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Pressemitteilung 02/2001
Mittwoch, 24. Januar 2001
 
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Verfassungsgericht schützt Beteiligte bei Gerichtsverhandlungen. Filmaufnahmen bleiben weiterhin verboten

Monika Griefahn MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Filmaufnahmen im Gerichtssaal:

"Das Urteil des BVG ist richtig. Der Schutz der Verfahrensbeteiligten, vor allem in zivilrechtlichen Verfahren, ist vorrangig gegenüber jeglichem Medieninteresse. Die Rundfunk- und Informationsfreiheit ist durch das Urteil nicht berührt, zumal Aufnahmen bei der Urteilsverkündung am Verfassungsgericht seit 1998 erlaubt sind. Der öffentliche Voyeurismus und Exhibitionismus, der sich bei Gerichtsverhandlungen in den USA breit macht und zuletzt im Scheidungsverfahren Becker gegen Becker zu sehen war, ist schädlich. Vor allem bei Familienstreitigkeiten hat die Öffentlichkeit nichts verloren. Die verhandelte Materie ist einfach zu privat.

Ich hätte mir allerdings vorstellen können, dass bestimmte Verwaltungsverfahren, die sehr wohl ein öffentliches Interesse berühren, wie z.B. der Kruzifixprozess, übertragen werden könnten. Ich sehe aber sehr wohl die Schwierigkeiten, Grenzen zu definieren und zu Regelungen zu kommen, welche Verfahren übertragen werden dürfen und welche nicht. Insofern ist das BVG konsequent."

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de