Das JOB AQTIV-Gesetz
Thema des Gesprächs waren auch
und vor allem die Umsetzung des JOB AQTIV-Gesetzes. AQTIV steht
für: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln.
Job-AQTIV zielt auf eine durchgreifende
Modernisierung der bisherigen Arbeitsförderungsinstrumente. Die
entscheidenden Reformfelder dabei sind:
- die Steigerung der Effektivität des Vermittlungsprozesses,
- die Neuausrichtung und Verstärkung der beruflichen
Qualifizierung,
- eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- eine stärkere Verankerung des Prinzips "Fördern
und Fordern" und
- eine Entbürokratisierung sowie mehr Flexibilität.
Im Rahmen der fördernden und aktivierenden
Vermittlung soll zukünftig unmittelbar nach der Arbeitslosmeldung
- als Teil einer intensiven Beratung - eine qualifizierte Chancenprognose,
ein so genanntes Profiling, mit dem Bewerber erarbeitet werden.
Die Prognose zeigt die individuellen Beschäftigungschancen und -risiken
des Arbeitslosen auf.
In allen Fällen, in denen der Arbeitslose
nicht schon seine Integrationsperspektive sicher hat, wird auf dieser
Basis eine individuelle und realistische Eingliederungsvereinbarung
geschlossen. Die Eingliederungsvereinbarung enthält die Angebote
des Arbeitsamtes und die Aktivitäten des Arbeitslosen. Die Vereinbarung
ist für beide Seiten verbindlich.
Diesen Ansprüchen steht - im Sinne
des "Fördern und Fordern" - auch die Pflicht zur aktiven Mitwirkung
gegenüber. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, den trifft
die geltende Sperrzeit. Die bestehenden Sanktionen werden nicht
verschärft, aber die Bestimmungen werden im Gesetz klarer gefasst.
Um die Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, und
wenn dies nach dem Profiling sinnvoll zu sein scheint, ist künftig
der Einsatz aller arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Arbeitslose
sofort, also ohne Wartezeiten, möglich.
Das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
Nach dem Sofortprogramm zum Abbau
der Jugendarbeitslosigkeit sind vor allem folgende Maßnahmen möglich:
- ein Ausbildungsjahr in außerbetrieblicher Ausbildung für noch
nicht vermittelte Bewerberinnen und Bewerber und ggf. Fortsetzung
der außerbetrieblichen Ausbildung bis zum Berufsabschluss
- Nachholen des Hauptschulabschlusses
- Arbeit und Qualifizierung für (noch) nicht ausbildungsgeeignete
Jugendliche (AQJ)
- Nach- und Zusatzqualifizierung
- Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Jugendliche
- Qualifizierungs-Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Beschäftigungsbegleitende Hilfen
- Soziale Betreuung und Hinführung an Beschäftigungs-
und Qualifizierungsmaßnahmen
- Mobilitätshilfen
Zahlreiche Maßnahmen des Sofortprogramms
werden vor Ort umgesetzt. Im Bereich des Arbeitsamts Lüneburg werden
im Jahre 2002 voraussichtlich rund 3,1 Millionen € in den verschiedenen
Maßnahmen aus dem "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit"
ausgegeben.