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Verkehrspolitik für den Landkreis Harburg
 

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Das 3. Gleis

VI. Die Kosten des 3. Gleises

Die Gesamtkosten für den Bau des 3. Gleises zwischen Stelle und Lüneburg werden auf 300 bis 350 Mio. DM geschätzt.

VII. Die Finanzierung des 3. Gleises

Zwischen Bund und Land war die Finanzierung des 3. Gleises lange Zeit umstritten. Es handelt sich hier jedoch nicht um ein originäres Nahverkehrsprojekt, weil zum einen die derzeitigen Kapazitätsengpässe insbesondere auf die Entwicklung des Fernverkehrs durch Geschwindigkeitserhöhung und ein verdichtetes Angebot zurückzuführen sind [So auch Uwe Harden (MdL SPD) im Winsener Anzeiger vom 7. Oktober 1997] und zum anderen die geplante Kapazitätserweiterung im wesentlichen zugunsten des stetig steigenden Güter- und Personenfernverkehrs gehen dürfte. Die Strecke Hamburg - Uelzen - Stendal - Berlin mit dem hier in Rede stehenden Teilabschnitt Stelle - Lüneburg wird, mit oder ohne Transrapid, in zunehmenden Maße Fernverkehr von und nach Berlin aufnehmen müssen.

Eine Sicherstellung der Finanzierung des 3. Gleises schien lange Zeit unmöglich. Hier sah es für das 3. Gleis nicht sehr rosig aus. Zum einen ist der bis 2012 gültige Bundesverkehrswegeplan schon jetzt hoffnungslos unterfinanziert. Es klafft ein Finanzierungsloch von rund 90 Milliarden DM. Die CDU/CSU /FDP-Bundesregierung hat viele Verkehrsprojekte geplant, die in keiner Weise finanzierbar sind. Es wurden Luftschlösser gebaut und Hoffnungen geweckt, die nicht zu halten sind.

Zum anderen steht einer sofortigen Realisierung im Wege, daß das Projekt sich erst in der Umweltverträglichkeitsprüfung und einem sehr frühen Planungsstadium befindet; das Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren stehen noch aus. Wegen dieser fehlenden "Baureife" ist das Projekt auch noch nicht im Investitionsprogramm 1999 - 2002 enthalten. Mit einem Baubeginn ist also frühestens 2003 zu rechnen. Jahrzehntelang hat die CDU/CSU/FDP-Bundesregierung hier geschlafen. Nun rächt sich die Untätigkeit der Vergangenheit.

VIII. Fazit und weiteres Vorgehen

Erforderlich für eine Verwirklichung des 3. Gleises sind:

Zügige Fortführung der Planungen, dazu gehören der Abschluß de Umweltverträglichkeitsprüfung, die Raumordnung und das Planfeststellungsverfahren

Absicherung des Projekts im fortgeschriebenen Bundesverkehrswegeplan als "Vordringlicher Bedarf"

Berücksichtigung im Bundesschienenwegeausbaugesetz und dem zugehörigen Bedarfsplan [Derzeit gilt das Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1874), geändert durch Art. 6 Abs. 135 des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378)]

Aufnahme in den aktuellen oder in einen neuen Mehrjahresplan (noch gilt der Fünfjahresplan 1998 bis 2002)

Sicherstellung der Finanzierung durch Bund und Land sowie

ein positives Votum der DB AG / DB Netz AG zur Wirtschaftlichkeit der Strecke.

Den Ablauf der Bundesverkehrswegeplanung hat das Bundesministerium für Verkehr in einer Broschüre dargestellt [Bundesministerium für Verkehr, So plant der Bund seine Verkehrswege, Investitionspolitische Ziele des Bundesverkehrswegeplans 1992, Broschüre - Stand: Februar 1998, siehe dort insbesondere S. 5].

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn und die örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten Uwe Harden, Silva Seeler und Brigitte Somfleth sowie die SPD-Kommunalpolitiker setzen sich natürlich mit Nachdruck für die Verwirklichung des Verkehrsprojekts ein und bleiben weiterhin im Gespräch mit Vertretern der DB AG, der Ministerien und der übrigen beteiligten Stellen.

In jüngster Zeit ist der SPD ein Durchbruch in Sachen 3. Gleis gelungen: die Finanzierung des Verkehrsprojekt wird dadurch sichergestellt, dass es in das Anti-Stau-Programm des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen worden ist. (Lesen Sie dazu Monika Griefahns Pressemitteilung Nr. 4/2000.)

Winsen, den 6. März 2000, Matthias Westermann