Monika Griefahn, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für die Vereinten Nationen, stellte zum fünfzigsten Jahrestag der
Genfer Abkommen fest, daß das humanitäre Völkerrecht noch längst
nicht so angewandt werde, wie es die Regeln von Genf verlangen würden.
"Aber wir sind auf einem guten Weg, vor allem, weil nun endlich
an der Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes gearbeitet
wird, der künftig Verbrechen gegen die Genfer Abkommen ahnden kann."
Monika Griefahn weiter: "Trotz aller Verstöße läßt sich feststellen,
daß das Wissen um die Mindeststandards des humanitären Völkerrechts
weit verbreitet ist. Selbst in entlegenen Gebieten kennt man zumindest
die wichtigsten Grundsätze. Bei rund 400 Einzelbestimmungen ist
es schon viel, wenn die Grundregeln des Schutzes der Zivilbevölkerung,
von Verletzten und von Kriegsgefangenen beachtet werden."
Am 12. August 1949 wurde das Genfer Abkommen verabschiedet,
das drei ältere Abkommen erweiterte und zusammenfasste. Damit fand
vorläufig eine Entwicklung ihren Höhepunkt, die bereits 1864 vom
Begründer des Roten Kreuzes, Henri Dunant, eingeleitet wurde. Der
Weg der vielen kleinen Schritte der Entwicklung des humanitären
Völkerrechts fand schließlich in einer Anpassung von 1977 einen
vorläufigen Abschluss. Nun sind auch interne Konflikte und solche
ohne formelle Kriegserklärung berücksichtigt.
"Wir werden an der Entwicklung des humanitären
Völkerrechts weiter arbeiten müssen. Neue Waffentechnologien und
veränderte Charakteristika von Konflikten zwingen uns, eine ständige
Adaption des Völkerrechts vorzunehmen. Die Vereinten Nationen werden
auf diesem Gebiet in der Zukunft viele Aufgaben zu erledigen haben.
Deshalb ist eine Stärkung der Hilfswerke der Vereinten Nationen
und eine Reformierung der Organisation unumgänglich. Die Weiterentwicklung
der juristischen Seite muss gleichzeitig voran gebracht werden.
Der Internationale Strafgerichtshof und die Tribunale für Ruanda
und das ehemalige Jugoslawien sind ein richtiger Schritt in diese
Richtung," sagte Monika Griefahn.