Noch von der alten CDU/CSU/FDP-Bundestagsmehrheit
wurde mit dem Wahlkreisneueinteilungsgesetz (WkNeuG) der Wahlkreis
Nr. 35 neu "Soltau-Fallingbostel - Winsen" gebildet. In diesem Wahlkreis
weicht die deutsche Bevölkerung nach dem Stand vom 31. Dezember
1998 mit 20,8 % vom Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise (262.896
EW) ab. Dies ergibt sich aus einem Antwortschreiben des Vorsitzenden
der Wahlkreiskommission und Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,
Herr Johann Hahlen, vom 1. November 1999 auf ein Schreiben Monika
Griefahns vom 15. Oktober 1999. Der Wahlkreis Nr. 35 neu hat per
31.12.98 rund 317.578 Einwohner, wächst vor allem im Bereich Lkr.
Harburg durch Zuzug um rund 3.750 Einwohner pro Jahr und würde auch
bei Ausgliederung der Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen (gem.
WkNeuG vorgesehen) in 3 bis maximal 4 Jahren die 25 %-Schallmauer
durchbrechen. Spätestens zur Wahl 2006 müßte der 2002 eingeführte
Wahlkreiszuschnitt zwangsläufig erneut geändert werden ! Wahlkreis
Nr. 35 neu ist außerdem geografisch zu groß mit einer Nord-Süd-Ausdehnung
von ca. 130 - 140 km
Monika Griefahn arbeitet bereits seit März 1999
daran, eine Revision der verfehlten Wahlkreisneuordnung zu erreichen.
Monika Griefahn hat sich unter anderem bereits
am 15. Oktober 1999 an alle 7 Mitglieder der Wahlkreiskommission
gewandt. Diese vom Bundespräsidenten gem. § 3 Abs. 2 Bundeswahlgesetz
eingesetzte Kommission hat die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen
im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen
der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich
hält. Der Bericht der Wahlkreiskommission liegt jetzt vor. Darin
heißt es:
"5. Niedersachsen
Vorschlag WKK:
Aufgrund der Bevölkerungszunahme im WK 35 Soltau-Fallingbostel -
Winsen L. erscheint dessen Verkleinerung zu Gunsten des WK 36 Lüchow-Dannenberg
- Lüneburg geboten, um eine Verletzung der in § 3 Abs. 1 S. 1 Nr.
3 2. Hs. BWG gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Neueinteilungsgrenze
von +- 25 % bis zum Ende der 14. Wahlperiode zu vermeiden.
Bewertung:
Die Niedersächsische Staatsregierung hat den Vorschlag der WKK abgelehnt,
da der für eine Neueinteilung erforderliche Konsens nicht zu erzielen
sei und ein Neuzuschnitt nicht unabdingbar erscheine. Es sind daher
die nicht näher bekannten Gründe für den Widerspruch Niedersachsens
abzuwägen mit der Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung der maximalen
Toleranzgrenze von +- 25 %."
Monika Griefahn zum Thema:
"Wichtige Ziele sind für mich der Verbleib der Kreisstadt Winsen
im Wahlkreisgebiet und eine Verkleinerung des viel zu groß geratenen
neuen Wahlkreises. Das Mitte 1998 von der alten CDU/CSU/FDP-Bundestagsmehrheit
verabschiedete Wahlkreisneueinteilungsgesetz hätte in dieser Form
niemals Gesetz werden dürfen, weil wir nicht den gesamten Lkr. Soltau-Fallingbostel
(ohne Bispingen und Munster) aufnehmen können. Man sollte das Votum
der Wahlkreiskommission nicht überbewerten. Dieses Votum hat nur
empfehlenden Charakter. Ich habe in einem Schreiben an den Niedersächsischen
Innenminister vom Heiner Bartling vom 7. Oktober 1999 deutlich gemacht,
daß eine Abtrennung der Kreisstadt Winsen vom Wahlkreisgebiet nicht
sinnvoll ist. Dies hat sicherlich zum ablehnenden Votum der Niedersächsischen
Landesregierung beigetragen. Im Augenblick führe ich weitere Gespräche
mit Innenpolitikern der SPD, um eine vernünftige und sachgerechte
Lösung des Problems zu erzielen. Ich freue mich, daß wir in der
Frage des Verbleibs Winsens im Wahlkreisgebiet mit der CDU an einem
Strang ziehen."