Deutsche Bahn DB
Hartmut Mehdorn
Vorsitzender des Vorstandes
Frau Ministerin a.D.
Monika Griefahn
Mitglied des Deutschen Bundestages
Bürgerbüro
Nordertorstr. 12
21423 Winsen
23. März 2000
Sehr geehrte Frau Griefahn, vielen Dank für Ihr
Schreiben vom 14. Februar 2000, in dem Sie mehrere Anliegen Ihres
Wahlkreises vortragen. Auch für die guten Wünsche zu meiner neuen
Aufgabe danke ich Ihnen. Gerne beantworte ich Ihnen nachfolgend
Ihre Fragen.
Das Vorhaben 3. Gleis Stelle - Lüneburg ist nicht
in der Investitionsplanung des Bundes für den Zeitraum 1999 - 2002
enthalten. Aus Sicht der Deutschen Bahn AG liegen die Risiken des
Vorhabens in der noch nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit, weil zwar
die Notwendigkeit des 3. Gleises insgesamt bestätigt werden kann,
das Projekt jedoch überwiegend nahverkehrsveranlasst ist.
Die Wirtschaftlichkeitsrechnung wird durch die
DB Netz AG, Niederlassung Nord durchgeführt und soll bis 30. Juni
2000 vorliegen. Sie wird die wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens
für den Gesamtkonzern darstellen und u.a. die Frage beantworten,
welche Baukostenzuschüsse für eine Realisierung erforderlich werden.
Ungeachtet dieser noch offenen Fragen, wurde bereits am 25.02.1999
zur Erreichung eines Vorlaufs in den zeitaufwendigen Planungsrechtsverfahren
der öffentliche Termin für die Festlegung des Untersuchungsrahmens
der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Eisenbahnbundesamt
Hamburg durchgeführt. Ein Raumordungsverfahren ist nicht erforderlich,
da das geplante 3. Gleis parallel zur vorhandenen Verkehrstrasse
verläuft.
Vor wenigen Wochen wurde von der Bundesregierung
das Anti-Stau-Programm verabschiedet, das als Sonderprogramm des
BMVBW mit einem Umfang von rd. 2,8 Mrd. DM - Anteil Schiene - eine
neue Finanzierungsmöglichkeit auch für das 3. Gleis Stelle - Lüneburg
eröffnet. Hierzu werden in den nächsten Tagen Verhandlungen zwischen
dem Land Niedersachsen und der DB Netz AG aufgenommen. Zu klären
sind die Finanzierungsmodalitäten, vorrangig zur Bereitstellung
der erforderlichen Planungsmittel. Unser Ziel ist ein Baubeginn
bis spätestens 2003.
Im Gegensatz zum 3. Gleis Stelle - Lüneburg ist
die Y-Trasse Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Die
Umweltverträglichkeitsprüfung ist durchgeführt; z. Zt. läuft nicht
das Planfeststellungs-, sondern das Raumordnungsverfahren. Verfahrensträger
ist gemäß § 18 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und
Landesplanung (NROG) als obere Landesplanungsbehörde die Bezirksregierung
Lüneburg.
Voraussichtlich im Sommer 2000 wird das Raumordungsverfahren
mit der sogenannten Landesplanerischen Feststellung (§ 22 NROG)
abgeschlossen. Diese schließt die Prüfung von der DB Netz AG als
Vorhabenträger eingeführten Trassenalternativen ein.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat gegenüber
dem Träger des Vorhabens und gegenüber einzelnen keine unmittelbare
Rechtswirkung. Es ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen
oder sonstigen behördlichen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften.
Insbesondere ist mit dem Abschluss des Raumordungsverfahrens noch
kein Baurecht gegeben. Hierfür ist das sich anschließende Planfeststellungsverfahren
erforderlich, in dem die Interessen aller von der Planung Betroffenen
ausführlich erörtert und alle sich aus dem Neubau eines Verkehrsweges
ergebenen Rechtsverhältnissen verbindlich geregelt werden.
Unabhängig von diesem Verfahrensstand sind alle
im Bundesschienenwege-ausbaugesetz genannten Vorhaben des BVWP -
also auch die Y-Trasse - vom BMVBW im Herbst 1999 turnusmäßig überprüft
worden, um den sogenannten Bedarfsplan Schiene der zwischenzeitlich
eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung entsprechend
anzupassen.
Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die Y-Trasse
im Investitionsprogramm des Bundes für den Zeitraum 1999 - 2002
nicht mehr dotiert ist. Weitere planerische und bauliche Maßnahmen
dürften daher erst mit der Fortschreibung des BVWP ab 2003 möglich
werden.
Seien Sie jedoch sicher, dass wir vor einer endgültigen
Entscheidung Ihrer Frage nach der schnellsten und umweltverträglichsten
Nord-Süd-Verbindung gründlich prüfen und sorgfältig abwägen werden.
