Monika Griefahn MdB, Vorsitzende
des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Filmaufnahmen
im Gerichtssaal:
"Das Urteil des BVG ist richtig.
Der Schutz der Verfahrensbeteiligten, vor allem in zivilrechtlichen
Verfahren, ist vorrangig gegenüber jeglichem Medieninteresse. Die
Rundfunk- und Informationsfreiheit ist durch das Urteil nicht berührt,
zumal Aufnahmen bei der Urteilsverkündung am Verfassungsgericht
seit 1998 erlaubt sind. Der öffentliche Voyeurismus und Exhibitionismus,
der sich bei Gerichtsverhandlungen in den USA breit macht und zuletzt
im Scheidungsverfahren Becker gegen Becker zu sehen war, ist schädlich.
Vor allem bei Familienstreitigkeiten hat die Öffentlichkeit nichts
verloren. Die verhandelte Materie ist einfach zu privat.
Ich hätte mir allerdings vorstellen
können, dass bestimmte Verwaltungsverfahren, die sehr wohl ein öffentliches
Interesse berühren, wie z.B. der Kruzifixprozess, übertragen werden
könnten. Ich sehe aber sehr wohl die Schwierigkeiten, Grenzen zu
definieren und zu Regelungen zu kommen, welche Verfahren übertragen
werden dürfen und welche nicht. Insofern ist das BVG konsequent."