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Pressemitteilung 27/2000
Samstag, 25. November 2000
 
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Einbürgerung von ausländischen Kindern jetzt beantragen

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn appelliert an die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich und ihre Kinder einbürgern zu lassen.

Die neue Bundesregierung hat in § 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass in Deutschland geborene Kinder, die am 1. Januar 2000 noch nicht 10 Jahre alt waren, sich ebenfalls einbürgern lassen können. Voraussetzung ist (nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes), dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Eile ist nun geboten, denn für diesen Personenkreis der minderjährigen ausländischen Kinder in Deutschland läuft die nicht verlängerbare Frist zur Einbürgerung am 31. Dezember 2000 ab.

Bisher ist von dieser Möglichkeit leider nur verhalten Gebrauch gemacht worden, was nicht zuletzt an der hohen Gebühr von 500 Mark liegt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass diese Gebühr zwar grundsätzlich gilt, im Einzelfall aber aus sogenannten Billigkeitsgründen ermäßigt werden kann. Die kommunalen Einbürgerungsbehörden können von dieser Gebührenermäßigung Gebrauch machen. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn die Eltern einen Einbürgerungsantrag für mehrere Kinder stellen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei einer Einbürgerung der Eltern die Kinder zu einer reduzierten Gebühr von je 100 Mark mit einbürgern zu lassen. Für den Fall, dass es Probleme mit der Gebühr geben sollte, bittet Monika Griefahn um Rückmeldung an ihr Bürgerbüro.

Monika Griefahn: "Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele langjährig und rechtmäßig in Deutschland lebende ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich und ihre Kinder einbürgern zu lassen. Die Einbürgerung ist ein Stück praktischer Integration und verbessert die Rechtssituation deutlich, z.B. durch die Bürgerrechte wie das Wahlrecht. Gerade die in Deutschland geborenen ausländischen Kinder sollten rasch integriert werden."

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de