Monika Griefahn, SPD-Bundestagsabgeordnete
aus Buchholz, besuchte jetzt das Arbeitsamt Winsen und informierte
sich über die Arbeitsverwaltung und insbesondere auch über die Umsetzung
des JOB AQTIV-Gesetzes und des Programms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Monika
Griefahn MdB und der Leiter des
Winsener Arbeitsamtes Gert Hansen
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Im Gespräch stellte der Geschäftsstellenleiter
des Arbeitsamtes Winsen, Gert Hansen, die Arbeit des Arbeitsamtes
Winsen vor. Die Geschäftsstelle Winsen gehört zum Arbeitsamt Lüneburg
und ist für Winsen, Hanstedt, Salzhausen, die Elbmarsch und Stelle
zuständig. Betreut werden etwa 2.800 bis 3.200 Arbeitslose. Von
25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind 4,5 als "Arbeitsvermittler"
tätig, weitere 5 im Servicebereich, 2 als Berufsberaterinnen und
die übrigen im Kundenbüro bei der Leistungsaktenbearbeitung. Durch
die Reform "Arbeitsamt 2000" sei verstärkt teamorientiertes Arbeiten
im Arbeitsamt eingeführt worden. Wichtig bleibe weiterhin eine Spezialisierung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beim Arbeitsamt Lüneburg gebe
es zentral eine Projektgruppe zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit.
Ebenfalls zentral in Lüneburg gebe es ein Hochschulteam und einen
Integrationsfachdienst für Schwerbehinderte.
Das Arbeitsamt arbeitet bereits
jetzt intensiv mit Bildungsträgern und zum Teil auch mit privaten
Arbeitsvermittlern zusammen. Im Arbeitsamtsbezirk Lüneburg gibt
es ca. 100 private Arbeitsvermittler, darunter einige Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen
/ Zeitarbeitsfirmen. Private Arbeitsvermittler haben allerdings
gegenüber dem Arbeitsamt den Vorteil, dass sie sich in ihrer Vermittlungstätigkeit
auf die besonders gesuchten Fachkräfte konzentrieren können und
sich auf die besonders leistungsbereiten Arbeitslosen stützen können.
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Monika Griefahn MdB und der Leiter des
Winsener Arbeitsamtes Gert Hansen
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Die Koppelung des Status der Arbeitslosigkeit
an die Anwartschaft auf Geldleistungen oder geldwerte Vorteile führt
dazu, dass es in der Praxis schwer zu unterscheiden ist, wer wirklich
Arbeit sucht. Häufig erfolgen Arbeitslosmeldungen etwa zur Bestätigung
beitragsloser Zeiten in der Rentenversicherung, zur Erfüllung der
Kindergeldansprüche beim Übergang von Schule zu Ausbildung, Studium
und Bundeswehr, im Vorfeld einer Erwerbsunfähigkeitsrente, bei betrieblichen
Entlassungsmaßnahmen mit eindeutiger Rentenfixierung (in der Regel
55 Jahre aufwärts) oder als "Pflichtmeldung" von Personen, die sich
auf Veranlassung des Sozialamtes arbeitslos melden.
Die Arbeitsvermittlung durch das
Arbeitsamt sollte jedoch ihren Schwerpunkt auf diejenigen legen
können, die dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Eine
Entkoppelung der Arbeitsvermittlung von der bloßen theoretischen
Verfügbarkeit wäre hilfreich.
Im Gespräch wurde deutlich, dass
einer noch erfolgreicheren Vermittlungsarbeit des Arbeitsamtes insbesondere
viele dem Arbeitsamt übertragene Verwaltungsaufgaben und ein zu
kompliziertes Leistungsrecht im Wege stehen. Beispielsweise gibt
es 10 - 12 verschiedene Arten von Lohnkostenzuschüssen der verschiedensten
Träger.
Monika Griefahn:
"Es ist klar, dass die Mitarbeiter des Arbeitsamtes engagiert ihre
Arbeit tun. Es ist nun an der Politik, die Rahmenbedingungen zu
schaffen, dass die Aufgaben auch erfüllt werden können. Ich erhoffe
mir von der Kommission, die von Herrn Hartz geleitet wird, konkrete
Handlungsvorschläge, die wir als Parlament dann umsetzen können."
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika
Griefahn sieht deshalb als Eckpunkte für eine Reform von Arbeitsverwaltung
und Leistungsrecht in der kommenden Legislaturperiode:
- Vereinfachung und Vereinheitlichung des Leistungsrechts, das
heißt:
- Reform des Rechts der Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe, "Bürgergeld" statt Sozialhilfe)
- verstärkt pauschale Leistungen
- Entlastung des Arbeitsamtes von bürokratischen
Pflichtaufgaben
- Verstärkung und qualitative Verbesserung der
Arbeitsvermittlung
- Entkopplung der Arbeitsvermittlung vom Leistungsbezug