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Pressemitteilung 27/2001
Donnerstag, 1. November 2001
 
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Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis zu Gast in Tostedt: Die familienpolitische Kompetenz liegt bei der SPD

Auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten Monika Griefahn und des SPD-Ortsvereins Tostedt fand am vergangenen Montag, den 29. Oktober 2001, im Gasthaus Wiechern in Todtglüsingen die Veranstaltung "Was tut die Bundesregierung für die Familien ? - eine Bilanz und Perspektiven" statt.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Christine Bergmann, die zunächst als Referentin vorgesehen war, musste leider kurzfristig ihre Teilnahme absagen, weil sie als stellvertretende Landesvorsitzende der Berliner SPD an einer kurzfristig angesetzten Landesvorstandssitzung der Berliner SPD teilnehmen musste.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis zu Gast in Tostedt
Die Parlamentarische Staatssekretärin
Dr. Edith Niehuis zu Gast in Tostedt

Umso glücklicher waren Monika Griefahn und der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Hanscarl Hoffmann, dass Dr. Edith Niehuis, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kurzfristig einsprang und die Familienpolitik der rot-grünen Bundesregierung erläuterte.

Frau Dr. Edith Niehuis ging in ihrem Vortrag insbesondere auf die Themenfelder wirtschaftliche Situation von Familien, Schaffung eines familienfreundlichen Klimas in der Gesellschaft, Gleichstellung der Frau und Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein.

Frau Dr. Niehuis in ihrem Vortrag:
"Familie hat für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einen hohen Stellenwert. Auch in der Politik der Bundesregierung nimmt die Familienpolitik einen zentralen Platz ein. Nicht Ideologie, sondern die Lebenswirklichkeit bestimmt die Familienpolitik der Bundesregierung. Die Bundesregierung geht von einem modernen Familienverständnis aus. Familie hat heute viele Formen. Familie wird gelebt mit Kindern bei ihren verheirateten und nichtverheirateten Eltern, bei alleinerziehenden Müttern und bei alleinerziehenden Vätern, bei Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern oder bei Eltern ausländischer Herkunft. Familienleben spielt sich nicht losgelöst von der Gesellschaft ab, in der die Familien leben. Mit einem Wort: >Familie ist, wo Kinder sind.< Deshalb sei die Familienpolitik der CDU zu kritisieren, die ihre Politik immer noch an der idealtypischen "heilen" deutschen Familie ausrichtet und dabei die Realität aus dem Gesicht verliert."

Nach langem familienpolitischen Stillstand sei die Bundesregierung dabei, die Rahmenbedingungen für Familien unter dem Aspekt von Chancengleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität neu zu gestalten. Seit 1994 liege die familienpolitische Kompetenz, wie auch Umfragen zeigen würden, bei der SPD und nicht mehr bei der CDU.

Zu den Rahmenbedingungen zähle vor allem auch die demografische Entwicklung, worunter das Älterwerden der Gesellschaft, die steigende Lebenserwartung und der Geburtenrückgang fallen.

Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem familienpolitischen Urteil deutlich gemacht, dass zum Familienlastenausgleich nicht nur dazu gehöre, dass das sächliche Existenzminimum des Kindes nicht besteuert werden darf. Auch sei der Betreuungsbedarf für kleine Kinder, der Erziehungsbedarf für größere Kinder und der Ausbildungsbedarf anzuerkennen. Dem habe die Bundesregierung Rechnung getragen.

Die größten Akzente hat die Bundesregierung beim Kindergeld gesetzt:
Bereits zum 1. Januar 1999 wurde das Kindergeld um 30 DM von 220 auf 250 DM erhöht. Zum 1. Januar 2000 folgte dann die Erhöhung um 20 DM auf 270 DM, und zum 1. Januar 2002 folgt eine weitere Erhöhung um 30 DM auf dann 300 DM.
Damit habe die rot-grüne Bundesregierung das Kindergeld in nur 3 Jahren um 80 DM erhöht. Noch 1995 hatte das Kindergeld für das erste Kind nur 70 DM betragen.
Dies sei eine bedeutende familienpolitische Leistung, weil eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 DM für das 1. und 2. Kind im Bundeshaushalt mit rund 1,8 Milliarden DM zu Buche schlagen würde.

Neben dem Kindergeld stehen:

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die Anpassung des Freibetrages für das allgemeine sächliche Existenzminimum an die aktuellen Lebensverhältnisse und damit Erhöhung von bisher 6912 DM auf 3648 Euro (entspricht 7135 DM).
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die Ersetzung des bisherigen Betreuungsfreibetrages von 3024 DM, der nur für Kinder unter 16 Jahren galt, und der Ausbildungsfreibeträge durch einen Freibetrag von 2160 Euro (entspricht 4224 DM) für alle Kinder von 0 -27 Jahren (bei Wehr- oder Zivildienst ggf. verlängert); damit wird der allgemeine Betreuungsbedarf, der Erziehungsbedarf und der allgemeine Ausbildungsbedarf eines Kindes freigestellt.

