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Pressemitteilung 16/2000
Donnerstag, 13. Juli 2000
 
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Sachstandsbericht zur Diskussion um eine Ostquerung der Elbe / A 21

Noch die alte Bundesregierung hat ein Fernstraßenausbaugesetz verabschiedet. Derzeit gilt noch dieses Fernstraßenausbaugesetz in der Fassung vom 15. November 1993. Es ist aber damit zu rechnen, dass dieses Gesetz nach der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans, die voraussichtlich 2003 abgeschlossen sein wird, geändert und angepasst wird. Nachfolgend sollen die schon bestehenden Planungen in Sachen "A 21" dargestellt werden. Weiterführende Informationen enthält der Straßenbaubericht 1999 der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache Nr. 14 / 2488).

Durch ein Brücken- und Tunnelprojekt über den Großen Belt (Storebælt) wurde das dänische Seeland und die Hauptstadt Kopenhagen mit Fünen und damit auch mit Jütland verbunden. Gerade wurde die Brücke über den Øresund eingeweiht. Damit existiert erstmals eine zusammenhängende Straßenverbindung zwischen Mitteleuropa, ganz Dänemark, der boomenden Øresund-Region, Südschweden und ganz Skandinavien. Dies wird zu einem weiter steigenden Verkehrsaufkommen auch in unserer Region führen und hat unmittelbare Auswirkungen in der Metropolregion Hamburg und auch im Landkreis Harburg.

Der Landkreis Harburg mit seiner Lage in der südlichen Metropolregion Hamburg ist einerseits unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf eine gute regionale und überregionale Verkehrsanbindung angewiesen, andererseits besonders stark durch Verkehrslärm betroffen.

Seit Jahren ist das "Nadelöhr" Hamburg verkehrlich überlastet. Auch die 4. Elbtunnel-Röhre wird keine nennenswerte Entlastung bringen. Daher ist seit Jahren eine Entlastung der Hansestadt durch Elbquerungen im Westen und / oder im Osten im Gespräch.

Bei den nachfolgend zu betrachtenden Neu- und Ausbaumaßnahmen handelt es sich um Baumaßnahmen, die aller Voraussicht nach nicht in den nächsten Jahren aktuell werden, weil schlichtweg vorerst kein Geld da ist. Es handelt sich also - mit Ausnahme einer Westumfahrung Hamburgs - um Planungen mit einem Zeithorizont von 8 - 15 Jahren, von denen keine derzeit aktuell ist. Da ich mehrfach von Bürgerinnen und Bürgen, Kommunalpolitikern und Lokalredakteuren insbesondere auf das Thema "A 21" angesprochen worden bin, möchte ich an dieser Stelle über die schon bestehenden Planungen informieren, soweit sie für den Landkreis Harburg von Interesse sind.

1. Ausbau der A 1
Als "Weiteres Vorhaben" und damit als nicht besonders dringlich eingestuft ist der Ausbau der A 1 von 6 auf 8 Spuren zwischen Hamburg-Öjendorf und dem Maschener Kreuz.

2. Westumfahrung Hamburgs
Seit längerem in der Diskussion ist eine westliche Umfahrung Hamburgs, die eine Verlängerung der von Rostock kommenden und bis Lübeck führenden A 20 wäre und zwischen Hamburg und Bremen in die A 1 einmünden würde. Derzeit sind bei der Westquerung drei Varianten im Gespräch, wobei Schleswig-Holstein zur Erschließung des Raumes eher eine westlichere Variante und Hamburg unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eher eine der Hansestadt nahe östliche Variante unterstützt. Für dieses milliardenschwere Teilstück der A 20 steht die Finanzierung in den Sternen, auch wenn es als Neues Vorhaben im chronisch unterfinanzierten Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Es wird auch eine private Finanzierung diskutiert.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de