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Pressemitteilung 30/2002
Donnerstag, 12. Dezember 2002
 
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Waldklinik in Jesteburg wird nicht vor dem Aus stehen -
Fallpauschalengesetz ist keine Existenzbedrohung für die Waldklinik

Monika Griefahn, Abgeordnete des Wahlkreises Soltau-Fallingbostel - Winsen L., zu den heute erschienenen Artikeln zur Zukunft der Waldklinik in Jesteburg:

"Die heute verbreiteten Meldungen, nach denen der Waldklinik in Jesteburg möglicherweise 2004 das Geld ausgehen könnte, treffen nicht zu. Ich habe mich sofort im Gesundheitsministerium vergewissert, dass Jesteburg nicht gefährdet ist, und auch keine andere Klinik. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und einige Erläuterungen zum neuen System geben:

Am 1.1.2003 wird das Fallpauschalensystem auf freiwilliger Basis eingeführt. Damit wird dem Votum von 70 Prozent aller deutschen Krankenhäuser gefolgt, die bereits zu diesem Zeitpunkt dieses neue Abrechnungssystem nach Fallpauschalen einführen wollen. Diese überwältigende Zustimmung ist auch kein Wunder. Denn das neue Vergütungssystem wird für mehr Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Krankenhausbereich sorgen. Der entscheidende Vorteil für die Kliniken: Sie müssen nicht mehr nach Tagespflegesätzen für belegte Betten abrechnen, sondern ihre Leistungen werden erstmals aufwandsbezogen mit einem Festpreis vergütet. Das heißt: Das Geld folgt der Leistung. Krankenhäuser, die nach Fallpauschalen abrechnen, wissen unmittelbar, was sie verdient haben und können dementsprechend planen und kalkulieren.
Aber das neue Gesetz bringt nicht nur für den Beitragszahler eine Ersparnis von rund 1,5 Milliarden Euro, sondern auch große Vorteile für den Patienten. Denn Krankenhäuser, die im Wettbewerb bestehen wollen, müssen ihre Leistungen auf die Bedürfnisse und Erfordernisse des Patienten zuschneiden. Dies erfordert neue, optimierte Betriebsabläufe, die dazu führen, dass ein Patient in kürzester Zeit behandelt wird. Noch mehr wird der Patient an Qualität und Transparenz gewinnen. Die Mindestmengenregelung bedeutet, dass planbare Leistungen nur noch das Krankenhaus anbieten darf, das eine Mindestzahl von Behandlungen nach internationalen Standards und damit entsprechende Routine und Qualität nachweisen kann. Ein Weiteres kommt hinzu: Das Gesetz verpflichtet die Krankenhäuser, kontinuierlich ihre Leistungsqualität zu sichern und zu verbessern. Ihre Qualitätsberichte müssen sie ins Internet stellen. So wird die "Dunkelkammer" der Krankenhäuser geöffnet, Transparenz für Patienten und Ärzte geschaffen, die sich über die jeweils besten Leistungen informieren wollen.

Sicher, es hat am Anfang einige Unsicherheiten gegeben, da nicht alle Fälle bedacht wurden. Im Laufe das Jahres 2003 wird der gesamte Prozess durch ein neu gegründetes Institut begleitet werden, dessen Aufgabe in nichts anderem bestehen wird, alle möglichen und denkbaren Fälle und die Ergebnisse des medizinisch-technischen Fortschritts zu erfassen und in das Fallpauschalensystem einzuarbeiten. Damit dürfte klar sein, dass auch Jesteburg und seine neurologische Frührehabilitation nicht in Gefahr sind. Ich werde diesen Prozess begleiten und biete an, sich bei Schwierigkeiten an mich zu wenden."

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de