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„Dass wir beim vorbeugenden Hochwasserschutz tätig werden müssen, hat uns das Sommerhochwasser des Jahres 2002 deutlich gezeigt. Auch das Aller-Leine-Tal ist immer wieder vom Hochwasser betroffen“, erklärte die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn. „Ich würde mir nun wünschen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf des Bundes weiter konstruktiv diskutiert wird, um zu einer allseits zufrieden stellenden Lösung zu kommen, statt sich auf polemische Reden und Protestunterschriften zurückzuziehen.“ Es sei gängige Praxis, einen Gesetzentwurf als Diskussionsgrundlage vorzulegen und dann über Anhörungen die weitere Ausgestaltung des Gesetzes zu beraten. Dies wolle man nun zügig abschließen, erläuterte die Abgeordnete.
Die Änderungen zum Gesetz, auf die sich die Koalitionsfraktionen SPD und Grüne sowie das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am letzten Montag geeinigt haben, werden am 29. Juni in der SPD-Fraktion beraten und ist am darauf folgenden Tag, dem 30. Juni, auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses. Am 1. Juli wird die 2./3. Lesung der Regelung zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in Überschwemmungsgebieten im Bundestag stattfinden und danach dem Bundesrat vorgelegt werden.
Im aktuellen Gesetzentwurf war vorgesehen, den Ackerbau in den gesamten Über-schwemmungsgebieten bis zum 31.12.2012 einzustellen, da in Überschwemmungsgebieten bei Hochwasser die Gefahr der Bodenerosion und der Auswaschung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln mit der Folge von Schadstoffeinträgen in die Gewässer und auf andere Flächen besteht. Insbesondere die sogenannten Abflussbereiche, das sind die Bereiche, in denen bei einem Hochwasser das Wasser besonders schnell durchfließt, und Flächen ohne ausreichende Bodenbedeckung sind besonders gefährdet. Diese Gefahren sollten durch den Gesetzentwurf verringert werden.
Von einem generellen Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten wird nunmehr abgesehen. Ackerbau in Überschwemmungsgebieten außerhalb von Abflussbereichen wird grundsätzlich zugelassen. Es werden nur dann Bewirtschaftungsauflagen verlangt, wenn z.B. an Hängen Bodenerosion oder Schadstoffeintrag in die Gewässer zu befürchten ist. Hier können Regelungen wie Mulchsaat, Winterbegrünung, Zwischenfruchtanbau o.ä. ge-troffen werden. Das heißt im Klartext, dass auf 70 bis 95 % der Überschwemmungsgebiete wie bisher Ackerbau ohne zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen betrieben werden kann.
Auf der restlichen Fläche der Überschwemmungsgebiete, den besonders gefährdeten Abflussbereichen, ist der Ackerbau einzustellen, aber nur dann, wenn hier Bodenerosion oder Schadstoffeintrag zu befürchten sind. Soweit Landwirte durch die Einstellung des Ackerbaus in den Abflussbereichen unzumutbar hat getroffen sind, regeln die Länder Ausgleichszahlungen.
„Ich denke, es ist ein tragfähiger Kompromiss, der hier gefunden wurde“, erklärte Monika Griefahn. „Es wird sowohl den Interessen des Hochwasserschutzes wie auch den Interessen der Landwirtschaft Rechnung getragen. Die Landwirtschaftsverbände waren und sind besonders gefordert, sich mit einzubringen. Dies geht am besten durch konstruktive Vorschläge und begleitende Mitarbeit. Nur Unterschriften zu sammeln unter dem Motto ‚Wir wollen, dass das Gesetz zurückgenommen wird’, ist da wenig hilfreich.“
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