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Pressemitteilung 05/2000
Freitag, 18. Februar 2000
 
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Monika Griefahn setzt sich für verkleinerten und mit dem Landkreis Harburg weitgehend identischen Bundestagswahlkreis ein:
Kreisstadt Winsen muß im Wahlkreis Nr. 35 bleiben

Noch von der alten CDU/CSU/FDP-Bundestagsmehrheit wurde mit dem Wahlkreisneueinteilungsgesetz (WkNeuG) der Wahlkreis Nr. 35 neu "Soltau-Fallingbostel - Winsen" gebildet. In diesem Wahlkreis weicht die deutsche Bevölkerung nach dem Stand vom 31. Dezember 1998 mit 20,8 % vom Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise (262.896 EW) ab. Dies ergibt sich aus einem Antwortschreiben des Vorsitzenden der Wahlkreiskommission und Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, Herr Johann Hahlen, vom 1. November 1999 auf ein Schreiben Monika Griefahns vom 15. Oktober 1999. Der Wahlkreis Nr. 35 neu hat per 31.12.98 rund 317.578 Einwohner, wächst vor allem im Bereich Lkr. Harburg durch Zuzug um rund 3.750 Einwohner pro Jahr und würde auch bei Ausgliederung der Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen (gem. WkNeuG vorgesehen) in 3 bis maximal 4 Jahren die 25 %-Schallmauer durchbrechen. Spätestens zur Wahl 2006 müßte der 2002 eingeführte Wahlkreiszuschnitt zwangsläufig erneut geändert werden ! Wahlkreis Nr. 35 neu ist außerdem geografisch zu groß mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 130 - 140 km

Monika Griefahn arbeitet bereits seit März 1999 daran, eine Revision der verfehlten Wahlkreisneuordnung zu erreichen.

Monika Griefahn hat sich unter anderem bereits am 15. Oktober 1999 an alle 7 Mitglieder der Wahlkreiskommission gewandt. Diese vom Bundespräsidenten gem. § 3 Abs. 2 Bundeswahlgesetz eingesetzte Kommission hat die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält. Der Bericht der Wahlkreiskommission liegt jetzt vor. Darin heißt es:

"5. Niedersachsen
Vorschlag WKK:
Aufgrund der Bevölkerungszunahme im WK 35 Soltau-Fallingbostel - Winsen L. erscheint dessen Verkleinerung zu Gunsten des WK 36 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg geboten, um eine Verletzung der in § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 2. Hs. BWG gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Neueinteilungsgrenze von +- 25 % bis zum Ende der 14. Wahlperiode zu vermeiden.

Bewertung:
Die Niedersächsische Staatsregierung hat den Vorschlag der WKK abgelehnt, da der für eine Neueinteilung erforderliche Konsens nicht zu erzielen sei und ein Neuzuschnitt nicht unabdingbar erscheine. Es sind daher die nicht näher bekannten Gründe für den Widerspruch Niedersachsens abzuwägen mit der Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung der maximalen Toleranzgrenze von +- 25 %."

Monika Griefahn zum Thema:
"Wichtige Ziele sind für mich der Verbleib der Kreisstadt Winsen im Wahlkreisgebiet und eine Verkleinerung des viel zu groß geratenen neuen Wahlkreises. Das Mitte 1998 von der alten CDU/CSU/FDP-Bundestagsmehrheit verabschiedete Wahlkreisneueinteilungsgesetz hätte in dieser Form niemals Gesetz werden dürfen, weil wir nicht den gesamten Lkr. Soltau-Fallingbostel (ohne Bispingen und Munster) aufnehmen können. Man sollte das Votum der Wahlkreiskommission nicht überbewerten. Dieses Votum hat nur empfehlenden Charakter. Ich habe in einem Schreiben an den Niedersächsischen Innenminister vom Heiner Bartling vom 7. Oktober 1999 deutlich gemacht, daß eine Abtrennung der Kreisstadt Winsen vom Wahlkreisgebiet nicht sinnvoll ist. Dies hat sicherlich zum ablehnenden Votum der Niedersächsischen Landesregierung beigetragen. Im Augenblick führe ich weitere Gespräche mit Innenpolitikern der SPD, um eine vernünftige und sachgerechte Lösung des Problems zu erzielen. Ich freue mich, daß wir in der Frage des Verbleibs Winsens im Wahlkreisgebiet mit der CDU an einem Strang ziehen."

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de