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Pressemitteilung 34/2004
Freitag, 18. Juni 2004
 
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Neuer Bundesverkehrswegeplan auf der Zielgeraden
Regionale Verkehrsinfrastruktur wird deutlich verbessert

Der neue Bundesverkehrswegeplan befindet sich auf der Zielgeraden. Mit dem Bundesverkehrswegeplan werden die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik gestellt.

Am 16. Juni passierten die Anträge der Koalition zum Fernstraßenausbaugesetz und zum Schienenwegeausbaugesetz den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Beide Gesetze, das Fernstraßenausbaugesetz und das Schienenwegeausbaugesetz, werden in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag am 1. Juli 2004 beraten werden. Das Schienen­wegeausbaugesetz ist zustimmungspflichtig; es muss also noch durch den Bundesrat.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn zeigte sich sehr zufrieden mit dem Fortgang der Beratungen: „Der neue Bundesverkehrswegeplan bringt deutliche Verbesserungen für die Verkehrsinfrastruktur in meinem Wahlkreis. Die Finanzierung der Verkehrswege erfolgt wie üblich aus Haushaltsmitteln des Bundes. Konkret enthält der Bundesverkehrswegeplan im Vordringlichen Bedarf nun die Weiterführung der A26 bis Hamburg, die Ortsumgehung Neu Wulmstorf (=Anbindung der B3 an die A26), den sechsspurigen Ausbau der A1 ab dem Autobahndreieck Buchholz bis Bremen, sowie die Ortsumgehung B75 Dibbersen/Buchholz. Das schon im Anti-Stau-Programm enthaltene 3. Gleis zwischen Stelle und Lüneburg steht in keiner Form mehr zur Disposition und wird sicher im neuen Bundesverkehrswegeplan enthalten sein. Man rechnet mit Projektkosten für das 3. Gleis in Höhe von 229,6 Millionen Euro. Für ganz Niedersachsen wichtig ist der Bau der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg. Hier konnte im Zuge der Beratungen die gesamte A39 in den Vordringlichen Bedarf heraufgestuft werden. Zahlreiche weitere Verkehrsprojekte konnten darüber hinaus in den Weiteren Bedarf aufgenommen werden wie z.B. die Ortsumgehung Elstorf. In den Beratungen der SPD-Landesgruppe habe ich erreicht, dass die Ortsumgehung B75 Tostedt / Wistedt, die ursprünglich überhaupt nicht für den Bundesverkehrswegeplan vorgesehen war, in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht aufgenommen werden konnte. Der neue Bundesverkehrs-wegeplan ist damit ein großer Schritt nach vorn für die Verkehrsinfrastruktur in meinem Wahlkreis!“

Verkehrsprojekte, die in den Vordringlichen Bedarf eingestuft sind, haben gute Chancen, bis spätestens 2015 finanziert und verwirklicht zu werden. Bei Projekten des Weiteren Bedarfs ist dieses nicht sichergestellt; sie haben jedoch eher als andere Projekte die Chance, bei einer Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans dann in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen zu werden. Projekte mit Planungsrecht können eher geplant werden und können leichter von einer Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans profitieren.

In Richtung CDU führt Monika Griefahn aus: „Die CDU hat versucht, ein ganzes Paket an weiteren Projekten in den Vordringlichen Bedarf aufzunehmen, ohne aber zu erläutern, wie diese finanziert werden können oder welche anderen Verkehrsprojekte stattdessen entfallen sollen. Diese Vorgehensweise ist unseriös und populistisch.“

 

Auszug aus dem Gesetzesentwurf

Antrag der SPD–Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Bundestags-Drucksache 15/1657)

lfd. Nr.

Land

Straße

Straßenabschnitt

Art des Ausbaus

Einstufung im BVWP

938

HH

A 1

AK Hamburg/Süd (A 255) - Lgr. HH/NI

68BB

Weiterer Bedarf

1236

NI

A 1

Lgr. HH/NI - Horster Dreieck (A 7)

68BB

Weiterer Bedarf

1237

NI

A 1

Horster Dreieck - AD Buchholz

46BB

Weiterer Bedarf

1238

NI

A 1

AD Buchholz - AS Rade

46BB

Vordringlicher Bedarf

1239

NI

A 1

AS Rade - AS Heidenau

46BB

Vordringlicher Bedarf

1259

NI

A 7

AS Soltau/Ost - AD Walsrode

46BB

Weiterer Bedarf mit Planungsrecht

1260

NI

A 7

AD Walsrode - AD Hannover/Nord

68BB

Weiterer Bedarf

1274

NI

A 21

Ostumfahrung Hamburg (Lgr. SH/NI - A 250)

04KB

Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko

1276

NI

A 26

K 28 - Stade

04KK

Vordringlicher Bedarf

1277

NI

A 26

Stade - Horneburg

04KB

Vordringlicher Bedarf

1278

NI

A 26

Horneburg - Buxtehude

04KK

Vordringlicher Bedarf

1279

NI

A 26

Buxtehude - Rübke

04KB

Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für den VB

1280

NI

A 26

Anbindung B 3 - A 26

02KK

Vordringlicher Bedarf

942

HH

A 7

n Hamburg/Waltershof - A 26

68BB

Vordringlicher Bedarf

943

HH

A 26

Rübke - Moorburg (A 7)

04KB

Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für den VB

1297

NI

A 39

Wolfsburg (B 188) - Lüneburg (1. BA Uelzen- Lüneburg)

04KB

Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für den VB

1298

NI

A 39

Wolfsburg (B 188) - Lüneburg (2. BA Uelzen-Wolfsburg)

04KB

Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für den VB

1322

NI

B 3

OU Elstorf

02KK

Weiterer Bedarf

1373

NI

B 71

OU Munster

02KK

Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko

1388

NI

B 75

OU Dibbersen

04KK

Vordringlicher Bedarf

1390

NI

B 75

OU Tostedt/Wistedt

02KK

Weiterer Bedarf mit Planungsrecht

1410

NI

B 209

OU Walsrode

02KK

Weiterer Bedarf

1412

NI

B 209

OU Rethem

02KK

Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko

Legende zur Art des Ausbaus:

02/24/46 usw.: Anzahl der Fahrstreifen (1.Ziffer: Heute, 2. Ziffer: zukünftig)
KK/KB/KL/BB usw.: Seitenstreifen (1. Buchstabe heute, 2. Buchstabe zukünftig; k=kein, b=beidseitig, l=Links, r=rechts)

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de