Noch die alte CDU/FDP-Bundesregierung hat 1998
das Wahlkreisneueinteilungsgesetz verabschiedet. Anlass für dieses
Gesetz war die Verkleinerung des Parlaments von 656 auf 598 Abgeordnete
(ohne Überhangmandate) und die Verringerung von 328 auf 299 Wahlkreise.
Nach diesem Gesetz ist erstmals seit langer Zeit der Bundestagswahlkreis
Nr. 35 Harburg nicht mehr identisch mit dem Landkreis Harburg.
Nach diesem - noch von der alten Bundestagsmehrheit
verabschiedeten - Wahlkreisneueinteilungsgesetz bildet der Landkreis
Harburg mit dem größten Teil des Landkreises Soltau-Fallingbostel
den neuen Wahlkreis Nr. 35 "Soltau-Fallingbostel - Winsen L.". Aus
den beiden Landkreisen herausgerissen werden vier Gemeinden, die
an den Wahlkreis Nr. 36 "Lüchow-Dannenberg - Lüneburg" abgegeben
werden. Vom Landkreis Harburg gehen die Samtgemeinden Elbmarsch
und Salzhausen nach Lüneburg, vom Landkreis Soltau-Fallingbostel
Bispingen und Munster. Schon diese Neuordnung ist unglücklich und
wurde von der SPD schon in der Vergangenheit mehrfach kritisiert.
Daher bemüht sich die SPD-Bundestagsabgeordnete
Monika Griefahn bereits seit März 1999 um eine Revision der missglückten
Wahlkreisneuordnung.
Seit dieser Zeit weist Monika Griefahn darauf hin,
dass der durch das Wahlkreisneueinteilungsgesetz gebildete Wahlkreis
Nr. 35 sowohl von seinem geografischen Zuschnitt als auch von seiner
Einwohnerzahl her zu groß ist. Die Nord-Süd-Ausdehnung des Wahlkreis
beträgt ca. 130 bis 140 Kilometer; der Wahlkreis reicht von der
Stadtgrenze Hamburgs bis fast nach Hannover; eine orts- und bürgernahe
Repräsentation des Wahlkreises ist kaum möglich. Eine Revision der
Wahlkreisordnung kam aber nicht zustande, weil durch das Gesetz
erst einmal Fakten geschaffen worden sind und mehrere andere Wahlkreise
von einer Neuordnung betroffen wären.
Eine Überprüfung der Wahlkreiskommission hat ergeben,
dass der neue Wahlkreis Nr. 35 zu groß geraten ist und noch zur
Bundestagswahl 2002 verkleinert werden muss. Die Wahlkreiskommission
ist ein mit Verwaltungsexperten besetztes Gremium, das unter anderem
die Wahleinteilung überprüft und Empfehlungen ausspricht. Kurzfristiger
Handlungsbedarf schon zur Bundestagswahl 2002 ergibt sich aus der
drohenden Überschreitung der 25 %-Einwohnergrenze im Wahlkreis Nr.
35. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss in einem
solchen Fall der Wahlkreis neu gebildet werden. Per 31.12.1999 lag
die Bevölkerungszahl schon um 22,0 % über dem Bevölkerungsdurchschnitt
aller Wahlkreise, mit steigender Tendenz.
Die Wahlkreiskommission schlägt nun vor, Winsen
(Luhe) an den Wahlkreis Nr. 36 "Lüchow-Dannenberg - Lüneburg - Harburg
I" zu geben. Der gleiche Vorschlag ist voraussichtlich in einem
Gesetzentwurf enthalten, der in 1. Lesung demnächst in den Deutschen
Bundestag eingebracht wird. Bispingen und Munster sollen dagegen
wieder dem Wahlkreis Nr. 35 zugeordnet werden. Die SPD-Bundestagsabgeordnete
Monika Griefahn lehnt diesen Vorschlag kategorisch ab: "Die Lösung
des Problems kann nicht darin bestehen, Winsen (Luhe) vom Landkreis
Harburg abzutrennen und an den Wahlkreis Nr. 36 zu geben. Winsen
(Luhe) ist Kreisstadt, Sitz der Kreisverwaltung und vieler wichtiger
Kammern, Verbände etc.. Winsen (Luhe) kann nicht vom übrigen Kreisgebiet
des Landkreises Harburg abgenabelt werden. Dies würde den regional
gewachsenen Strukturen und der Kontinuität der Wahlkreiseinteilung
Hohn sprechen ! Nach der Gesetzesbegründung des Wahlkreisneueinteilungesetzes
soll die Wahlkreiseinteilung neben den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes
auch soweit wie möglich "lokalen und regionalen, historischen, landsmannschaftlichen,
wirtschaftlichen und administrativen Verflechtungen sowie Zusammengehörigkeitsgefühlen
der Bevölkerung" gerecht werden. Auch deshalb darf die Kreisstadt
nicht von ihrem Kreisgebiet abgetrennt werden. Ich führe derzeit
intensive Gespräche mit allen Beteiligten, um die Abtrennung der
Kreisstadt doch noch rückgängig zu machen. Hinsichtlich der kurzfristigen
Probleme mit der zu hohen Bevölkerungszahl im Wahlkreis Nr. 35 neu
werbe ich nachdrücklich dafür, Winsen (Luhe) beim Wahlkreis zu belassen
und stattdessen eine andere Gebietskorrektur vorzunehmen."
Ab der Bundestagswahl 2006 könnte wieder eine vernünftige
Wahlkreiseinteilung möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass
Niedersachsen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung einen zusätzlichen
Wahlkreis von einem anderen Bundesland (z.B. von Thüringen) erhält.
Dies könnte es ermöglichen, dass ab 2006 der gesamte Landkreis Harburg
wieder zu einem einzigen Bundestagswahlkreis gehört.