AG Kultur und Medien
Zur momentanen Debatte zu den Rundfunkorchestern und Rundfunkchören erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn:
Nachdem die Rundfunkgebührenerhöhung geringer ausgefallen ist, als von den öffentlich-rechtlichen Sendern und der KEF gefordert wurde, ist es richtig, dass die Sparüberlegungen auch die Rundfunkklangkörper betreffen müssen. Allerdings sollten dabei das Verhältnis klar sein. Die ARD gibt für ihre zwölf Orchester, fünf Chöre und vier Bigbands etwa 150 Millionen Euro aus. Das jährliche Gebührenaufkommen der Öffentlich-Rechtlichen beläuft sich hingegen auf rund 6,6 Milliarden Euro. Die Personalkosten für die Klangkörper machen somit gerademal etwa 2,4 Prozent der Rundfunkgebühren aus. Übermäßige Einsparungen oder sogar Einstellungen von Orchestern sind demnach ungerechtfertigt.
Die Orchester und Chöre der öffentlich-rechtlichen Anstalten setzen fast immer den Qualitätsmaßstab in der jeweiligen Region. Es gilt hier das gleiche Prinzip, wie beim Sport. Wir brauchen eine Elite, die durch ihre Vorbildstellung die Breitenwirkung erzielt. Erst dadurch interessieren sich so viele für Musik und es entstehen beispielsweise Laienensembles.
Die Arbeit der Rundfunkklangkörper kann auch nicht durch einzelne Engagements von Orchestern ersetzt werden. Oft sind es die Orchester und Chöre der Öffentlich-Rechtlichen, die ein musikalisches Repertoire pflegen, dass umfassend auf Tradition und Innovation in der Musik eingeht.
Bei den momentanen Sparbemühungen sollte also immer die Zielstellung klar sein. Die Rundfunkklangkörper müssen erhalten werden. Statt einer Streichung sollten sich alle Akteure um sinnvolle Umstrukturierungen, wie im Bereich der Tarifregelungen bemühen. Nur hierin kann die Lösung liegen.
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