Zu Ihrer Frage bezüglich der IC/IR-Halte im Landkreis
Harburg: Der Landkreis Harburg wird von der IR-Linie Hamburg - Hannover
bedient, sowie von drei IR- Zügen zwischen Hamburg und Bremen.
Zwischen Hamburg und Hannover halten seit zwei
Jahren die IR- Züge in Winsen zehnmal täglich. Leider sind die Halte
nur schwach in Anspruch genommen worden, in erster Linie auch nur
im Verkehr mit Hamburg. Zwischen Hamburg und Winsen bestehen ausreichend
parallele Angebote im Takt mit Regionalexpress und Stadtexpress.
Zwischen Hamburg und Bremen bestehen neben den
Taktsystemen des Regionalexpress und dem Stadtexpress drei IR-Züge
täglich. Zwei Züge verkehren als Nacht1 R von Hamburg nach Buchholz
in extremer Tagesrandlage.
IR 2233 Bremen - Hamburg - Binz (Rügen) erhält
ab 28. Mai diesen Jahres neu um 7. 20 Uhr einen Halt in Buchholz.
Damit gehen wir auf die Wünsche des Landkreises ein. Wir werden
dieses neue Verkehrsangebot kritisch beobachten. Bei entsprechender
Kundenresonanz werden wir dieses neue Angebot selbstverständlich
weiterhin aufrechterhalten.
Zur Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnen des
Bundes: Wie Sie in Ihrem Schreiben feststellen, wird es bei einem
jährlichen Ansatz von 100 Mio. DM nicht gelingen, in absehbarer
Zeit an allen sanierungsbedürftigen Streckenabschnitten Lärmschutzmaßnahmen
durchzuführen. Dennoch begrüße ich ausdrücklich, dass nach mehr
als 20 Jahren der Einstieg in die Lärmsanierung gelungen ist und
der Grundstein zur Abarbeitung dieser Altlast gelegt wurde.
Für die von dem Staatssekretär im BMVBW, Herrn
Ibrügger, vor kurzem verteilte Liste der vordringlichsten Härtefälle
wurden die an vielbefahrenen Bahnstrecken gelegenen Ortslagen nach
Höhe der vorhandenen Lärmbelastung und Anzahl betroffener Bewohner
in einer ersten Priorisierung auf Basis bereits früher erhobener
Daten gereiht. Das Bahn-Umweltzentrum arbeitet zur Zeit an der Weiterentwicklung
der Kriterien, nach denen diese Prioritätenliste fortgeschrieben
werden soll. Im Rahmen der Fortschreibung wird auch geprüft, ob
die im Landkreis Hamburg - Harburg gelegenen Streckenabschnitte
berücksichtigt werden können.
Bezüglich des Bahnhofs Winsen kann ich Ihnen bestätigen,
dass umfangreiche Baumaßnahmen anstehen. Im Rahmen der Vermarktung
des Empfangsgebäudes ist die Errichtung eines DB Service Stores
geplant. Ein Mietvertrag mit dem Pächter liegt hierfür bereits vor.
Mit DB Reise&Touristik wird ein entsprechender Vertrag über die
Nutzung des Reisezentrums geschlossen.
Die Vergabe der Bauleistungen ist kurzfristig
vorgesehen, so dass voraussichtlich im 3. Quartal 2000 mit der Fertigstellung
der Umbaumaßnahme gerechnet werden kann.
Für das Empfangsgebäude des Bahnhofs Buchholz
bestehen aktuell keine Planungen. Die Stadt plant auf kommunaler
Fläche eine Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes. Es sollen allerdings
Maßnahmen vorgesehen werden, die eine Änderung der Gleisinfrastruktur
sowie die Erstellung eines neuen Empfangsgebäudes beinhalten. Konkrete
Planungsunterlagen liegen noch nicht vor.
Zu der Problematik der teils fehlenden behindertengerechten
Ausbauten an Bahnhöfen, lässt sich allgemein folgendes sagen: Im
Rahmen von Um- und Neubaumaßnahmen rüstet die Deutsche Bahn AG Bahnsteige
zunehmend mit Aufzügen und behindertengerechten Rampen aus. Dafür
werden erhebliche finanzielle Mittel bereit gestellt. Allerdings
sind unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt; nicht alle wünschenswerten
Projekte lassen sich kurzfristig realisieren.
Die Weiterentwicklung von Verkehrsstationen geschieht
in Niedersachsen in enger Abstimmung mit dem Aufgabenträger für
den Schienenpersonennahverkehr, der Landesnahverkehrsgesellschaft
mbH. Konkrete Maßnahmen sind in Winsen und Buchholz derzeit nicht
geplant.
[...]
Ich hoffe, Ihnen umfassend auf Ihre Anliegen geantwortet
zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift H. Mehdorn)