Seit
langem ist das Thema Verkehrslärm an Straßen und Schienen ein "Dauerbrenner".
Seit 1998 hat sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn des
Themas angenommen und setzt sich für verbesserten Lärmschutz für die
Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg ein.
Deutliche Verbesserungen im Lärmschutz zeichnen sich insbesondere
für die Gemeinden Buchholz, Jesteburg, Maschen, Winsen und Stelle
ab (vgl. Pressemitteilung Nr. 18 / 2002,
Fortschreibung der Dringlichkeitsliste für nachträgliche Lärmsanierung
an Schienenstrecken).
Nachfolgend soll insbesondere die Frage des Lärmschutzes in Winsen
und Stelle erörtert werden. Schon jetzt ist abzusehen, dass in ganz
Winsen und in Stelle an mindestens 2 von 3 Streckenabschnitten mit
einer verbesserten Lärmsituation zu rechnen ist.
Beim Thema Lärmschutz ist zunächst grundlegend zu unterscheiden zwischen
der Lärmvorsorge beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen
und Schienenwegen und der nachträglichen Lärmsanierung. Im Bereich
der Lärmvorsorge gelten erheblich strengere Grenzwerte, es bestehen
Rechtsansprüche. Die Lärmsanierung ist hingegen aufgrund der Vielzahl
von Altfällen eine freiwillige Leistung im Rahmen bestehender Haushaltstitel,
auf die kein Rechtsanspruch besteht.
In Winsen und Stelle sieht die Situation wie folgt aus:
1. Lärmschutz in Zusammenhang mit dem Bau des 3. Gleises, Winsen
und Stelle östlich der Steller Chaussee
Der Streckenabschnitt, auf dem das 3. Gleis gebaut wird, wird von
dem Neubau erheblich profitieren. In Winsen und in Stelle östlich
der Steller Chaussee werden in den Ortslagen entlang der Ausbaustrecke
des 3. Gleises Lärmschutzwände gebaut werden. Dadurch wird die Lärmsituation
gegenüber dem heutigen Stand deutlich verbessert.
Der Bau des 3. Gleises ist im übrigen auch eine Voraussetzung für
eine Verbesserung des Schienengebundenen Personennahverkehrs.
Hier handelt es sich um einen Fall der Lärmvorsorge, es sind die strengen
Maßstäbe bei Neubau- und Ausbaumaßnahmen zugrunde zu legen. Nach §§
41 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV - Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)
und der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImschV)
sollen folgende Immissionsgrenzwerte erreicht werden:
| Lärmvorsorge Grenzwerte |
Tag |
Nacht |
| an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
|
57 dBA |
47 dBA |
| in reinen und allgemeinen Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten |
59 dBA |
49 dBA |
| in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten |
64 dBA |
54 dBA |
| in Gewerbegebieten |
69 dBA |
59 dBA |
Der Lärmschutz erfolgt generell durch aktive Maßnahmen (Maßnahmen
an der Lärmquelle wie z.B. Lärmschutzwände) und passive Maßnahmen
(Maßnahmen an dem Lärm ausgesetzten Objekten, z.B. Schallschutzfenster).
2. Lärmschutz in Stelle westlich der Steller Chaussee
Nicht direkt vom Bau des 3. Gleises betroffen ist der Trassenabschnitt
westlich der Steller Chaussee an der Straße "Uhlenhorst". Hier finden
kein Neubau und keine wesentliche Änderung durch einen baulichen Eingriff
statt, so dass es hier nicht um Lärmvorsorge, sondern allenfalls um
Lärmsanierung gehen kann.
Die rechtliche Situation ist bei der Lärmsanierung, dem nachträglichen
Lärmschutz, eine ganz andere: Hier gab es bis 1998 überhaupt keine
Gelder, die für diesen Zweck vorgesehen waren. Es ist deshalb ein
Verdienst der rot-grünen Bundesregierung, dass ab 1999 und in den
Folgejahren jeweils 100 Mio. DM = rd. 51 Mio. Euro trotz der knappen
Haushaltslage hierfür als freiwillige Leistung des Bundes zur Verfügung
gestellt werden. Subjektive Rechtsansprüche bestehen hier nicht.
