudereinigungsunternehmen, das
100 Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet habe.
Im Bereich der Scheinselbständigkeit würden auch
falsche Debatten geführt, erläuterte Monika Griefahn. Viele Berufe
seien von der Neuregelung der Sozialversicherungspflicht für sog.
Scheinselbständige gar nicht betroffen. In einer Liste des Bundesministeriums
für Arbeit und Sozialordnung seien deutlich die Ausnahmen aufgeführt.
Nicht betroffen seien z.B. selbständige Lehrkräfte in der Aus- und
Weiterbildung (z.B. bei den Kreisvolkshochschulen), selbständige
Pflegepersonen wie z.B. Physiotherapeuten sowie Pflichtmitglieder
berufsständischer Versorgungswerke. Hierzu gehören unter anderem
viele Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und weitere Kammerberufe.
Von einigen Zuhörern wurde ein hoher bürokratischer
Verwaltungsaufwand durch die neuen Gesetze und die sehr kurze Frist
zwischen Gesetzesbeschluß und Inkrafttreten der Neuregelungen kritisiert.
Eingegangen wurde auch auf Kritik einiger Sportvereine
und Vertreter des Kreissportbunds, die sich aktiv in die Diskussion
einmischten. Die Tätigkeit der Übungsleiter in den Sportvereinen
sei dem Grunde nach ehrenamtlich, meinte Detlev von Larcher. Wer
jedoch durch Tätigkeit im Sportverein hinzuverdiene, könne nicht
anders behandelt werden als z.B. eine Krankenschwester, die durch
Überstunden hinzuverdiene und dieses regulär versteuern müsse. Man
wolle jedoch den Vereinen besonders entgegenkommen. Schon bisher
brauchten jährlich 2.400 DM der gezahlten Aufwandsentschädigung
für die Übungsleiter nicht versteuert zu werden. Dieser Steuerfreibetrag
ist auch nicht in Gefahr. Die Bundesregierung prüfe derzeit sogar
eine Verdoppelung der steuerfreien Aufwandspauschale von 2.400 DM
auf 4.800 DM, die unter anderem für Übungsleiter in den Vereinen
gilt.
Einigkeit bestand darin, daß noch ein großer Aufklärungsbedarf
in der Bevölkerung bestehe. Darüber hinaus werde von interessierter
Seite auch schon einmal gezielt Desinformation betrieben. Vorbildlich
sei dagegen eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung zu den "630 DM-Jobs" / der Neuregelung der geringfügigen
Beschäftigung, die unter der Telefonnummer 0180 / 5151510 oder der
Faxnummer 0180 / 515151-1 kostenfrei angefordert werden kann.