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Pressemitteilung 28/2003
Dienstag, 4. November 2003
 
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Deutsche Post AG reagiert auf Mängel bei der Zustellung

In einigen Orten in den Landkreisen Harburg und Soltau-Fallingbostel war es zu Mängeln und Verzögerungen bei der Zustellung gekommen; in einigen Haushalten gab es tagelang keine Zustellung von Briefen.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn hatte sich daraufhin in einem Schreiben an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gewandt, um eine Überprüfung von Mängeln in der Zustellung von Briefen durch die Deutsche Post AG zu erreichen.

Die Deutsche Post hat gegenüber der Regulierungsbehörde geltend gemacht, dass es sich nur um ein vorübergehendes Problem durch die Einführung der Verbundzustellung (gemeinsame Zustellung von Briefen und Paketen) und durch außergewöhnlich viele Krankheitsfälle gehandelt hat.

Der Präsident der Regulierungsbehörde, Herr Matthias Kurth, antwortete jetzt auf die Anfrage von Monika Griefahn wie folgt:

„Berichte über Mängel in der Zustellung von Briefen durch die Deutsche Post AG

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

in Ihrem Schreiben vom 06.10.03 weisen Sie auf verspätete und ausgefallene Zustellungen im Bereich Winsen/Luhe hin.

Die Regulierungsbehörde hat in dieser Angelegenheit bereits die Deutsche Post AG um Stellungnahme gebeten.

Die Deutsche Post AG bedauert in ihrer Stellungnahme die Nichteinhaltung der Vorschriften zur täglichen Zustellung im Raum Winsen und gibt an, dass es sich um ein zeitlich befristetes Problem gehandelt habe, das aus drei Gründen entstanden sei:

  • Im Zustellbereich Winsen sei am 09.09.03 die Verbundzustellung (gemeinsame Zustellung von Briefen und Paketen) realisiert worden. Dadurch sei zwangsläufig eine Neufestlegung der Zustellbezirke und Ausstattung der Zustellkräfte mit Kleintransportern erforderlich geworden. Diese Organisationsmaßnahmen hätten eine gewisse Eingewöhnungsphase erfordert.
  • Während der Anfangsphase habe das Aufkommen an zuzustellenden Brief- und Paketsendungen weit über dem Durchschnitt gelegen, so dass der Zeitbedarf für die Zustellung gestiegen sei.
  • Der Zustellstützpunkt Winsen sei von einem nicht vorhersehbaren, krankheitsbedingten Personalschwund betroffen gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass ein nachsommerlicher Grippalvirus für das extrem rasche Ansteigen des Krankenstands ursächlich war.

Die Deutsche Post AG gibt weiter an, dass es durch die Kombination der o.g. Gründe zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Postzustellung gekommen sei, insbesondere zu verspäteten Zustellzeiten, Zustellabbrüchen (in Abhängigkeit von der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeit von 10 Stunden) und in wenigen Einzelfällen auch zu einem partiellen Ausfall der Zustellung.

Nach Angaben der Deutschen Post AG habe die zuständige Niederlassung Brief HH-Süd nach Auftreten dieser Mängelsituation unverzüglich nachgesteuert und insbesondere personelle Verstärkung nach Winsen beordert. Zeitweise seien dort bis zu 10 Vertreter beschäftigt gewesen. Darüber hinaus sei zeitweise ein externer Auftragnehmer für die Zustellung in Winsen beschäftigt gewesen. Seit dem 04.10.03 habe sich die Situation der Postzustellung in Winsen normalisiert. so dass es keine Zustellabbrüche oder ausgefallene Zustellungen mehr gebe.

Die Deutsche Post AG weist darauf hin, dass durch die Neufestlegung der Zustellbezirke nicht für alle Empfänger die frühere Zustellzeit realisiert werden könne, sondern ein Teil der Empfänger dauerhaft spätere Zustellzeiten haben werde.

Die Regulierungsbehörde beurteilt der Sachverfialt dahingehend, dass die Deutsche Post AG nicht gegen die Vorschriften der PUDLV zur Zustellung von Brief- und Paketsendurigen verstoßen hat. Die Zustellausfälle haben in einem eng begrenzten Zeitraum und nur in einem Zustellbereich stattgefunden und sind nicht vorsätzlich verursacht worden. Sie sind daher als Einzelfälle zu werten, die im betrieblichen Ablauf bedauerlicherweise vorkommen können. Auch hat die Deutsche Post AG sofortige Maßnahmen zur Abhilfe getroffen.

Auch eine Zustellung am Nachmittag, die durch die organisatorischen Maßnahmen der Deutschen Post AG für einen Teil der Kunden möglicherweise eintritt, ist nicht zu beanstanden, da die PUDLV keine Uhrzeit angibt, bis zu der die Zustellung zu erfolgen hat, sondern nur die täglich Zustellung fordert.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kurth
(Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post)“

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de