Der Bund hat eine Förderrichtlinie erlassen, mit der die Lärmsanierung
geregelt wird. Das Bundesverkehrsministerium gibt eine Dringlichkeitsliste
heraus, die in Abstimmung mit der DB Netz AG erarbeitet worden ist.
Diese Liste wird nach objektiven Kriterien wie z.B. die Anzahl der
täglich verkehrenden Züge, die tatsächliche Lärmbelästigung, Anzahl
der betroffenen Einwohner in einem bestimmten Radius / Korridor etc.
erstellt. Maßgeblich soll ein Lärmbelastungskataster der Deutschen
Bahn AG sein. Aufnahme in die Dringlichkeitsliste können (müssen aber
nicht) nach der Förderrichtlinie nur Strecken finden, bei denen in
der Umgebung in nennswertem Umfang folgende Sanierungsgrenzwerte überschritten
werden:
| Lärmsanierung Grenzwerte |
Tag |
Nacht |
| in reinen und allgemeinen Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten |
70 dBA |
60 dBA |
| in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten |
72 dBA |
62 dBA |
Monika Griefahn MdB hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür
eingesetzt, dass es zu Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn- und Autobahntrassen
im Landkreis Harburg kommt und konnte es so erreichen, dass viele
Streckenabschnitte (z.B. bei Jesteburg, Buchholz, Maschen und Stelle)
in die Prioritätenliste aufgenommen wurden. Wenn man sieht, wie riesig
der Nachholbedarf in Sachen Lärmschutz ist, allein der dringendste
Nachholbedarf in der Bundesrepublik wurde auf rund 4 Milliarden DM
geschätzt, ist es ein großer politischer Erfolg, dass zahlreiche Orte
im Landkreis Berücksichtigung fanden.
Der besagte Streckenabschnitt in Stelle an der Hauptstrecke westlich
der Steller Chaussee wurde jedoch bisher noch nicht in die Dringlichkeitsliste
aufgenommen. Die Entscheidung hierüber liegt auch nicht bei der Politik,
sondern im Wesentlichen bei der DB Netz AG, die die Lärmbelastung
im besagten Abschnitt untersuchen müsste und ggf. die Lärmsanierung
vorschlagen müsste. Auch wenn hier keine Rechtsansprüche wie im Falle
der Lärmvorsorge im Osten Stelles bestehen, ist es unter Gleichbehandlungs-gesichtspunkten
problematisch, dass auf ein- und derselben Strecke mit dem gleichen
Verkehrsaufkommen unterschiedliches Recht gilt. Die DB Netz AG könnte
also auch die Lärmbelastung und Lärmsanierungsmaßnahmen im Westen
Stelles prüfen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn wird sich natürlich
auch weiterhin konsequent für Lärmschutz einsetzen. Die Versäumnisse
der letzten 40 Jahre, vor allem unter CDU/CSU/FDP-Regierungen, sind
aber nicht in kurzer Zeit aufzuarbeiten.
3. Güterbahnstrecke in Stelle
Anders sieht es aber an einem anderen Steller Streckenabschnitt aus.
Bei der 2. Fortschreibung der Dinglichkeitsliste im August 2002 wurde
ein Streckenabschnitt bei Stelle der Strecke Nr. 1280 (1281) Buchholz
- HH-Allermöhe von Kilometer 19,5 bis 20,0 neu in die Dringlichkeitsliste
aufgenommen. Es handelt sich um die 500 Meter, die die Güterbahnstrecke
den Ort Stelle in Höhe Ortsausgang Richtung Maschen durchquert. Es
wird hier also nachträgliche aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen
an der Güterbahnstrecke geben.
Insgesamt gesehen wird sich damit mittelfristig die Lärmschutzsituation
an den Schienenstrecken im Landkreis Harburg deutlich verbessern.