Monika Griefahn, die Vorsitzende
des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
erklärt:
"Die am vergangenen Sonntag von
der amerikanischen Biotechnologiefirma Advanced Cell bekannt gegebenen
Berichte über erste geklonte menschliche Embryonen zeigen, dass
wir in unserem Bemühen, wirksame Verbote dieser Verfahren auf nationaler
und europäischer Ebene durchzusetzen, nicht nachlassen dürfen. Deshalb
ist auch bereits im vergangenen Jahr in die Charta der Grundrechte
der Europäischen Union ein Verbot reproduktiven Klonen aufgenommen
worden.
Diese Eingriffe, die unsere Identität
als unverwechselbar einzigartige Wesen betreffen, hätten unvorhersehbare
Auswirkungen auf das Selbstbild des Menschen und die ethische Vertretbarkeit
von Manipulationen jedweder Art. Wie schon Heidegger es ausgedrückt
hat: worin besteht die Menschlichkeit des Menschen? Sie ruht in
seinem Wesen!"
Hinzu kommt, dass der medizinische
Nutzwert des therapeuthischen Klonens von der Mehrzahl der Wissenschaftler
in Frage gestellt wird, eine medizinische Notwendigkeit also nicht
besteht.
Wir sollten in dieser Frage die
Stärke besitzen, das "Machbare" einmal nicht umzusetzen, und bei
der Abwägung des Für und Widers auch die Auswirkungen auf unsere
Kultur des Miteinanderlebens in einer offenen Gesellschaft, in der
die selbstverständliche Gleichbehandlung aller Menschen ein oberstes
Diktum ist, sorgfältig einzubeziehen.