Über das Kindergeld hinaus werden diese Freibeträge für das allgemeine sächliche Existenzminimum, den allgemeinen Betreuungsbedarf, den Erziehungsbedarf und den allgemeinen Ausbildungsbedarf eines Kindes nur bei höheren Einkommen wirksam.

Auch beim Erziehungsgeld und der "Elternzeit" gebe es Verbesserungen. Der frühere "Erziehungsurlaub" heiße jetzt "Elternzeit", weil von Urlaub kaum die Rede sein könne und eine Geringschätzung der Erziehungsleistung darstelle. Die Elternzeit kann jetzt flexibler gestaltet werden, nachdem bisher nur rund 1,4 % der Väter Erziehungsurlaub in Anspruch genommen hätten. Die Einkommensgrenzen zum Bezug von Erziehungsgeld wurden erhöht. Alternativ zum monatlichen Erziehungsgeld in Höhe von bis zu 600 DM über einen Zeitraum von 24 Monaten, erhalten Eltern, die sich für eine verkürzte Bezugsdauer von 12 Monaten entscheiden, monatlich bis zu 900 DM innerhalb eines Jahres. In Betrieben ab 15 Arbeitnehmern gebe es einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.

Hinzu kämen Verbesserungen beim Baukindergeld, beim BaföG (Erhöhung des Höchstsatzes, Anhebung der Einkommensgrenzen, keine Anrechnung des Kindergelds, 81.000 BaföG-Empfänger mehr, maximale Darlehensschuld begrenzt auf 20.000 DM), die Anhebung des Wohngeldes um rund 50 % und die entlastenden Wirkungen der Steuerreform, die auch und gerade Familien zugute kommen.

Betrachte man die familienpolitischen Leistungen des Bundes in Gänze, habe die Bundesregierung die Leistungen von rund 78 Milliarden DM in 1998 auf rund 100 Milliarden DM in 2002 deutlich verbessert. Dies könne sich sehen lassen.

In der anschließenden lebhaften Diskussion äußerte Frau Dr. Niehuis:
Probleme gebe es bei den außerhäuslichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Hier könne die Bundesregierung aber nicht aktiv werden, weil sie nach dem Grundgesetz nicht zuständig sei. Gerade in den CDU-regierten Ländern Bayern und Baden-Württemberg sehe es schlecht aus; hier gebe es im Schnitt nur 1,4 Krippenplätze für 100 Kinder. Weitere Themen in der Diskussion waren die Verbesserung des Tagesmüttersystems, Qualitätsmanagement im sozialen Bereich - auch in Kindergärten, sowie Problem beim Kindesunterhalt und positive Erfahrungen mit dem neuen gemeinsamen Sorgerecht.

Monika Griefahn und der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Hanscarl Hoffmann bedankten sich bei Dr. Edith Niehuis für ihr Kommen und überreichten ihr als Dankeschön einen Blumenstrauß, ein Glas Heidehonig aus dem Landkreis Harburg und ein weiteres Präsent.

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zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge zusichern (Nominalwerterhaltung),
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gewährleisten, dass die Leistungen erst mit Beginn einer Altersrente, aber nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden,
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lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der auch für das hohe Alter absichert (Restkapitalverrentung) und die
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vor Abtretung und Pfändung sowie Anrechnung in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sind.

Wer bereits Verträge zur Altsvorsorge abgeschlossen hat, sollte bei dem Anlageberater prüfen lassen, ob diese auf einen staatlich geförderten Vertrag umgestellt werden können. Bei derzeit ca. 70 Millionen Lebensversicherungen in der Bundesrepublik mit sehr unterschiedlichen Vertragsgestaltungen ist dieses nicht für alle Fälle möglich und durch den Staat regelbar. Die Anlageberater sind verpflichtet, im Einzelfall auf die Möglichkeit der Umstellung hinzuweisen, es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Umstellung.

Eine weitere Neuerung: Ab 2004 erhält jeder Beitragszahler über 26 Jahre einmal im Jahr schriftlich Auskunft über den individuellen Rentenkontostand.

Der Parlamentarischer Staatssekretär Gerd Andres MdB verstand es, das schwierige Thema Rentenversicherung anschaulich darzustellen und stand den Bürgerinnen und Bürgern in der anschließenden Fragerunde kompetent Rede und Antwort.

Monika Griefahn und der Stelle SPD-Ortsvereinsvorsitzende Siegfried Meyer bedankten sich beim hohen Gast mit einem Glas Heidehonig, einem Blumenstrauß und einer Flasche Rotwein.

Viele weitere Fragen beantwortet die Broschüre "Die neue Rente: Solidarität mit Gewinn", die beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter der Telefonnummer 0180 / 5151510 kostenlos angefordert werden kann.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de